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Änderungen nach Auftragsvergabe

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  •  gana
24.1. - 26.1.2009
4 Antworten 4
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Ich hab da mal eine Frage, vielleicht kann ja einer helfen:
Angenommen man vergibt den Auftrag für eine Heizung mit WP WP [Wärmepumpe] und Flächenkollektor. Dann kommt man beim Aushub drauf, dass ein Verlegen der Flächenkollektoren aufgrund der Bodenbeschaffng nicht geht.
Kann man dann den Auftrag stornieren?
Oder muss man die Änderungen (z.b. Bohrung, Pellets) mit der gewählten Firma machen?

danke schon mal...

  •  beratung-bau.at
25.1.2009  (#1)
Änderung nach Auftragsvergabe - Ihre Frage ist eine Rechtsfrage, die Sie unbdingt mit einem Rechtsanwalt besprechen sollten. Dieser kann beurteilen, ob eine Änderung der Auftragsgrundlagen vorliegt und einen Rücktritt vom Vertrag ermöglicht. Die dabei u. U.anfallenden Beratungskosten sind gering im Vergleich zu den Kosten eines eventuellen Rechtsstreites.

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  •  creator
25.1.2009  (#2)
diese u.ä. fragen hatten wir schon öfterund dabei sind die immer gleichen punkte wichtig: 1.) rücktrittsfristen nach kschg und 2.) die aufklärungspflichten der firma - stichwort: §1168a abgb; warnpflicht des werkunternehmers.
binnen einer woche ist in der regel gem. §3 kschg der rücktritt möglich - http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.wxe?QueryID=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40096149&Abfrage=Bundesnormen&Index=&Titel=KSchG&Gesetztesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsorgan=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=25.01.2009&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=R%c3%bccktritt&WxeFunctionToken=574ce525-7ad9-47f1-adb1-932dd3ce25a1

da braucht's keinen rechtsanwalt, der vki (www.konsument.at bzw. www.verbraucherrecht.at) sowie die jeweilige arbeiterkammer beraten gratis.
sollte es dafür zu spät sein, ist immer noch zu fragen, wie es zu einem vertrag mit einem wp-heini kam, der sich offenbar null mit dem boden auseinandergesetzt (und mit den realisierungschancen)hat. damit wäre er in meinen augen auch nicht vertrauenswürdig und hat die warnpflicht des (fachkundigen) werkunternehmers verletzt, indem er dich nicht darüber aufgeklärt hat, ob das, was du da bestellst, überhaupt sinnvoll und möglich ist. das ist in §1168a abgb geregelt- http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622

damit könntest du kostenfrei zurücktreten - solltest du fragen haben, kannst dich ja an vki oder ak wenden.


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  •  gana
25.1.2009  (#3)
noch nicht so weit - zum glück ist es ja noch nicht so weit gekommen.
ich hab mir nur für mich die Frage gestellt.

Werde auf jeden Fall gleich beim nächsten Termin nachfragen!
Kann man die Bodenbeschaffung feststellen?

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  •  pointi001
26.1.2009  (#4)
Bodenbeschaffenheit - ja kann man:
1. Bagger hebt ein Loch aus
2. Nachbarn in unmittelbarer Nähe befragen
3. auf der Gemeinde wegen Bodengutachten anfragen, obs eins gibt.


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