Wie immer um diese Zeit der Themenstart des neuen Threads für 2025.
Da die SWAP-Sätze im Fixzinsbereich volatil sind, können sich die Fixzins-Konditionen jederzeit nach oben und unten verändern. Ich berichte an dieser Stelle wie gewohnt.
Folgende Punkte der seit August 2022 gültigen KIM-Verordnung müssen dabei zumindest bis Auslauf im Juni 2025 zwingend erfüllt werden:
Eine maximale Beleihungsquote (LTV) von 90%, wobei den Kreditinstituten ein Ausnahmekontingent von 20% zugestanden wird. Dieses Kontingent ist jedoch recht gering bemessen und wird oftmals für Nachfinanzierungen oder für nachträgliche Bewertungsberichtigungen aufgebraucht.
Eine Schuldendienstquote (DSTI) von maximal 40% (Ausnahmekontingent: 10%).
Eine Laufzeit von maximal 35 Jahren (Ausnahmekontingent: 5%).
Insgesamt dürfen aber bei einem Kreditinstitut maximal 20% aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten.
Um Renovierungen und Sanierungen – insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger – zu erleichtern, sind Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von € 50.000 von diesen Vorgaben ausgenommen.
Die KIM-V wird per Juni 2025 gestrichen. Um Bestkonditionen zu erreichen, sind die Vorgaben aber durchaus bei den jeweiligen Bankinstituten nötig.
Mögliche Best Case ab-Konditionen österreichweit:
Fixzins-Varianten, Stand 29.12.2024
5J FIX: ab 2,85%, Anschluss variabel 3-Monats Euribor zuzüglich bestens ab 1%
10J FIX: ab 3,05%, Anschluss variabel 3-Monats Euribor zuzüglich bestens ab 1%
25J Fix: ab 3,15%, Anschluss variabel 3-Monats Euribor zuzüglich bestens ab 1%
15, 20, 30 und 35J FIX: individuell
Variante variabel:
Aufschlag ab 1,00% zuzüglich 3-Monats-Euribor
Im individuellen Einzelfall können sich Ausnahmekonditionen ergeben, die die jeweilige Bank meist unter bestimmten Auflagen wie Kontowechsel, Verpflichtung zum Abschluss von Bank- oder Versicherungsprodukten usw. aus geschäftspolitischen Gründen verfolgt oder ein Zeitfenster in einer vielleicht günstigen SWAP-Situation nutzen kann.
Zinsjoker: nicht mehr erhältlich.
Angaben wie gewohnt unverbindlich, da eine konkrete Zusage erst nach Sichtung aller einreichrelevanter Unterlagen und Informationen sowie Genehmigung durch das Risikomanagement der finanzierenden Bank erfolgen kann.
Links für alle wichtigen Versicherungen rund ums Thema Hausbauen:
Forderungseinlösung habe ich schon lange nicht mehr gesehen - wüsste auch nicht, wer (außer vielleicht kleine regionale Institute) das macht. "Klug" bzw. "Klasse" wäre es natürlich, nur betrifft das den Fall, dass eine neue Bank eine bestehende Forderung abdeckt. Bitte korrigiere mich, aber in deinem Fall geht es um eine Neufinanzierung, oder?
Eine weitere Spielart der Besicherung wäre eine einverleibungsfähige Pfandurkunde (EPU). Diese wird wie der Name suggeriert nicht sofort eingetragen, sondern erst (bei bankseitigigem Bedarf) zu einem späteren Zeitpunkt. Jedoch ist auch die EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] bei einer gängigen Verbraucher-Hypothekarfinanzierung in den allermeisten Fällen ausgeschlossen.
Betreffend Konditionengefüge wurde oben der aktuelle "gute" Markt schon umrissen. Ergänzend vielleicht noch 25Y fix mit 3,75% und anschließend 3M EURIBOR + 1%.
Eine "breite Meinung" über bevorzugte Zinsbindungsvarianten wird in einer jeweils höchstindividuellen Situation nicht viel bringen. Gegenwärtig ist die Marktsituation dergestalt, dass man für den 5Y und 10Y Fixzinsbereich mitunter weniger bezahlt, als für variable Bindungen.
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen,
das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
Ergänzend: variabel bei top Bonitäten und dementsprechend werthaltiger Besicherung ab 0,7% zuzüglich 3-ME. Wobei man hier auch splitten und so das Risiko minimieren kann.