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Aufschließungskosten

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  •  Trooper76
4.3. - 14.3.2007
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Hallo,
Wir werden Endes dieses Jahres in Purkersdorf (NÖ) bauen und die Gemeinde hat uns die Aufschließungskosten in der Höhe von knapp € 19.000,-- für das Grundstück (736m²)bekanntgegeben. Das ist meiner Meinung nach Wegelagerei !!
Die Aufschließungskosten berechnen sich nach Wurzel der Grundfläche x Bauklasse x Einheitssatz.
Im § 38 der Nö Bauordnung 1996 steht über die Berechnung des Einheitssatzes folgendes:

Der Einheitssatz ist die Summe der durchschnittlichen
Herstellungskosten
einer 3,00 m breiten Fahrbahnhälfte,
eines 1,25 m breiten Gehsteiges,
der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Fahrbahnhälfte
und des Gehsteiges pro Laufmeter.

Die Gasse in der wir bauen ist bereits seit vielen Jahren (bis auf unser Grundstück) beidseitig bebaut, einen Gehsteig gibt es aber nicht.
Kann mir jemand sagen ob es Sinn macht dieses Manko zu beanstanden und dadurch eine Verminderung der Aufschließungskosten zu erreichen ? Oder ist die Gemeinde verpflichtet den Gehsteig nachträglich zu errichten ?

Für Tipps oder Erfahungsberichte wäre ich sehr dankbar !
lg

  •  creator
4.3.2007  (#1)
beim reden kommen die leut' zsamm§38 Abs. 1 Z 2 NÖ BauO sagt ja, dass die formeln nach Abs. 6ff nur für einen bauplatz gelten, wenn "für den kein der Höhe nach bestimmter Aufschließungsbeitrag oder keine entsprechende Abgabe vorgeschrieben und entrichtet worden ist". wobei bauplatz nicht ident mit "grundstück" sein muss, denn wenn es teile im grünland gibt,wäre nur diese bauplatzfläche zu berücksichtigen.

jetzt kommt's auf dein verhandlungsgeschick an, wie du eine günstigere betragsmäßige feststellung erreichst.

wegen dem gehsteig streiten ist da pragmatisch gesehen eher kontraproduktiv- insbes. weil der herr ex-innenminister auch baubehörde 1. instanz ist. juristisch ist die gemeinde zur herstellung der staubfrei befestigten fahrbahn nach Abs. 8 verpflichtet und wenn etwas passiert, kann man nicht nur nach der wegehalter-haftpflicht sondern auch nach evtl. nach dem organisationshaftpflichtgesetz alle möglichen ansprüche prüfen - ob der verweis allerdings deine gebühren senkt und die absegnung für dein bauvorhaben beschleunigt, wage ich zu bezweifeln. in ö. gilt halt leider immer noch "mir wern' kan richter brauchen..."

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  •  pointi001
14.3.2007  (#2)
Aufschliessungskosten - hallo, Einheitssatz ist klar und sollte als Zahl ersichtlich sein (vl. sogar auf ner homepage der Gemeinde), vergessen darfst aber nicht die Bauklassen. vermutlich baust in BKL2 oder sogar 3 (Höhe des Bauwerks über boden)- ich bau nähe neulengbach und hab für BKL2 17.000,- € gezahlt. würde eher mal fragen, ob die Gemeinde bei den Abgaben eine Förderung gewährt, denn Streiten hat nie Sinn - sitzen am längeren Ast, willst ja eine Baugenehmigung auch mal haben.

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