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Ausnahme Gewichtsbeschränkung Zufahrt [Sbg]

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
13.4. - 2.5.2013
14 Antworten 14
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Irgendwie kommt mein Bau nicht in Gang, im Moment scheitert es an der Gewichtsbeschränkung der Zufahrt.
Grundsätzlich ist es ein Wohngebiet und hat eine 4t Beschränkung, ist aber keine Brücke o.ä. vorhanden.

Vor 2 Wochen war Begehung und Beweissicherung, zugesagt wurde uns eine 26t Ausnahme, also Antrag eingereicht.
Am Freitag dann die Ernüchterung: auf dem Antrag müssen alle Kennzeichen angeführt werden und die Zulassungen in Kopie beigelegt werden.
Für die ersten Gewerke kann ich das noch halbwegs machen, aber auch das wird schwer, muss ja jeder Laster, jeder Betonmischer usw. sein.
Aber einige Gewerke sind noch nicht mal vergeben, da kann ich noch gar nix angeben.
Ausserdem gibt es so viele spontane unbekannte, etwa mit welchem seiner x Laster liefert der Fensterhersteller, welcher Laster von welcher Spedition liefert die Teile für den Pool, ...
Manche Fahrzeuge werden genau 1x kommen und dann nicht mehr.

Alle Baumeister die ich gefragt habe meinten, das hatten Sie noch nie in der Form, normalerweise gibt es da eine Art "Blanko-Bescheid" für die Baustelle und gelegentlich gibt es mal eine Stichprobe ob die Fahrzeuge auf der Baustelle dem entsprechen.

Hat wer bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht?

lg, chris

  •  anho
14.4.2013  (#1)
Echt lustige kerlchen auf der Gemeinde!
Hat in der vergangenheit einer der nachbarn gebaut, und wie haben die das Problem gelöst.
Wie wird denn von der gemeinde das mit dem Schneepflug, Müllabfuhr, usw?

LG
h

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
14.4.2013  (#2)
wenns nach dem ginge - dann hätten auf unserem Hügel in den letzten 3 Jahren alle 5 Häuser nicht gebaut werden dürfen. Eine "Genehmigung" hat sicher keiner der Lkws gebraucht.

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
14.4.2013  (#3)
tja, leider wurde bei mir im Bescheid darauf hingewiesen, dass es diese Beschränkung gibt und wir eine Ausnahme brauchen.
Trotzdem konnte ich bisher keinen Baumeister aus meinem Umfeld finden, der hier in der Stadt bisher so ein Problem hatte.

Bin ja mal gespannt auf die Höhe der Bankgarantie, die sie als Sicherstellung haben möchten, falls die Strasse beschädigt wird.

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  •  deejay
14.4.2013  (#4)
du hast ja sicherlich mit deinem grundstück einen straßenerhaltungsbeitrag bezahlt, somit sollen die dir auch ermöglichen das du dort ein haus errichten kannst!
wie haben das deine nachbarn gemacht?
wie willst du ein hausbauen, wenn dir die gemeinde keine straße zur verfügung stellt damit du dort auch ein haus bauen kannst?!
so eine bankgarantie machst hoffentlich nicht!

da hast ja eine lustige gemeinde erwischt, gratulation.

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
15.4.2013  (#5)
Warum wir uns da vorab keine großen Gedanken gemacht haben waren einerseits 2 Neubauten vor 2 und 3 Jahren in der Gegend und am Ende unserer Strasse ist ein Betrieb, da sieht man sogar in Google Maps, dass da ein 3 Achser mit Tiefladeanhänger draufsteht.

Mal sehen ob es diese Woche Feedback gibt.

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
17.4.2013  (#6)
Neue Episode - So, nachdem wir jetzt endlich mal die den Antrag gemeinsam mit den ersten 10 Fahrzeugen für den Rohbau (Transporter, Kipper, Betonmischer, Laster vom Ziegelwerk) abgegeben haben kam die nächste Ernüchterung, die Ausnahmegenehmigung soll pro Fahrzeug und Monat 55,- Euro kosten, das wären dann jetzt 6.600 Euro für ein Jahr, und dabei sind das noch nicht mal die Hälfte aller Fahrzeuge...

Interessant ist hier die Tatsache, dass die erste Abteilung am liebsten gleich sämtliche Fahrzeuge genannt haben wollte, bei dem Antrag wären wir dann ja gleich bei weit mehr als 10.000 Euro gewesen.

Jetzt wird es wirklich kompliziert, denn ich müsste ziemlich genau planen, wann welches Fahrzeug auf meiner Baustelle zum Einsatz kommt, möglichst nicht Monatsübergreifend, weil die Genehmigung nur Kalendermonatsweise gilt.
Nicht nur dass es sich hier um einen unheimlichen logistischen Mehraufwand und Mehrkosten handelt, es läßt auch keine Möglichkeiten für spontane Reaktionen, etwa weil wir eine extra Ladung Beton brauchen oder ein Fahrzeug ausfällt und ein Ersatz notwendig wäre ...


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  •  altenberg
  •   Gold-Award
18.4.2013  (#7)
ich würd schon fragen - was die Sekiererei soll - es sollte wohl gleiches Recht für alle gelten. Die Firma in deiner Straße wird ja auch nicht jeden Lastwagen anmelden.

Ich würd auch bei den Neubauten nachfragen, wie das damals gehandhabt worden ist.

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
18.4.2013  (#8)
die situation ist ja echt lästig... ich würde versuchen schlupflöcher zu suchen: gibt es da keine einzige ausnahme?
ich denke da so an traktor mit hänger oder was ist wenn mit einem fahrzeug unter 4 tonnen ein fahrzeug mit mehr als 4 tonnen "abgeschleppt" wird zur baustelle? vielleicht ein wenig kreativ sein...

wie weit ist denn die distanz vom beginn der beschränkung bis zur baustelle? eventuell könntest bei manchen sachen umladen auf ein kleineres fahrzeug

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  •  ma2412
18.4.2013  (#9)
Auskunftsquelle? - Kommt das von der Gemeinde/Stadt oder von der Bezirkshauptmannschaft? Letzteres wäre ev. die kompetentere Ansprechstelle.
Wenn das wirklich 10.000 kosten sollte - frei nach Asterix = nicht nur die Römer spinnen - dann kannst dir je nach vorhandener Bösartigkeit der Nachbarschaft einige Anzeigen leisten.

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
18.4.2013  (#10)
Nachdem ich gestern noch länger Recherchiert habe und heute auch nochmal mit dem zuständigen Beamten gesprochen habe hat sich das ganze etwas entspannt:

1.) Die Gebühr fällt nur pro Bescheid an unabhängig wieviele Fahrzeuge auf dem Bescheid aufgeführt sind.

2.) es gibt eine Höchstgrenze für den Bescheid mit knapp 350 Euro

Ist zwar immer noch umständlich und teuer, wird aber unter 2.000 bleiben (immer noch genug)

Wir können uns jetzt z.B. 2 Bescheide für 2 Jahre ausstellen lassen, das kostet dann 700 Euro und für die Rohbauphase, in der wir mehrere Fahrzeuge brauchen halt noch 4 Bescheide mit nur 2 Monaten, sind dann nochmal knapp 500 Euro.

Diese Bescheide müssen "im Original" im Fahrzeug mitgeführt werden, können aber von einem Fahrzeug weitergegeben werden.

Mit den beiden Langzeitbescheiden sollten sich relativ leicht die ganzen Einzelfahrten lösen lassen.

Für was mir aber keiner eine Lösung sagen konnte sind die Einzelfahrten von Speditionen, z.B. die Lieferung unserer Dachziegel. Da wissen wir erst die Nummer, wenn das Fahrzeug im Werk beladen wird, und dann ist es am nächsten Tag auch schon da. das wird spannend.

Zusammengefasst ist das ganze also nicht so schlimm wie befürchtet, kostet mich aber neben 2.000 Euro auch eine Menge Zeit an Planung und Organisation.

Bezüglich des Schlupflochs hatte ich schon die Idee einen alten Postbus zu kaufen, denn "Busse sind ausgenommen" emoji
Danke für euer Feedback in dieser gerade etwas schwierigen Zeit.



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  •  mke
1.5.2013  (#11)
Gemeinde? Schilda? - Also das ist ja der ärgste Beamtenschimmel den ich je gehört habe! Wo baust du denn? In schilda? Wann hast du gefragt? am 1. April

So etwas gehört doch in einer Zeitung veröffentlicht!!
Es kann doch nicht sein dass hier 2000,- oder mehr zu zahlen ist damit lkws kommen können geschweige den die Lachnummer mit den Kennzeichen!
Wenn das so ist dann würde ich als erstes die Geminde/Stadt anzeigen (mit Foto) wenn diese mit ihrem Gemeindetraktor/Lkw vorbeifährt! Wie wollen die den Schneeräumen?
Und so Busse haben ein ganz schönes Gewicht!
Die sollen dir erst mal erklären warum ein voll besetzter Postbus, Gemeinde-LKW, Geminde-Traktor weniger Schaden als ein LKW anrichten soll.

Bedenke: Wenn wärend deiner Baustelle an der Straße IRGENDETWAS kaputt ist, (egal von wem) wirst wohl DU zahlen müssen - mit deiner Bankgarantie!

Ich würde mich hier vor jedem Antrag von einem Rechtsanwalt beraten lassen! Diese 200,- sind gut angelegt!

Also welche Gemiende ist das? dass gehört veröffentlicht!

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
1.5.2013  (#12)
..Also es ist keine Gemeinde, sondern Salzburg Stadt.

Das meiste hat sich geklärt, die Bankgarantie wäre nur notwendig gewesen, wenn wir Fahrzeuge >26t auf den Ausnahmen gehabt hätten.
Immerhin hat mich der Spass jetzt 5 Wochen Verzug, einige Stunden Rennereien und Telefonate sowie knapp 2.000 Euro gekostet.

Spannend wird sicher auch, weil es eine 2. Baustelle in der Strasse geben soll heuer :)


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  •  kech
  •   Bronze-Award
2.5.2013  (#13)
Ich kann Euch allen nur beipflichten. So etwas Kurioses habe ich auch noch nie gehört. Wie können denn Lieferanten einen Bescheid mitführen, der auf den Bauherrn ausgestellt ist?
Musst du, chris5020, diesen im Vorfeld bei deinem Lieferanten deponieren oder wie soll das sonst gehen?
An deiner Stelle würde ich mich beim Amt der Salzburger Landesregierung als Aufsichtsbehörde (Gemeindeaufsicht) erkundigen, auf welcher Rechtsgrundlage dieses seltsame Vorgehen beruht.

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  •  chris5020
  •   Gold-Award
2.5.2013  (#14)
die Rechtslage ist klar - STVO §45 regelt die Ausnahme.

Richtigerweise könnte ich das natürlich einfach auf die Auftragnehmer abwälzen, d.h. im Auftrag klein ergänzen:
Für die Zufahrt besteht eine 4t Beschränkung.

Und die müssen sich dann selbst um die Ausnahmen kümmern.

Ich konnte leider niemand finden, der dieses Problem bisher hatte, bzw. hat das jeder einfach ignoriert.

Leider wurde ich im Baubescheid darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Abstimmung mit der Abteilung notwendig ist.



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