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Aufschließung/ Abtretung

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  •  tv_me
21.1. - 24.1.2017
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo!

Ich hab einmal eine Frage bzgl. der Abtretung bei einer Aufschließung eines Grundstückes in NÖ. Da für mich das Thema noch etwas unübersichtlich ist.

Zur Vorgeschichte:
Das ganze Grundstück gehörte früher meinen Schwiegereltern, die auch ein Haus darauf gebaut haben. Vor über 20 Jahren, mussten diese auch einen Teil an die Gemeinde abgetreten, da sie eine Straße bauen wollten. Dies haben sie bis heute nicht gemacht und vermieten ihnen diesen Teil wieder zurück...

Da hinter dem Haus noch mehr als genügend Fläche für zwei Häuser wäre, und dies auch als Bauland gilt (unaufgeschlossen), wurde der restliche Grund auf meinem Mann überschrieben, allerdings sind sie noch Mitbesitzer. Nun möchten wir in den nächsten zwei Jahren anfangen zu bauen, haben aber große Befürchtungen, dass wir auch ewtas abtreten müssen, wenn wir Aufschließen wollen, da einige Grundstücke links von uns, schon etwas abgetreten haben und die Gemeinde irgendwann einmal, vielleicht eine Straße bauen möchte. Das dumme ist, dies wäre DURCH das Bauland!! Demensprechende Wertminderung, auch müssten wir unsere Pläne, wie und wo wir unser Haus bauen wollen, massiv ändern.

Jetzt haben wir von einem Bekannten gehört, dass wenn bei einem Grundstück schon etwas getreten worden ist, dass man nicht nochmals etwas abtreten muss. (auch Generationenübergreifend, wenns die selbe Familie ist) Stimmt dies? Haben wir Möglichkeiten, das zu verhindern? Ich danke euch jetzt schon für eure Unterstützung!!

Wir möchten erst zur Gemeinde gehen, wenn wir so gut wie alle Fakten haben, da wir nicht wissen, was die Gemeinde für möchtegern Einfälle hat!

(Bild nicht Maßstabgetreu, ich bitte um Verzeihung :) )

  •  tv_me
21.1.2017  (#1)
Tut mir Leid, hat nicht funktioniert mit dem Bild, hier ist es


2017/20170121684904.png

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  •  jederbaut
21.1.2017  (#2)
Bebauungs- bzw. Flächenwidmungsplan? - Hey,
also wenn die Gemeinde vor hat eine Straße zu bauen, muss es dafür ja schon einen Bebauungsplan /Flächenwidmungsplan geben - schau den mal an - wenn da durch euer Grundstück schon eine Straße eingezeichnet ist , werdet ihr das vermutlich abtreten müssen, wenn nicht dann nicht.

zitat..
tv_me schrieb: Jetzt haben wir von einem Bekannten gehört, dass wenn bei einem Grundstück schon etwas getreten worden ist, dass man nicht nochmals etwas abtreten muss. (auch Generationenübergreifend, wenns die selbe Familie ist) Stimmt dies? Haben wir Möglichkeiten, das zu verhindern? Ich danke euch jetzt schon für eure Unterstützung!!


Das hab ich noch nie gehört, heißt aber nicht dass es das nicht gibt, kommt mir eher unglaubwürdig vor.

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  •  tv_me
24.1.2017  (#3)
Danke! Das ist ein guter Tipp. Werden wir auf jedenfall mal machen

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