Änderungsanzeige / Kosten
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.."....ein etwas größeres Gartenhäuschen bauen" - wie groß??
"....offiziellen Weg über die "Änderung des Bauvorhabens" gehen" - das ist keine "Änderung", sondern schlicht und einfach ein Bauantrag für den Neubau eines Gartenhauses "....über meinen Baumeister den Plan ergänzen lassen" - der Bauantrag für den Neubau eines Gartenhauses braucht einen neuen Einreichplan mit Beschreibung, der das geplante neue Gartenhaus zeigt - das ist keine Ergänzung, sondern eben für sich allein was Neues. Alles andere scheint nur noch im Lageplan als Bestand auf. "....mit welchen Kosten ich da für eine Änderung rechnen muss?" - wie schon gesagt: es ist keine Änderung, sondern was zusätzlich Neues. Willst du mit dieser Begriffswahl auf irgend etwas hinaus, oder häng ich nur wieder zu sehr am Detail???? Zur eigentlichen Frage: Die Verwaltungsabgaben und Tarife erfrägst du am besten bei deiner Gemeinde. Dazu kommt die Sachverständigengebühr für den BAusachverständigen. Kann unterschiedlich hoch sein in Abhängigkeit, ob es sich um einen Amtssachverständigen oder einen nichtamtlichen handelt. Weiters ob eine Bauverhandlung vor Ort stattfindet, oder die Sache im Büro (Gemeindeamt) erledigt wird. Wie gesagt: eine Größenordnung kann dir aus der Erfahrung heraus am besten die Gemeinde sagen. Alles andere hier wäre Spekulation. Eine Rolle spielt hier auch noch das Bundesland?? Die Tarife für Kommissionsgebühren sind nämlich nicht überall gleich. |

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