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ausgestellte Rechnungen

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  •  HiStaker
13.3.2015
6 Antworten 6
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An die Rechtsexperten unter euch:
Wenn ein Paar Haus baut und einer der Partner zahlt alle Rechnungen, würdet ihr dann die Rechnungen immer auf den Zahler ausstellen lassen oder ist das egal wenn es später zu Streitigkeiten kommt? Schließlich könnte man ja alles mit den Kontoauszügen nachweisen und die ausgestellten Rechnungen rein theoretisch wegschmeißen...
Und wie ist das wegen der Wohnbauförderung? Wollen die Förderstellen dass die Rechnungen nur auf denjenigen ausgestellt werden, der die Rechnungen zahlt und die Förderung beantragt? Müssen alle Originalrechnungen eingeschickt werden?

  •  deejay
  •   Gold-Award
13.3.2015  (#1)
seit ihr verheiratet?
rechnungen würde ich persönlich grundsätzlich nie weg schmeißen.

da gibt es viele gründe warum nicht.
finanzamt klopf mal an, reklamation im nachhinein, garantie - gewährleistung, ....
alles schön in einen ordner und fertig.

wenn ihr nicht verheiratet seit, würde ich sehrwohl den namen auf die rechnung schreiben.
wer zahlt schafft an, der soll auch auf der rechnung stehen.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
13.3.2015  (#2)
Beim Hausbau würde ich eine"Ausgabenliste" führen. Was, an wen, wann, wieviel und wer. Kann man noch verfeinern mit Rechnungsnummer, etc. Dann ist es auch nicht sooo wichtig worauf Darreichung steht.

Bei einer Aufteilung ( wegen Scheidung oder so) sind die Ausgaben so leichter nachvollziebar. Hat nix mit "Misstrauen" oder Pessimismus" zu tun, sondern mit einer ordentlichen Buchführung.

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  •  atma
  •   Gold-Award
13.3.2015  (#3)
zahlt bei euch einer alles oder gemeinsam? ihr könntet euch auch ein gemeinsames baukonto anlegen und von dem die rechnungen bezahlen. ist halt die frage, wie ihr euch das ausgemacht habt. habt ihr einen gemeinsamen kredit?
wir haben zb einen gemeinsamen kredit und alle konten laufen auf uns beide. da gibts keine diskussionen, alles wird 50/50 geteilt. es ist somit auch egal, auf den die rg. ausgestellt ist. alle ausgaben werden in einer excelliste mitgeführt.
für die förderstelle muss die rg natürlich auf der förderungsnehmer lauten.


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  •  deejay
  •   Gold-Award
13.3.2015  (#4)
interessant wäre nun mal ob sie verheiratet sind oder nicht.
wenn ja, dann kommt es so oder so zur Güter Trennung.
Alles geschaffene in der Ehe 50/50.
Alles was in die Ehe eingebracht wurde, gehört auch nach der Ehe wieder denjenigen.

Wenn nicht verheiratet, sollte gut dokumentiert werden, um es im fall einer Trennung gut nachvollziehen zu können.

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  •  andare
13.3.2015  (#5)
Angenommen es gibt ein gemeinsames Baukonto. Alles wird von diesem gemeinsamen Baukonto bezahlt. Die Rechnungen lauten aber alle nur auf einen Partner (nicht verheiratet). Wenn es jetzt zum Streit kommt und alles aufgeteilt werden muss, was zählt dann? Die Rechnungen (dann würde alles der bekommen auf dem die Rechnungen ausgestellt sind) oder, dass alles vom gemeinsamen Baukonto gezahlt wurde? Von wem das Geld gekommen ist, das dann aufs Baukonto gebucht wurde, ist ja nicht mehr nachvollziehbar. Einzahlen oder überweisen kann es ja jeder. So nach dem Motto: einer bezahlt den ganzen Lebensunterhalt, Urlaub usw und der andere Partner zahlt aufs Baukonto ein.

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  •  HiStaker
13.3.2015  (#6)
@atma: müssen ich und meine freundin eigentlich beide förderungswerber sein wenn wir die jungfamilienzuschlag bei der wbf in anspruch nehmen wollen? Wir sind nicht verheiratet und ich zahle alles, aber dann wäre es wieder besser wenn alle rechnungen auf uns beide lauten oder?

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