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Aufschließungsabgabe/Anschlüsse

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  •  hubi
3.11. - 6.11.2010
13 Antworten 13
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Hallo,

ich hab da mal eine Frage.
Wie ist es so mit der Aufschließung.
Ist es Rechtens, dass die Gemeinde eine Stundung zwar zulässt, aber dafür 6% Zinsen verlangt?

Ist es Rechtens, dass die Gemeinde KEINEN Rabatt bei Sofortiger Zahlung gibt?

Was kann ich dann voraussetzen beim Bauplatz, wenn ich die Aufschließung zahle? Hab ich irgendwelche Rechte?
Unser Bürgermeister ist leider was das betrifft nicht sehr nett und freundlich und tut so, als wüsste er alles und lehnt jegliche Art der Bereitschaft einer Jungfamilie entgegenzukommen ab! ;-(

Gibts vielleicht irgendwelche Förderungen außer der Wohnbauförderung?

Muss man am Regenwasserkanal anschließen?
Auch dies wurde mir mit einen MUSS beantwortet. *tz*

Hat hier für mich vielleicht jemand Tipps/Tricks? ;)

Wäre sehr dankbar dafür!

Lg,
.jh

  •  Karl10
  •   Silber-Award
3.11.2010  (#1)


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  •  hubi
3.11.2010  (#2)
@Karl10 - Bundesland ist NÖ

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
4.11.2010  (#3)
.was ist "rechtens"?? - Die Aufschließungsabgabe ist gesetzlich geregelt und deren Einhebung nicht nur ein Recht, sondern sogar eine Pflicht der Gemeinde (Gesetzestext:...dem Grundeigentümer...ist vorzuschreiben...). Was würdest du machen, wenn dir jemand etwas bezahlen muss, aber dieser Verpflichtung nicht nachkommt? Eine Möglichkeit ist sicher, für den Zahlungsverzug Zinsen zu verlangen. Ist bei jedem Geschäft so.

Eine "Rabattverpflichtung" gibt´s nicht.

Was kannst du "voraussetzen"? - Die Aufschließungsabgabe beinhaltet Straße, Gehsteig, Straßenbeleuchtung und die Entwässerung der öffentlichen Flächen. Die staubfrei befestigte Fahrbahn muss allerdings nicht sofort, sondern erst bei einer bestimmte Dichte der Verbauung erfolgen. Du hast auch keinen Anspruch, dass "deine" Aufschließungsabgabe vor "deinem" Grundstück verbaut wird.
Mit dem Regenwasserkanal liegt der Bürgermeister falsch. Einen Anschlusszwang gibt´s dafür nicht. Du musst deine Niederschlagswässer allerdings auf deinem Grund ordnungsgemäß zur Versickerung bringen können. Dafür brauchts auch ein entsprechendes Bauverfahren.

Abschließende Frage noch: Was war genau der Anlass, weswegen dir die Aufschließungsabgabe jetzt vorgeschrieben wurde?

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  •  hubi
4.11.2010  (#4)
@karl - Der Grund für die Aufschließung ist ...es wurde gerade zu einem Bauplatz erklärt.

Also das mit dem Regenwasserkanal muss ich mir merken und ihm mitteilen. Weil das sind fast 900 euro!

Also gibts leider auf nichts Anspruch....schade.
Dachte ich könnte dem Bürgermeister, welcher immer zu glauben scheint, dass er im Recht ist (Beispiel: Regenwasserkanalanschluss)

Sonst noch irgendwelche Infos, die ich wissen müsste?

Ich finde es halt einfach unfair. Mein Nachbar hat 2 Jahre zuvor nicht mal einen richtsatz von 300 euro. ich hab 2 jahre später einen satz von 450.

leider wurde damals etwas gedreht mit dem richtsatz... leider unter einem anderen bürgermeister. das ist echt ärgerlich.
wohn direkt neben ihm und zahl um ca. ein 1/3 mehr! ;-(((

lg, jh

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
4.11.2010  (#5)
... und warum wurde es zum Bauplatz erklärt? Hast du das beantragt oder hast du eine Baubewilligung erhalten oder hat es eine Grundteilung gegeben?

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  •  hubi
5.11.2010  (#6)
@karl10 - ich hab das beantragt. es wurde eine grundteilung durchgeführt...dann hab ich den teilungsplan inkl. aufschließungsgebühren erhalten.

schau, das problem für mich ist folgendes.
ich bin unter 30 jahre alt...der bürgermeister belächelt einen wie mich, wenn er auf die gemeinde kommt und fragen stellt.
es gibt nur von ihm...das musst du zahlen und das musst du anschließen....mehr nicht!!!
verstehst? und jetzt natürlich da ich so viele "MUSST" gehört habe, hinterfrage ich das bei kompetenten leuten hier im forum! ;)

den regenwasserkanal hätte er mir nun aufgebrummt.
das MUSS ich anschließen, meinte er. findest du das okay?
ich nicht. ich bezahle unmengen an steuern und diese leute werden unter anderem durch mich(UNS, das Volk) bezahlt.
deshalb sollten sie für und MIT uns arbeiten.
und wenn man immer nur vorgeschrieben bekommt, was man nicht alles muss?

also ich wäre für jeden tipp dankbar!!! ;)
wo ich mir geld holen bzw. sparen kann!

danke und lg,
jh


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  •  johro
  •   Gold-Award
5.11.2010  (#7)
Hallo - ich würde mich and den Regenwasserkanal anschliessen, weil sonst musst die einen Sickerschacht graben lassen und dort die entsprechende Menge, und das sind einige m³, gemäß Regenlastberechnung versickern lassen. mit dem Anschluss bist du das Wasser los.

die berechnungsformel(wurzel aus den m² mal Faktor) für die Aufschliessungkosten werden alle paar Jahre angepasst, wir haben auch ein paar Tausender mehr bezahlt, aber da kann man eh nichts machen.

du könntest noch fragen, ob die Bauklasse II bezahlst, eventuell gibts auch die Möglichkeit nur nach Bauklasse I, dann wirds etwas billiger. bei uns wurden aber alle nach BK II aufgeschlossen, weil dann kann man später noch etwas hohes dazubauen ;)

lg
Johannes

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  •  hubi
5.11.2010  (#8)
@Johro - danke für den tipp.

bauklasse wurde eh nur mit I berechnet.
ja, ich weiß, dass dieser satz aufgehoben wurde.
es gab vor 2 jahren schon den satz mit ca. 400 euro und dennoch wurde was gedreht vom damaligen bürgermeister, dass noch der "alte satz" von 300 euro genommen wurde. das ärgert mich so! ;)

und die überheblichkeit der gemeinde ärgert mich ebenso!

lg, jh

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  •  MajorDomus
5.11.2010  (#9)
Einvernehmen - Hallo hubi, unterm Strich wird es aber das Beste sein, wenn du ein gutes Verhältnis zu ihnen hast oder aufbaust. Baubewilligung, Fertigstellungsanzeige, etc. Ich meine nicht, dass du alles stillschweigend zur Kenntnis nehmen musst, aber dauernd auf Konfrontationskurs zu sein wird auch nicht förderlich sein...

Hast du dir schon den Bebauungsplan und eventuell bestehende Bebauungsvorschriften geben lassen? Bin kein NÖ-Bauordnungs-Experte wie Karl10 emoji aber vielleicht dürfen Sie den Anschluss an den Regenwasserkanal in bestimmten Gebieten vorschreiben.

LG

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  •  hubi
5.11.2010  (#10)
@MajorDomus - ja ich weiß. das will ich ja auch nicht auf konfrontation gehen. aber ich komme mir nicht ernst genommen vor. emoji wenn du weißt was ich meine.
deren pflicht ist es freundlich und helfend zu sein und nicht vorschreibend und so tun als wären sie die allmächtigen. sie leben von unseren abgaben! ;)

einen bebauungsplan gibt es dafür nicht. das hab ich extra nachgefragt

lg

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
5.11.2010  (#11)
@hubi - Ich geb dir in fast allem Recht, nur eines stört mich ein bißchen: Das ständige Reden (hier im Forum: das ständige Schreiben) in der Mehrzahl (deren Pflicht, sie leben von.., als wären sie die Allmächtigen..). Wen meinst du da eigentlich bzw. wer soll sich betroffen fühlen?? So wie ich das verstehe, hast du mit einem einzelnen ein Problem: das ist dein derzeitiger Bürgermeister - bitte nicht immer so schreiben, als wären da alle so.
Noch dazu erwähnst du ja auch das andere Beispiel, nämlich seinen Vorgänger. Wow, der war aber gut: der hat das "gedreht".
Also so der typische österreichische Weg: Gesetz hin oder her, Hauptsache wir stehn uns mit dem Entscheidenden gut, der "dreht´s" dann schon...

Bitte nicht falsch verstehen, ich kann mir schon vorstellen, wie dir der Bürgermeister gegenüber tritt und das ist auch in dieser Art nicht in Ordnung. Wir sollten dann aber nicht geich alle in den selben Topf werfen und man sollte darüber nachdenken, dass gewisse Regeln nicht dazu aufgestellt werden, um es dann immer im Einzelfall irgendwie "vorbeizudrehen".

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
5.11.2010  (#12)
@hubi - Wir (auch NÖ) haben von der Gemeinde auch nach Nachfrage das tolle Angebot von 6 % Zinsen bei der Ratenzahlung der Aufschliessung bekommen.
Haben das dann abgelehnt und alles auf einmal bezahlt emoji

Es gibt keine Rechtsgrundlage, dass dir die Gemeinde Stundung gewährt (zu einem bestimmgen Zinssatz).

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  •  hubi
6.11.2010  (#13)
@karl - stimmt, man darf es nicht verallgemeinern...es wird nicht in allen gemeinden so sein! in unserer ist es so und ich kann dir sagen, dass nicht nur der bürgermeister alleine so ist. sondern leider auch ein großteil des büro´s. darum hab ich immer in der mehrzahl geschrieben.

und ja, gesetze sind da um nicht im einzelnen dann wieder irgendwie gebrochen zu werden...aber dann gleiches recht für alle und das war/ist in meinem fall leider nicht so.

darum auch meine fragestellung hier im forum, ob es irgendeine möglichkeit gibt, bei den abgaben etwas herauszuhandeln.

danke und lg,
-h

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