« Baurecht  |

Änderungen nach erteiltem Baubescheid

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Skray
5.8.2021 1
1
Hallo an Alle!

Wir haben nun den Baubescheid für unser Bauvorhaben bekommen, möchten nun allerdings doch noch ein paar (kleinere Änderungen vornehmen) z.B. die Position des Carports und ein zusätzliches Kellerfenster.

Wie ist hier die Vorgehensweise bzw. wann müssen diese angezeigt werden und wie ist hier der Prozess? Wird wieder eine komplette Bauverhandlung durchgeführt?

Vielen Dank für eure Unterstützung

LG

  •  Benni41
5.8.2021  (#1)
Ich würde empfehlen einfach das Bauamt fragen. 

Kellerfenster sehe ich gar kein Problem und würde ich einfach machen, es sei den es ist Straßenseitig und damit ein gestalterisches Element. 
Generell sind Änderungen dann heikel wenn sie Anrainer betreffen also z.B. das Carport wenn es an der Nachbargrenze steht. 

Wir haben z.b. eine Teilunterkellerung eingreicht aber dann doch ganz unterkellert. Mir hat das Bauamt natürlich infofiziell gesagt. Es betrifft keine Nachbarn wir sollen am Schluß zur Fertigstellungsainzeige einfach einen Auswechslungsplan  übergeben dann passt das schon.

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: "Schwarzbauten verjähren nie" vs. § 40 Stmk. BauG