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Anspruch auf Schadensersatz?

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  •  biertschi007
18.7. - 24.7.2008
12 Antworten 12
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Hallo!
Haben vorletzte Woche unsere Innenstiege bekommen. Die Stiege wurde aber fehlerhaft eingebaut. Die Firma hat sich das angesehen und gesagt, dass sie die Stiege neu Planen müssen und in zwei Wochen werden wir eine neue bekommen. Habe aber heute erfahren das die Stiege nicht in zwei Wochen kommt sondern erst in mind. 6 Wochen!
Wir ziehen übernächste Woche ins Haus ein!
Kann ich deswegen einen Schadensersatz verlangen, da die Stiege ja nicht zum vereinbarten Termin fertig geworden ist?
Kann ja auch nicht den Fliesenboden legen wo die Stiege hinkommt und das Stiegenhaus kann auch nicht fertig gemacht werden!
Bitte um Antwort.
M.f.G.

  •  Noldman
20.7.2008  (#1)
Schadenersatz? - Hast du überhaupt einen finanziellen Schaden?

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  •  biertschi007
20.7.2008  (#2)
hallo! - na ja. es können die fliesen nicht gelegt werden. die türen können nicht gesetzt werden. und wenn die stiege kommt muss sich meine freundin oder ich wieder einen tag frei nehmen.

m.f.g.

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  •  TiM
20.7.2008  (#3)
Kein realer finanzieller Schaden - Wenn die Fliesen nicht verlegt werden können ist das zwar blöd, aber noch kein realer Schaden. Auch dass Ihr Euch nochmal freinehmen müsst wird noch nicht reichen. Wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr deshalb erst später einziehen könnt und in der Zwischenzeit zusätzliche Mietkosten habt, dann schaut es schon besser aus. Grundsätzlich steht bei solchen
Dingen kaum der Aufwand dafür, es kommt nämlich eher nichts raus dabei.
Wir hatten so eine ähnliche Situation beim Verkauf unseres Hauses, wo ein Käufer schon mehrmals und vor Zeugen zugesagt hatte und dann (nachdem der Vertrag schon vom Anwalt fertiggestellt war) doch nicht unterschrieben hat. Wir haben dann ein halbes Jahr keinen neuen Käufer gehabt, trotzdem hat und unser Anwalt geraten, das ganze nicht weiter zu verfolgen, weil nichts herauskommen würde. In unserem Fall wäre es halt dann nur um die Zinsen für diesen Zeitraum gegangen. Für alles andere (neue Käufersuche, Besichtigungen, die ganze Mühe damit usw.) hätten wir nach Meinung dieses Anwalts kein Geld erhalten können.

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  •  Noldman
21.7.2008  (#4)
Genau deswegen frage ich auch: - Habt ihr einen finanziellen Schaden und damit meine ich eben keinen immateriellen Schaden.
Dass die Fliesen nicht gelegt werden und die Türen erst später eingebaut werden können ist ja nicht unbedingt ein finanzieller Schaden sondern meistens nur eine Unannehmlichkeit.

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  •  biertschi007
21.7.2008  (#5)
.......der Fliesenleger muss extra nochmal von weit her kommen, durch den staub der schneidearbeiten von der stiege haben wir wieder überall den schmutz.... wahrscheinlich müssen wir dann den vorraum nochmal malen, weil die garantiert nicht aufpassen werden. wir können uns jedesmal frei nehmen, wenn die kommen.
es war ausgemacht, dass die stiege diese woche kommt und jetzt kommt sie erst in ca 6 wochen.....

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  •  creator
21.7.2008  (#6)
schadenersatzanspruch ist da nicht unbedingt zielführend - aber hier geht es ja nur um's geld. da ist es sinnvoller, mal in den agb der firma nachzulesen, was die da hübsches für den zahlungsverzug der kunden stehen haben - das gilt nämlich synallagmatisch auch für dich als konsument. da braucht es gar nicht mal eine extra pönale-vereinbarung (wäre natürlich auch schön, ist aber nach der schilderung hier nicht zu erwarten). natürlich kann man versuchen, zu argumentieren, dass man an der benützung des hauses gehindert ist und man dafür z.b. länger miete zahlen muss, diverse behördenwege/förderungen (fertigstellungsanzeige, etc.) später oder gar nicht (rechtzeitig) bekommt - aber das ist aufwändig. da zudem laut österr. rechtsordnung auch ein verbesserungsversuch zugelassen werden sollte (außer das vertrauen ist komplett zerstört), ist pragmatisch zumindest eine preisminderung anzusprechen - und zwar wegen nicht rechtzeitiger lieferung. das prinzip "geld folgt leistung" ist da auch sehr schön: wenn ihr noch nicht gezahlt habt, würde ich da mal dezent drauf hinweisen. wäre natürlich gut, wenn im vertrag ein liefertermin drinsteht. immer dasselbe: arbeiterkammer und "gesetzwidrige klauseln" samt "KSchG" googeln - oder dort informieren. wer tipps für innentreppen/ holztreppen haben will- gewohntes procedere per e-mail.

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  •  Noldman
21.7.2008  (#7)
OK, vielleicht habe ich mich immer noch nicht deutlich genug ausgedrückt: Habt ihr einen "finanziellen" Schaden? Also einen Schaden den ihr in eurer Geldbörse spürt? Dass Zeit drauf geht, nochmal geputzt werden muss ist eine Unannehmlichkeit, klar, aber eben kein finanzieller Schaden.

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  •  biertschi007
21.7.2008  (#8)
......so gesehen eigentlich nicht, aber alles andere ist trotzdem nicht unbedingt super!

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  •  creator
22.7.2008  (#9)
ein finanzieller schaden ist auch gar nicht nötig: die leistungsstörung besteht ja schon allein in der nicht rechtzeitigen lieferung, die restlichen umstände sind da nur beiwerk. wenn noch nicht gezahlt wurde, ist das der beste trumpf....

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  •  nymano
22.7.2008  (#10)
hatte eine ähnliche situation - das stiegengeländer hätte vor 3 wochen fertig sein sollen. angeblich ist aber irgendwer im betrieb krank gewesen, weshalb das geländer erst kommenden montag montiert wird. wir haben wegen der 4-wöchigen verzögerung eine preisreduktion vereinbart.

lg nymano.

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  •  Noldman
24.7.2008  (#11)
@creator - Du hast schon recht dass eine Leistungsstörung (Verzug) vorliegt. Die Frage war aber bekommt er Schadenersatz und da stellt sich schon die Frage ob ein Schaden (rechtlich gesehen) überhaupt vorliegt.
Und ob er schon bezahlt hat oder nicht, hat mit dieser konkreten Frage nichts zu tun.

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  •  creator
24.7.2008  (#12)
@Noldmann - ich sehe es pragmatisch und versuche mal, nicht den juristen raushängen zu lassen. drum habe ich auch geschrieben, dass schadenersatz mühsam ist und für die frage, ob biertschi007 geld für seine unannehmlichkeiten bekommt, irrelevant ist. sonst müsste ich ihn ja auch auf seine schadenminderungspflicht verweisen.
ich sehe es mal so: biertschi007 geht's um's geld und nicht um die juristisch korrekte klassifikation des anspruchs. und da ist in der praxis immer relevant, ob geld geflossen ist oder nicht.

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