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Anschlüsse Ab- /Regenwasser Kanal/Wasser [NÖ]

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  •  hubi
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
23.11. - 24.11.2010
9 Antworten 9
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Frage: Muss die Gemeinde diese Anschlüsse bei einem aufgeschlossenem Baugrund an die Grundstücksgrenze legen?
Oder nicht?

Danke für Eure Hilfe.

Lg,
.jh

  •  bejowawo
23.11.2010  (#1)
@hubi - Kann aus eigener Erfahrung sagen (Grund heuer gekauft, OÖ), dass bei uns zumindest der Wasseranschluss am Grund (d.h. innerhalb der Grundstücksgrenzen) liegt. Abwasser- und Regenwasserkanal soweit ich von den Plänen gesehen habe liegen auch schon drin, kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen.

Wäre anders auch widersinnig, IMHO.

LG bejowawo

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  •  hubi
24.11.2010  (#2)
@bejowawo - also heißt das, dass alles bei der grundstücksgrenze liegen sollte...sehe ich das richtig?
ist das irgendwo auch in einem gesetz oder was auch immer verankert?

danke und lg,
.jh

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  •  bejowawo
24.11.2010  (#3)
@hubi - Ja genau, so ist mein Verständnis für den Begriff "aufgeschlossen". Ob das in einem Gesetz oder Norm verankert ist kann ich leider nicht sagen.

Bei uns liegt alles sogar direkt am Grundstück, nicht nur an der Grenze: Wasser, Leerverrohrung für Strom und Telekom wurden reingelegt und ca. 1 m im Grundstück wieder an die Oberfläche geführt und an einem Holzpflock fixiert.
Schmutz- und Regenwasserkanal wurden ebenfalls verlegt, inkl. 3 bzw. 4 m Rohr DN150 (sollte also auch schon auf unserem Grundstück sein, einem Stopfen verschlossen (und dann wieder Erde drauf.

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  •  johro
  •   Gold-Award
24.11.2010  (#4)
Hallo - bei uns musste auch ca. 8m von der Grundgrenze zum Anschluß aufgegraben werden, weil die Leitung alle gegenüber der Strasse waren. ich glaube man hat keine recht dass alle Leitungen genau vor deinem Grundstück vergraben sind.

lg
Joannes

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  •  hubi
24.11.2010  (#5)
schade, dass man bei sowas kein recht hat.
beim zahlen der aufschließung aber hat nur die gemeinde das recht! *arrgh*
wie komme ich eigentlich dazu diese mehrkosten zu tragen? ;)

schade, dass dies nirgends verankert ist.

lg

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  •  johro
  •   Gold-Award
24.11.2010  (#6)
Hallo - das sind nicht große Mehrkosten, die Künnette bekommt man um 7.- pro Laufmeter und das Rohr kostet auch net wirklich viel. die Pauschalposten sind das was die Anschlusskosten hoch treiben.

lg
Johannes

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
24.11.2010  (#7)
nicht Kraut und Rüben vermischen.Da wird schon wieder ständig von "Aufschließung", "aufgeschlossen", "beim zahlen der aufschließung..." usw. gesprochen. Die ursprüngliche Frage ging um Kanal- und Wasserleitungsanschluss.
"Aufschließung" und in diesem Sinne "Aufschließungsgebühr" hat aber nichts mit Kanal und Wasserleitung zu tun, sondern mit Straße, Gehsteig, Beleuchtung und Straßenentwässerung.

Bleiben wir also beim Kanal und in meinem Fall beim Land Niederösterreich:

§ 17 NÖ Kanalgesetz unterscheidet beim Kanal zwischen "Hausleitung" und "Anschlussleitung". Die Hausleitung endet an der Grundgrenze, die Anschlussleitung beginnt dort. Die Anschlussleitung ist das Verbindungsstück zwischen HAusleitung und dem Straßenrohrstrang.
Wer was zahlt regelt das Gesetz so:
"Der Hauskanal mitsamt dem Anschluß an die Anschlußleitung ist auf Kosten des Liegenschaftseigentümers nach den näheren Bestimmungen der NÖ Bauordnung herzustellen."
D.h. die Anschlussleitung ist Sache des Kanalbetreibers.

Man sieht also: alles klar gesetzlich geregelt. Man muss halt ins Gesetz schauen.

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  •  hubi
24.11.2010  (#8)
@karl - super, danke! jetzt kenn ich mich aus.
und wie sieht das mit dem regenwasserkanal aus?
muss man anschließen? oder nicht?
ist auch das geregelt?

danke und lg,
jh

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
24.11.2010  (#9)
... wieder nur für NÖ (hat ja noch keiner ein Bundesland gesagt):

Du darfst deine Niederschlagswässer grundsätzlich versickern und musst nicht zwangsweise an den Kanal anschließen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Versickern auf deinem Eigengrund auch tatsächlich möglich ist und baubehördlich bewilligt bzw. als Bauanzeige zur Kenntnis genommen werden kann.

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