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Auszahlung Bausparer der Kinder

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  •  edudu
2.11. - 7.11.2011
3 Antworten 3
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Guten Abend an alle Interessierten!
Will nur kurz ein Kuriosum welches mir gerade passiert erzählen:
Nachdem ich jahrelang auf die Bausparkonten meiner beiden Töchter einbezahlt habe und wir nun Hausbauen, wollten wir die beiden angesparten Summen abrufen. Soweit und bis heute morgen alles wunderbar.
Heute bekamen wir zwei eingeschriebene Briefe der Bausparkasse, in denen uns diese folgendes mitteilen:
"Aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (§ 234 ABGB) ist die Überweisung bzw. Auszahlung nur auf ein Konto des Minderjährigen zulässig.
Wir ersuchen daher um Übermittlung des beigelegten Kündigungsauftrages unterfertigt von beiden Elternteilen samt Kopien der amtlichen Lichbildausweise und zusätzlich eine Bestätigung der Bank (Hausbank), dass das Empfängerkonto auf den Minderjährigen lautet."
Ich glaubte mich tritt ein Pferd. Zahle seit nunmehr 10 bzw. 12 Jahren von einem legitimierten Konto auf ein legitimiertes Konto bei der Bausparkasse ein und nun verlangen sie, dass ich bei der Bank je ein Konto für meine Töchter anlege, worauf das Geld gehen soll um es dann wieder - werde ja zeichnungsberechtigt sein - es auf mein Konto zu überweisen.
Angeblich - so die Auskunft - einer netten Bearbeiterin der Bausparkasse ist dies so um Geldwäsche vorzubeugen (lol).
Tatsächlich ist es da die angesparten Guthaben je einen Betrag von 10.000 Euro übersteigen.
§ 234 ABGB: Der gesetzliche Vertreter kann 10 000 Euro übersteigende Zahlungen an das minderjährige Kind nur entgegennehmen und darüber quittieren, wenn er dazu vom Gericht im Einzelfall oder allgemein ermächtigt wurde. Fehlt eine solche Ermächtigung, so wird der Schuldner durch Zahlung an den Vertreter von seiner Schuld nur befreit, wenn das Gezahlte noch im Vermögen des minderjährigen Kindes vorhanden ist oder für seine Zwecke verwendet wurde.
Das bedeutet in meinem Fall, dass ich mein Geld erst wiederseh, wenn ich ein Konto für meine Töchter eröffne oder einen Gerichtsbeschluss beantrage....
Sollte man eventuell wissen, wenn man mehr einzahlt als prämienbegünstigt oder den Vertrag länger laufen lässt und weiter einzahlt.
Na ja, thats life in Austria
Guten Abend
Ed

  •  creator
  •   Gold-Award
3.11.2011  (#1)
eigentlich kein kuriosum, dass mündelgeldauch dem mündel gehört, sondern eh schon länger judikatur.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20080409_OGH0002_0070OB00024_08T0000_000/JJT_20080409_OGH0002_0070OB00024_08T0000_000.pdf

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  •  Stefan35
3.11.2011  (#2)
Ja, das jetzt schon seit einiger Zeit so. Ich würde lieber ein Konto eröffnen, als einen Beschluss erwirken. Dürfte letztlich günstiger werden :)

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  •  der_wahre_bob
7.11.2011  (#3)
@edudu - Danke, wußte ich nicht!

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