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Aufschließungskosten NÖ

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  •  Michi2504
3.12.2020 - 2.3.2021
7 Antworten | 3 Autoren 7
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Guten Tag!

Meine Frage bezieht sich auf die Aufschließungskosten eines Grundstücks in NÖ. 

Unser Grundstück hat ca. 950 qm. Davon sind allerdings nur 620 qm Bauland und auch nur diese 620qm sind natürlich als Bauplatz erklärt worden. Die restlichen 330 qm sind Grünland.

Jetzt ist bei uns der Abgabenbescheid (Aufschließungskosten) eingetroffen, wo als Berechnungslänge die Wurzel aus der gesamten Grundstücksfläche (950qm) gezogen worden ist. 

Im Gesetz steht allerdings das die Wurzel aus der Baulandfläche, also den 620qm, gezogen wird. Wir sind jetzt klarerweise etwas verwirrt. 

Hat jemand schon einmal so einen Fall gesehen bzw. Hat es einen selbst schon mal betroffen?

Danke für eure Antworten!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.12.2020  (#1)
Wenn es tatsächlich so ist, dass nicht das gesamte Grundstück als Bauland gewidmet ist, dann ist dieser Abgabenbescheid natürlich falsch und du musst halt (rechtzeitig!) eine Berufung machen.
Mehr gibts dazu eigentlich nicht zu sagen.

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  •  Michi2504
4.12.2020  (#2)
Vielen Dank!

Nach Rücksprache haben sie den Fehler von selbst eingestanden. Also alles im grünen Bereich.

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  •  Mostviertler
1.3.2021  (#3)
Hallo!
Ich habe eine Frage zu einem ähnlichen Thema, einem „Abgabenbescheid Ergänzungsabgabe Aufschließungsgebühr“
Es wurde eine bestehende Parzelle wo eine Haus drauf steht mit einem angrenzenden Grund vereint zu einer neuen Parzelle. Der zum Haus dazugekommene Grund ist je zur Hälfte Grünland und Bauland. Gemäß §39 Abs.1 der NÖ Bauordnung 2014, LGBl. 1 /2015 wird für den „neugeformten Bauplatz§ eine Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsgebühr vorgeschrieben.


Begründung:
Bei der Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland ist für die neugeformten Bauplätze eine Ergänzungsabgabe vorzuschreiben. Die Berechnung erfolgt derart, dass von der Summer der Berechnungslängen der neuen Bauplätze die Berechnungslänge des alten Bauplatzes abgezogen wird und die Differenz mit dem Bauklassenkoeffizient und dem Einheitssatz multipliziert wird. Die Berechnungslänge ist die Quadratwurzel aus der Fläche.
Bauklassenkoeffizient beträgt: 1,25
Die Berechnungslänge ist die Seite eines mit dem Bauplatz flächengleichen Quadrates (Quadratwurzel der Fläche).

(Berechnungslänge neu – alt) x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz = Ergänzungsabgabe.
Zu meiner Frage:
Hat das so seine Richtigkeit, dass in die neue Berechnungslänge auch das Bauland des alten bestehenden bebauten Grunds einbezogen wird obwohl dafür schon Aufschließungsgebühr dazumals beim Bau gezahlt wurde?
LG


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.3.2021  (#4)

zitat..
Mostviertler schrieb: Hat das so seine Richtigkeit, dass in die neue Berechnungslänge auch das Bauland des alten bestehenden bebauten Grunds einbezogen

Da hast jetzt offensichtlich einen Knoten in deinen Gedanken. Der alte Grund wird nicht "einbezogen", sondern "AB"gezogen. Schreibst ja selber: neu MINUS alt.

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  •  Mostviertler
1.3.2021  (#5)
Danke für deine schnelle Antwort Karl10.
Ja da hast du recht. emoji
Generell ist zu sagen die Fläche die zum Haus seitlich dazukommt ist diagonal geteilt in Bauland und Grünland. Diese Fläche wird nur als Garten genutzt (und soll nicht bebaut werden). Wenn es gesetzlich gedeckt ist 3000 Euro Ergänzungsabgabe dafür zu zahlen ist es OK. Nur wollte ich wissen ob dies so stimmt.
LG


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.3.2021  (#6)

zitat..
Mostviertler schrieb: Diese Fläche wird nur als Garten genutzt (und soll nicht bebaut werden).

Da muss ich jetzt fragen, wieso du die Grundstücke dann vereinigt hast?? Dann hättest die Grenze zwischen deinem alten Grund und dem angrenzenden Grund so belassen, wie sie schon bisher bestand und du hättest nichts zahlen müssen.

Nur noch zur Klarstellung: die Vorschreibung der Ergänzungsabgabe war aufgrund der Grundstücksvereinigung sowohl vom Anlass her, als auch von der Berechnungsmethode 100% gesetzeskonform.

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  •  Mostviertler
2.3.2021  (#7)
Der Grund der zum Haus kommt war zuerst eine größere Pazelle. Diese große Pazelle wurde aufgeteilt. Ein Teil kam zum Haus. Der Rest wurde eine eigene Parzelle. Es ist nun so und es ist auch OK wenn diese Kosten nun so vorgeschrieben werden.  Danke für deine Auskunft Karl10!

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