Hallo,
wir haben vor wenigen Jahren ein Wohngebäude mit freistehender Garage gekauft (Baujahr 1980).
Im Zuge der Kaufabwicklung hat sich herausgestellt, dass beide Gebäude zwar bewilligt aber nie fertiggestellt wurden. Ein (vom Makler organisierter) Baumeister hat daraufhin auf Kosten der Verkäufer die Fertigstellung durchgeführt (inkl. E-Befund, Bestätigung der bewilligungsgemäßen Ausführung etc.) und der Kauf wurde daraufhin abgeschlossen.
Im Zuge eines Zubaus ist uns nun aufgefallen, dass die Garage nicht wie in den Plänen dargestellt 3m sondern nur 1,6m "eingerückt" ist und damit teilweise im vorderen Bauwich steht (daher wsl. auch nicht nachträglich bewilligungsfähig).
Haben wir hier eine realistische Chance auf Nutzung der Amnestiebestimmung in der NÖ-BauO 2014 (§70 Abs 6) oder müssen wir den zivilrechtlichen Weg gegen den Verkäufer bzw. den Baumeister (der eine offensichtlich falsche Bestätigung ausgestellt hat) gehen?
Vielen Dank und freundliche Grüße!
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