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Angebot und Rechnung anfechren

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  •  ecam
31.3.2021
6 Antworten | 3 Autoren 6
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Hallo zusammen,  
Ich bin Informatiker und haben vor zwei Jahren begonnen ein Holzhaus zu bauen. Leider ist mir damals ein großer Fehler passiert.
 
Es geht um den Zimmermann. Ich habe mehrere Angebote von diesem erhalten. Die ich mit zwei anderen Zimmereien verglichen habe. Es geht um Wandflächen. Das Haus ist ein massives Holzhaus mit hinterlüfteter Fassade.
 
Im ersten Angebot stand folgendes drin:
 
Block Wand:
Die Abrechnung erfolgt nach m2 tatsächlich montierter Fläche, Öffnungen 
werden durchgerechnet
 
Dämmung:
Die Abrechnung erfolgt nach m2 tatsächlich montierter Fläche, Öffnungen bis 2 m²
werden durchgerechnet
 
Fassade:
Die Abrechnung erfolgt nach m2 tatsächlich montierter Fläche, Öffnungen bis 2 m²
werden durchgerechnet
 
In den weiteren Angeboten stand nur noch.
 
Aussen Wände:
 
Die Abrechnung erfolgt nach m2 Aussenansichtsfläche, Öffnungen 
werden durchgerechnet
 
Das Problem ist ich habe so viele Angebote erhalten das ich da ein wenig schlampig wurde gerade was so Sätze angeht. Zudem ist es für einen Laien nicht immer so durchsichtig. Naja jedenfalls habe ich mehr oder weniger immer nur auf den Endpreis geschaut. Aber so Sachen leider nicht mehr wirklich beachtet. 
 
Es kam der Tag wo der Zimmermann kommen wollte das Aufmaß zu nehmen. Dort hab ich dann den Satz nochmals so richtig gelesen und realisiert.
 
Habe das dann auch angesprochen und es wurde so mündlich gesagt ja das machen wir dann am Schluss schon wieder detaillierter usw…. Jaja dachte ich mir dann passt das eh.
 
So jetzt kam die Schlussrechnung da ist nun natürlich nichts wie im 1 Angebot.
 
Es geht hier und 194m2 zu ca 160m2. Vor allem die Block Wand schlägt hier dann zu. Ca 9.000 Euro mehr bzw. Luft die mir hier verrechnet wird. Es sind ja nicht nur die Fenster sondern auch rundum entsteht durch den Satz Außenansicht Fläche sehr viel Luft die verrechnet wird bei der massiven Wand.
 
Ich habe nie was unterschrieben aber so viel ist mir schon bekannt dadurch das ich es bauen lassen habe l hab ich ja dennoch eingewilligt. 
 
Meine Frage ist nur habe ich irgendwie ein Recht oder gibts irgendwie eine Norm die mir hier als Laie helfen könnte. Für mich ist das wirklich Betrug. Gibt es hier nicht auch einen Schutz für so idioten wie mich emoji. Ich habe mich über meine Naivität sehr geärgert. Weil ich nicht nochmals ein Angebot verlangt habe. Aber wenn man hier nicht vom Fach ist kann nach Meinung von mehreren Seiten sowas passieren. Man hat mich hier über den Tisch gezogen.
 
Eigentlich möchte ich versuchen gegen das rechtlich vorzugehen. Für alles gibt es Regeln usw. Ein Verbraucher muss doch vor sowas auch geschützt werden. Weil Luft ist doch kein Gut das verkauft werden darf oder doch….
 
Ist hier jemand der sich hier rechtlich auskennt?

Komme aus Vorarlberg (6700 Bludenz)
 
Vielen Dank
Mathias
 
 
 
 
 
 

  •  ecam
31.3.2021  (#1)
Zudem wurde mir auch noch die Laibung extra verrechnet. Innen und aussen. Was angeblich laut Norm nicht erlaubt ist aber eben habe ich nur gehört. Auch hat die Schlussrechnung auf einmal mehr Positionen die auch eine große Summe ausmachen. Nur bei einem Punkt habe ich eingewilligt.

1
  •  BAULEItEr
31.3.2021  (#2)
Was und wie wurde genau vereinbart. (mündlich oder schriftlich)
Was hat der Zimmerer genau vorgelegt, einen Kostenvoranschlag(verbindlich?), ein Angebot eine Kostenschätzung oder nur ein Leistungsverzeichnis oder sonst was.
Wann wurden die Mehrmengen angezeigt und wurden diese auch freigegeben?

Eine Chronologische Aufstellung mit ca. Datum wäre gut.

*schriftliches Angebot1/2/3 erhalten.
*Mailverkehr 
*Auftrag (mündlich oder schriftlich)
*Leistungserbringung
*ab wann hätte der Zimmerer die Mehrmenge erkennen müssen?
*Mehrmenge beauftragt Ja/nein
*Aufmaß
*Rechnung

*Sonstiger Mailverkehr oder mündliche Vereinbarung.

Wurde am Anbot irgebdetwas vereinbart ÖNORM B2110 oder irgendwelche AVB`s ?

Ohne schriftlichen Vertrag ist zumindest mal Streitpotential gegeben, 
mit recht guten Karten für dich würde ich mal sagen.



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  •  atma
  •   Gold-Award
31.3.2021  (#3)
hast du dann nachträglich noch was am plan geändert? 

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  •  ecam
31.3.2021  (#4)
Hallo,

1, mitte 2017
2, Ende 2018
Aufrichten April 2019
Rechnung jetzt 2021
Mailverkehr gibt es einiges aber eher viele Fragen und Mängel. Auf irgendwelche Abrechnung, zahlen etc. Wurde nie in einem Mail Stellung bezogen.
Auftrag mündlich glaub hab angerufen.
Mehrmenge meiner Meinung nach vor dem Aufstellen und planen. Sind Wände die er angeblich konstruktiv braucht zur Aussteifung. Eine Wand konnte ich noch heraus diskutieren. Meiner Meinung hätte er mir da schon sagen müssen die fehlen im Angebot.
Mehrmenge habe ich so eigentlich nie was beauftragt.
Aufmaß wurde eben versucht von mir zu ändern hier gab es immer wieder nur die Aussage am Schluss rechnen wir schon genau ab. Leider nur mündlich einmal war meine Partnerin dabei.
Nein auf dem Angebot steht keine Norm etc.
Es steht nur Angebot drauf. Und das ihre AGBS gelten.
Schriftlich habe ich nie was unterschrieben.

Nein am Plan wurde nichts geändert. Nur weggestrichen von mir. Also weniger machen lassen mehr selbst gemacht.

Sg



























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  •  BAULEItEr
31.3.2021  (#5)

zitat..
ecam schrieb: Es steht nur Angebot drauf. Und das ihre AGBS gelten.

schon durchgelesen?

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  •  ecam
31.3.2021  (#6)
Nein die hab ich nicht. Steht die Liegen im Büro auf. Muss schauen das ich diese bekomme.

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