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Anordnung Grundstück

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  •  Steffi2211
13.3.2017
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo zusammen

Wir sind jetzt mit unserem Bau so ziemlich fertig jetzt beginnt ein Nachbar das Nebengrundstück zu bebauen. konkrete Infos gibt es noch keine aber eines würde mich interessieren und zwar

Bei uns im Dorf gibt es keinen Bebauungsplan wir sind aber das erste Haus auf dieser Strassenseite.

Wir haben unser Haus 4 Meter hinter der Strasse gebaut und haben nach hinten ca. 12 Meter Garten. Wie sieht das jetzt mit meinen neuen Nachbarn aus darf er sein Haus überall auf seinem Grundstück bauen oder muss er sich jetzt ungefähr an mich anreihen??

Mir geht es darum wenn er dies jetzt komplett umgekehrt macht zb. das Haus 12 Meter von der Strasse zurückbaut und vorne seinen Garten macht dann würde sein Haus genau im Sichtfeld meines Gartens bzw Terrasse stehen. Grundsätzlich ist mir dies ja egal nur baut er eine Terrasse im oberen Stock somit hätte er dann freie Sicht auf meine Terrasse und ich kann mich nirgendwo mehr zurückziehen.
Da ist mit Sichtschutz dann auch nicht mehr viel zu machen.

Was sagt ihr dazu kennt sich da jemand aus?
Ich möchte jetzt nicht schlafende Hunde wecken und schon einen Streit anfangen. emoji

  •  Richard3007
13.3.2017  (#1)
Welches Bundesland?

Aber es gibt einen Bauwich, in diesem darf er zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen (bauklasse, Ortsbild etc...) bauen wie er will.
Das heißt ein Balkon oder Terrasse im OG wirst im genau so wenig verbieten können wie ein Fenster im OG, von dem er ja auch in deinen Garten sehen kann.

Meist werden aber die Gärten Südlich oder westlich ausgerichtet. Hast du es anders?


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  •  peterT1
  •   Bronze-Award
13.3.2017  (#2)
Beginnt der Nachbar jetzt mit dem Bauen oder gibt es noch nicht mal eine Baubewilligung?
Wenn es schon eine Baubewilligung gibt, dann solltest du die Pläne ja kennen. Falls nicht, dann beginnt der Nachbar ja noch nicht...
Ist das mit dem 12m Abstand zur Straße nur eine Vermutung von dir???

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  •  MissT
13.3.2017  (#3)
Dem Parzellierungsplan kannst Du Baufluchtlinien (= Mindestabstand des Wohnhauses zur Grundgrenze), Bauklasse (maximale Höhe) und offene oder gekoppelte Bauformen entnehmen. Weiters kannst Du davon ausgehen, dass niemand freiwillig sein Haus so auf dem Grundstück platziert, dass er unnötig große Flächen mit seinem Haus beschattet, sprich: Haus immer möglichst nahe an der nördlichen und/oder östlichen Grundgrenze platzieren, je nach dem, wie das Grundstück und die Zufahrt liegen.

Darüber hinaus: So lange sich der Nachbar im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt, hast Du kein Mitsprache recht - wo käme man da sonst auch hin ...

LG, Miss T

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