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Anschlussgebühren gerechtfertig? [OÖ]

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  •  fudi6489
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
2.10. - 4.10.2017
8 Antworten | 4 Autoren 8
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Hallo Forumsgemeinde.

Ich hätte mal eine Frage zur aktuellen Vorschreibung unserer Gemeinde.
Bevor ich dort jemanden damit konfrontiere, möchte ich mal kurz checken ob ich nicht komplett am Holzweg bin.

Zur Situation: Rohbau fertiggestellt, jetzt werden die Gebühren fällig.
Wir haben das Grundstück privat gekauft. Vorher war es im Besitz eines älteren Ehepaares welches eine Gartenhütte mit Übernachtungsmöglichkeit hatte.

Die Mindestgebühren für Kanal, Straße und Wasser sind schon bezahlt und wir haben auch die vergangenen Jahre Nutzungsgebühren dafür entrichtet.

Der Kanal in unserer Gemeinde besteht aus Schmutz und Reinwasserkanal.
Die Gemeinde musste den Reinwasserkanal noch ca 7m zu unserer Grundstücksgrenze legen und dafür müssen wir jetzt Material+Arbeitszeit bezahlen.

Irgendwie verstehe ichs nicht ganz wenn für den Kanal die vergangenen Jahre schon Gebühren fällig waren dass ich jetzt für die "Herstellung" zahlen muss.
Es handelt sich hier wirklich um Materialkosten und Arbeitszeit, nicht um Gebühren nach Wohnflächenberechnung.

Bitte um Aufklärung

Liebe Grüße
Jürgen

  •  rabaum
  •   Silber-Award
2.10.2017  (#1)

zitat..
fudi6489 schrieb: Die Gemeinde musste den Reinwasserkanal noch ca 7m zu unserer Grundstücksgrenze legen und dafür müssen wir jetzt Material+Arbeitszeit bezahlen.


Klingt für mich nicht ungewöhnlich. Ihr habt ja einen Zusatzaufwand bewirkt. Die Gebühren, die bezahlt wurden hängen ja mit der Nutzung des Kanals (Klären der Abwässer, Wartung des Systems, usw.) zusammen, nicht mit der Errichtung von neuen Abschnitten.


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  •  fudi6489
2.10.2017  (#2)
Danke rabaum für deine Einschätzung.
Wie gesagt vielleicht bin ich eh komplett am Holzweg, aber wie soll ich für etwas Gebühren bezahlen das ich gar nicht nutzen kann, da der Anschluss nicht bis zur meiner Grundstücksgrenze vorhanden war?

Das wir einen Zusatzaufwand bewirkt haben, ist uns klar. Nur sollte der Kanal nicht durch die Bezahlung der Anschlussgebühren zur Grundstücksgrenze gelegt werden?

Nehmen wir an jemand lebt jetzt 40m vom nächsten Kanalanschluss weg, muss er dann die gesamte Arbeit hierfür selbst bezahlen oder ist das Aufgabe der Gemeinde und wird durch die Bezahlung der Anschlussgebühren gedeckt?

LG Jürgen

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.10.2017  (#3)
Bundesland?

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  •  fudi6489
2.10.2017  (#4)
Oberösterreich

LG Jürgen

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.10.2017  (#5)
Leider, da bin ich jetzt nicht so informiert.
Für NÖ hätte gegolten: Alles was auf öffentlichem Grund bis zu deiner Grundgrenze liegt ist hinsichtlich Herstellung und Finanzierung Sache der Gemeinde. Da fällt auf dich keine direkte Finanzierung im Einzelfall, sondern das decken alle solidarisch mit der (einmaligen)Anschlussgebühr ab. Und dann gibts halt noch die laufende Benützungsgebühr. Und das war´s.
Aber leider ist das in jedem Bundesland anders emoji

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  •  fudi6489
3.10.2017  (#6)
Danke für deinen Beitrag.
So hät ichs auch gesehen und wäre für mich auch logisch.

Hab gerade mit Bekannten gesprochen die auch in der selben Gemeinde bauen und bei denen war auch nur die Anschlussgebühr fällig.

Irgendwie eigenartig...

LG Jürgen

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  •  kabufzk
3.10.2017  (#7)
Bei uns in der Gemeinde (KTN) ist es z.B. so, dass bei nicht aufgeschlossenen Grundstücken, der Bauwerber die kompletten Aufschließungskosten zu tragen hat. Also: Wasserleitung, Kanal und asphaltierte Zufahrt bis zum Grundstück, pro 60m eine Laterne, etc. Hat mich > 30k gekostet >:( emoji

Die Anschlußgebühren (Wasser und Kanal) in der Höhe von 7,5k kamen da noch dazu. Die sind ja quasi nur dazu da, dass du die Infrastruktur nutzen darfst und beeinhalten keinerlei aktive Leistung der Gemeinde. Sogar der Wasserzähler und die Arbeitszeit vom Wasserwerk für den Anschluß an die Hauptleitung wurden extra verrechnet...

LG

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  •  fudi6489
4.10.2017  (#8)
Wow das geht emoji

Mir gehts nur um die Tatsache dass wir in der Vergangenheit schon für eine Leistung bezahlt haben, die wir de facto nicht nutzen konnten, da ja der Kanal noch gar nicht vorhanden war. Passt für mich nicht ganz.

LG Jürgen

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