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Abtretungsgrund [Sbg]

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  •  rk515
  •   Gold-Award
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
8.4. - 10.4.2019
16 Antworten | 5 Autoren 16
16
Angenommen, auf einem Abtretungsgrund (für die Gemeinde) steht eine Gartenmauer, welche mit großen Steinblöcken gesetzt wurde.
Sollte der Gemeinde jetzt einfallen, die Straße zu verbreitern, müsste man wohl die Gartenbauer wegreissen und weiter hinten neu aufbauen.
Gibts da irgend eine Verjährungsfrist? Quasi, geht das ab irgend einem Zeitpunkt, dass man trotz Abtretungsgrund/-streifen die Gartenbauer stehen lassen kann?
Hab mich jetzt ein wenig durchgewühlt, aber nix dergleichen gefunden.

  •  massiv50er
8.4.2019  (#1)
Stand die Mauer schon vor der Abtretuns(erklärung)?

Du hast es ja selber in meinen Thread geschrieben:
https://www.energiesparhaus.at/forum-sbg-abgetretener-grund-was-ist-erlaubt/53439_1

Man darf mit dem Grund nichts machen, außer mähen. In besitz der Gemeinde wechselt der Grund, mit der Abtretung. Ab da muss die Straße verbreitert werden (Schottern zählt da bereits dazu). So wurde es mir erklärt.
Würde mal raten, dass du die Mauer auf deine Kosten weg machen musst und es keine Verjährungsfrist gibt.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
8.4.2019  (#2)
Haha.. und so schnell ist man in der selben Situation wie jemand anderer.

Hab im Zuge des Hausbaus de Mauer gemacht. HAt niemanden gestört.

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  •  massiv50er
8.4.2019  (#3)

zitat..
rk515 schrieb: Haha.. und so schnell ist man in der selben Situation wie jemand anderer.


 
haha, stimmt :D

zitat..
rk515 schrieb: Hab im Zuge des Hausbaus de Mauer gemacht. HAt niemanden gestört.


dann hast dir deine Frage, eh in meinen Thread beantwortet ;)

Wo kein Kläger, da kein Richter (also nicht zu viel nachfragen)... Im schlimmsten Fall, musst sie mal auf deine Kosten wegmachen lassen (wenn die Straße gebaut wird)

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  •  massiv50er
8.4.2019  (#4)
was mir noch einfällt... offiziel gilt es ja als "schwarzbau", da du ja mit der Gartenmauer vermutlich auch, von der "Straßenfluchtlinie" einrücken musst ? (ca. halben Meter?)

Wenn es jetzt zu  einem Unfall kommt, oder jemand dir in die Mauer reinfährt, könntest vielleicht rechtlich Probleme bekommen (obwohl der andere dir reingefahren ist).... 


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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
8.4.2019  (#5)

zitat..
massiv50er schrieb: offiziel gilt es ja als "schwarzbau"


 
ist halt die Frage WANN fällt der Gemeinde ein das sie Grund haben will, sieht man ja in einem anderen Thread grade und wie üblich von Karl  sehr fachlich erklärt das da wie so oft viel Grauzone ist

offenbar heißt ein neuer Antrag die eine neue Chance Grund zu "fordern", ich frag mich grade was ist mit bestehenden "legalen" Bauten dann in dem Bereich, wer zahlt den Abriss und Neubau einer bisher rechtskonformen Einfriedung die dann auf Abtretungsfläche steht plötzlich


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  •  massiv50er
8.4.2019  (#6)

zitat..
ChristianIV schrieb: ist halt die Frage WANN fällt der Gemeinde ein das sie Grund haben will, sieht man ja in einem anderen Thread grade und wie üblich von Karl  sehr fachlich erklärt das da wie so oft viel Grauzone ist


rk515 schreibt weiter oben, dass die Mauer in Zuge des Hausbaus war. (Also nach der Abtretungs(erklärung), welche ja im Zuge des Bebauungsplan´s passiert).

zitat..
ChristianIV schrieb:
offenbar heißt ein neuer Antrag die eine neue Chance Grund zu "fordern", ich frag mich grade was ist mit bestehenden "legalen" Bauten dann in dem Bereich, wer zahlt den Abriss und Neubau einer bisher rechtskonformen Einfriedung die dann auf Abtretungsfläche steht plötzlich


In dem anderen Thread gibt es scheinbar keinen Bebauungsplan. Ein Bebauungsplan ist unbefristet und gilt "für immer", sobald er in Anspruch genommen wird (gebaut wird).
Und in diesem Bebauungsplan sind genaue Baufluchtlinien/Straßenfluchtlinien (inkl. Abtretungen) eingetragen.



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  •  felis
  •   Gold-Award
8.4.2019  (#7)
sind solche sachen nicht vom jeweiligen bundesland abhängig? im letzten fred ging es ja um NÖ...

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  •  rk515
  •   Gold-Award
9.4.2019  (#8)
naja.. bei uns war das eine etwas verzwickte situation. da mein grund zu klein fürs haus war, wurde bei der einreichung das "nachbargrundstück" meiner eltern mit eingerechnet. mei grundstück hat 366 m² und eingereicht wurd mit insgesamt knapp 1000 m² zusammen mit dem elterlichen grundstück. müsste nochmal nachsehen, aber soweit ich weiß, gibts für mein eigenes grundstück keine bauplatzerklärung. was natürlich zu problemen in der zukunft führen kann, wenn wir das haus mal verkaufen, bzw. den kindern übergeben. die können dann substanzmäßig nix ändern. und genau das ist jetzt der grund warum das aufkam. ich hätte gerne - falls überhaupt notwendig - für mein grundstück eine bauplatzerklärung.
die GFZ berechnet sich aber nach der bebaubaren fläche, wobei das grünland, welches wir im zuge des hausbaues dazugekauft haben, nciht mti einrechnet, wenn ich mich nicht irre. *G*

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  •  massiv50er
9.4.2019  (#9)

zitat..
rk515 schrieb: die GFZ berechnet sich aber nach der bebaubaren fläche, wobei das grünland, welches wir im zuge des hausbaues dazugekauft haben, nciht mti einrechnet, wenn ich mich nicht irre. *G*


richtig!

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  •  rk515
  •   Gold-Award
9.4.2019  (#10)
also geht sich meine hütte im nachhinein gesehen bei ner GFZ von 0,6 eh noch aus. habs mir mal ausgerechnet.
dann müsst ich einfach nur ne bauplatzerklärung machen, dann wär problem 1 mal gelöst.
problem 2... einfach drauf hoffen, dass die gemeinde nie eine straßenverbreiterung will (ist eher eh ausgeschlossen, da sackgasse und dort in der nähe nicht gebaut wird. (bis dato und die nächsten jahrzehnte mal so gedacht) dann kann meine mauer auch stehen bleiben. whoop

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  •  massiv50er
9.4.2019  (#11)

zitat..
rk515 schrieb: dann müsst ich einfach nur ne bauplatzerklärung machen, dann wär problem 1 mal gelöst.


mit der bauplatzerklärung werden dann aber auch baufluchtlinien gesetzt, welche schlussendlich dein "baufenster" beschränken... üblicherweiße in sbg 5m von der straßenfluchtlinie (diese verschiebt sich mit der abtretung) und 3/4 Traufenhöhe zum Nachbar...

Willst du jetzt die Bauplatzerklärung nur für dein Grundstück, oder die gesamten 1000m2? Ersteres könnte problematisch werden?

zitat..
rk515 schrieb: einfach drauf hoffen, dass die gemeinde nie eine straßenverbreiterung will (ist eher eh ausgeschlossen, da sackgasse und dort in der nähe nicht gebaut wird.


will ist hier das falsche wort... wenn die anderen Grundstücke in den Bebauungsplan kommen, muss die Gemeinde die Abtretung vollziehen und die Straße zumindest schottern... so wurde es mir erklärt... das Ganze wird dann auch vom Land überprüft...

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  •  rk515
  •   Gold-Award
9.4.2019  (#12)
muss mal mit dem bgm sprechen. *G*
ist wohl das einfachste

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.4.2019  (#13)
Nur zur Info für etwaige Mitleser: hier gehts offensichtlich ausschließlich um Salzburg.
Z.B. für NÖ wäre vieles ganz anders......

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  •  rk515
  •   Gold-Award
9.4.2019  (#14)
true.. sbg.
was wäre anders in NÖ?


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.4.2019  (#15)
In NÖ wäre anders:

zitat..
massiv50er schrieb: In besitz der Gemeinde wechselt der Grund, mit der Abtretung. Ab da muss die Straße verbreitert werden


 Die Straße muss nach der Abtretung nicht verbreitert werden!

zitat..
rk515 schrieb: da mein grund zu klein fürs haus war, wurde bei der einreichung das "nachbargrundstück" meiner eltern mit eingerechnet.


Sowas gibts nach NÖ Bauordnung nicht.

zitat..
rk515 schrieb: soweit ich weiß, gibts für mein eigenes grundstück keine bauplatzerklärung.


Nach NÖ Bauordnung gibts keine Baubewilligung ohne vortheriger bzw. gleichzeitiger Bauplatzerklärung.

zitat..
rk515 schrieb: dann kann meine mauer auch stehen bleiben


In NÖ ist der abzutretende Grund gräumt und frei von Bauwerken, Gehölzen und Materialien zu übergeben. Ein Bestehenlassen und eine weitere Nutzung gibt es nur dann und nur solange, als darüber mit der Gemeinde eine schriftliche Vereinbarung (mit zeitlicher Befristung) abgeschlossen wurde.

zitat..
massiv50er schrieb: mit der bauplatzerklärung werden dann aber auch baufluchtlinien gesetzt,


In NÖ hat die Bauplatzerklärung nichts mit Baufluchtlinien zu tun!

zitat..
massiv50er schrieb: wenn die anderen Grundstücke in den Bebauungsplan kommen, muss die Gemeinde die Abtretung vollziehen und die Straße zumindest schottern


Bebauungsplan, Grundabtretung und Straßenbau haben in NÖ keine zwingenden Zusammenhänge.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
10.4.2019  (#16)
thx


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