« Baurecht  |

Andauernd Grundstücksverletzungen

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  mlduke1975
21.5.2007 - 15.8.2008
8 Antworten 8
8
Hallo community!

Habe ein mehr oder weniger großes Problem:

-> Heuer wurde an unserem Nachbargrundstück (unser Grundstück ist noch Unverbaut) eine Baubewilligung erteilt und seit 2 Wochen wird gewerkelt.

Bei diesen Bautätigkeiten kommt es immer wieder (trotz erfolgter Abmahnung des Bauherrn) zu Grundstücksübertretungen der Arbeitsmaschinen der Baufirma.

Ich wollte eigentlich absolut keine Baumaßnahmen (Absperren es Grundstückes und anbringen von Hinweißschildern . .) durchführen aber nachdem es jedem egal ist was ich sage und ich nicht einmal gefragt werde wenn Bagger, Kipper usw. auf unserem Grundstück rangieren werde ich wohl zu diesem Schritt greifen müssen.

Gibt es eine rechtliche Grundlage?
Hat jemand von euch schon solche Erfahrungen gemacht?
Lösungen?

Danke im Voraus

  •  .
21.5.2007  (#1)
hmmm - hallo.
auf so einem grundstück sieht es eh aus wie im krieg da sollte es ja so gut wie egal sein. solange ich den garten noch nicht angelegt habe ...
danch muss der ganze boden eh mal gelockert werden (eigene oder andere lkw´s ist egal) denn die bodenverdichtung muss weg.
jetzt schon streiten ... oh je ... das kann ja noch lustig werden.

lg

1
  •  Weigelie
21.5.2007  (#2)
Rechte Dem kann ich mich nur anschließen - den Boden musst du ohnehin tiefgründig lockern lassen. Schau, der Bauherr (dein Nachbar!) hat doch nur sehr bedingt Einfluss darauf, was die von ihm beauftragten Firmen so machen, wenn er nicht dabei ist ... Und es ist ganz einfach ÜBLICH, dass auf unbebaute Nachbargrundstücke "ausgewichen" wird (wenn dort noch kein Garten ist). Und wenn du einmal baust, wirst du ganz sicher auch froh sein, wenn die von dir verursachten Unannehmlichkeiten nachbarschaftlich toleriert werden. Und irgendwas ist IMMER, glaub mir. lg

1
  •  mlduke1975
21.5.2007  (#3)
...weitergesponnen - Das Problem das ich mit dem ganzen habe ist, dass ich nicht gefragt werde! Sollte halt in Zukunft mal ein Baucontainer bzw. Baumaterial zwischengelagert werden, dann nur rauf damit auf des Nachbars Grundstück, wird schon nix dagegenhaben und was keiner weiß macht keinen heiß. So fängt alles an . . . und falls man mal selbst bauen wird, dann werden einen genau von solchen Nachbarn Knüppel in die Beine geworfen. Deshalb meine Meinung zu diesem Thema ist, Grenzen sind Grenzen uns müssen eingehalten werden. Denn wenn ein Haus nach den geltenden Gesetzen gebaut wird, dann kann kein Nachbar auf der ganzen Welt einen Einspruch dagegen erheben und mein Nachbar muss doch nicht mein bester Freund werden.
...Weiters .... falls der Umstand eintreten sollte und der Grund verkauft werden sollte, wie groß ist die Wertminderung bzw. die objektive Kaufentscheidung wenn da eine braune Mondlandschaft oder eine schöne saftige Wiese vor einem liegt. . . .und der Nachbar, der kann sich sicherlich an nichts mehr erinnern!

mfg

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo mlduke1975, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.


  •  creator
21.5.2007  (#4)
natürlich gibt's rechtlich möglichkeiten - ... das effektivste ist die sog. "besitzstörungsklage" in verbindung mit einer "unterlassungsklage", die du sowohl gegen die firma wie auch gegen den nachbarn gem. §339 abgb ivm §49jn beim bezirksgericht einbringen kannst. das setzt voraus, dass du beweise gesichert hast (video/fotos - z.b. von der digicam, eingeschriebenes mahmschreiben - damit du nicht als querulant dastehst). da eine wiederholungsgefahr beim bau immanent ist, gewinnst du das verfahren auch recht locker. damit wird der nachbar nicht groß bestraft, aber allein die verfahrenskosten sind recht unangenehm. wie gesagt: das verfahren gewinnst du bei guter beweislage recht locker - fraglich sind die konsequenzen. die musst du selbst abschätzen. solltest du eine rechtsschutzversicherung haben, würde ich die mal kontaktieren. davor würde ich dem netten nachbarn aber auch ganz klar sagen, dass du ihn schon abgemahnt hast und dass er, falls das nochmal vorkommt, sich auf die geschmalzenen verfahrenskosten einzustellen hat. zudem wäre natürlich auch mit den beseitigungskosten für die eventuellen kontaminationen und den detektivkosten, der die baustelle ja überwacht(hat)zu drohen - damit steigt auch seine haftpflicht meist aus. kriegsmunition gibt's also genug - siehe auch "was nachbarn dürfen" - ein ratgeber des vki. www.vki.at

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  mlduke1975
22.5.2007  (#5)
....Conclusio - Danke für eure Beiträge! Habe mich nun mit den Nachbar bei einem längerem Gespräch auf gewisse Spielregeln geeinigt die nun (hoffentlich ) von beiden Seiten eingehalten werden.
Mich persönlich stört es nur sehr gewaltig dass sich das Rechtsverhalten von Personen in den letzen Jahrzenten doch sehr geändert hat. Heute scheint es einem recht egal zu sein ob und wann und wie man fremdes Eigentum betritt, beschädigt, benützt. Vielleicht sind die rechtlichen Kosequenzen einfach zu lasch die ein Verursacher zu erwarten hat. Mein Vater hat mir halt erzählt, zu seiner Zeit war eine Grenzverletzung so ziemlich gleichbedeutend mit einer Straftat. Siehe als bestes Beispiel die vielen Forststraßen auf den expizit "fahren verboten" beschildert ist. Kein MTB Freak kümmert sich darüber, aber im Schadensfall hat dann halt der Grundstückbesitzer die Scherereien mit der Gegenpartei bezülich Versicherung, Beweislast usw. Ich sag nur eines Rechtstaat Österreich ade!
Vielleicht verkauf ich ja die Liegenschaft und wanderer aus, denn was zur Zeit in unserem Land so abgeht passt im wahrsten Sinne des Wortes "auf keine Kuhhaut" (Zitat Assinger 2007)

mit bestem Gruß und danke noch einmal für die rege Teilnahme an diesem Topic

...

1
  •  2moose
22.5.2007  (#6)
Kann die Respektlosigkeit in keinster - Weise nachvollziehen, statt reden wird heut nur noch geklagt :(

Ich hab nene Baugrund, Wochenedhäuschen drauf, keinen Zaun. Mir stellts die Haare auf bei Aussagen wie "... was regst Du Dich auf, musst ja ohnehin irgendwann neu anlegen ... " und " ... selber Schuld, wenn Du keine Zaun machst ..." wenn der fremde Hund an der Leine des Herrl nen großen Haufen auf die Wiese kackt.

Als ob man ohne "vollvertiges" Haus kein Recht auf Grenzeeinhaltung eine unversehrte (Blumen)Wiese hätte!?

Anderseits hab ich auch kein Problem, wenn mich ein Nachbar anspricht und aus Platzmangel den Grund "mitbenutzen" muss. Keine Frage, wenn die Oberfläche danach wieder hergerichtet wird, soll er machen. War selber dankbar, dass mein Nachbar Platz zur Verfügung stellte weil sonst die Ausgrabungen für Kanal & CO entlang einer 4m breiten Zufahrt kaum möglich gewesen wären. Nach den Arbeiten wieder eben gerecht und Heublumen gestreut, fertig ... kostet nix und alle sind happy.

Es wär so einfach ...

Bernhard

P.S. Mir tun auch die Kinder leid, die von Ihren Eltern nicht den Umgang mit fremden Eigentum mitbekommen und wie selbstverständlich auf gefährlichen Baustellen rumturnen, mit dem Rad durch die Futterwiese fetzen und Steine im Gras verstecken. Das werden die besten Kunden des Anwalts :)

1
  •  yellowpink
15.8.2008  (#7)
DEIN RECHT !!! - Selbstverständlich hast Du RECHTE !!!
1.) Es ist Besitzstörung... daher IMMER alles auf Deinem Grund fotografieren!!!
2.) Das sind Flurschäden, Du kannst den WERT selbst im logischen Rahmen! festsetzen! Setz ein paar Blümchen, als lebendigen Zaun hin! Wenn die Blümchen/lebendiger Zaun kaputt ist/sind, immer fotografieren und SCHADENERSATZANSPRUCH im Zuge der Besitzstörungsklage stellen! Grins... da wirst Du ja noch reich...
Aber wenn Du baust, denke daran, auch andere Leute haben Fotoapparate... Alles Liebe

1
  •  akinom
15.8.2008  (#8)
@yellowpink - meinst du wirklich, dass leute die vor über einem jahr gepostet haben jetzt noch antworten von dir lesen werden?

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Bauabgabe