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Abtretung von Privatweg an Geimeinde

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  •  mlduke1975
  •   Gold-Award
15.1. - 17.1.2015
4 Antworten 4
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Schönen Abend erstmals.
Grund des Gegenstandes: Zufahrtstrasse (ca. 20m) asphaltiert mit Entwässerung. Sechs Eigentümer (zu je 1/6) im Grundbuch. 5/6 sind mit der Abtretung einverstanden, einer nicht (Grund: ein eventueller Zubau wird dann nicht mehr möglich sein, da auf Grundstückgrenze nicht mehr gebaut werden darf, keine ausreichenden Parkmöglichkeiten auf eigenen Grundstück usw.).

Bevor ich jetzt professionellen Beistand suche, möchte ich einfach mal in die Runde fragen ob ein solcher Fall auch ohne Einstimmige Meinung abgehandelt werden kann (durch z.B. Schiedsgericht o.ä).

Hat jemand von euch schon mal einen so oder ähnlichen Fall gehabt?

Den anderen ist diese Zufahr ein Dorn im Auge da a) es versicherungstechnisch immer sehr schwierig ist (Stichwort Haftpflicht und Solidarhaftung) und b) es endlich eine Lösung für die Schneeräumung geben wird und c) vorhanden Anschlüsse (Kanal, Wasser) dann bei Schäden durch die Gemeinde instandgesetzt werden.

Danke und Gruß

  •  rk515
  •   Gold-Award
16.1.2015  (#1)
gilt hier nicht irgendwie das prinzip des "öffentlichen interesses" durch die gemeinde?


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  •  Richard3007
16.1.2015  (#2)

zitat..
mlduke1975 schrieb: (Grund: ein eventueller Zubau wird dann nicht mehr möglich sein, da auf Grundstückgrenze nicht mehr gebaut werden darf, keine ausreichenden Parkmöglichkeiten auf eigenen Grundstück usw.).


Ich sehe das so, wenn die Gemeinde das Wegerecht bereits eingetragen hat, würde Ihm der Zubau ohnehin nicht mehr genehmigt werden, wenn er zu nah ran kommt. Das sollte Ihm vielleicht das Bauamt mitteilen. Somit wird sein Hauptargument im Keim erstickt. Und wer sagt das er im Straßenbankett und halb in die Straße nicht parken kann und darf?

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  •  bautech
  •   Gold-Award
16.1.2015  (#3)
Habts schon mit der Gemeinde gesprochen? - Und hat die Interesse, die Straße zu bekommen (was ich eher bezweifle...)?
Das würd ich mal machen... und bei Zusage durch Gemeinde kann der 1/6-Besitzer ja mal seine Anliegen vorbringen...

zitat..
Richard3007 schrieb: Ich sehe das so, wenn die Gemeinde das Wegerecht bereits eingetragen hat, würde Ihm der Zubau ohnehin nicht mehr genehmigt werden, wenn er zu nah ran kommt.


Habens ja nicht, wenns noch ne Privatstraße is - ode seh ich das falsch?
BTW werden da Kosten anfallen... Umwidmungsverfahren inkl Übernahme ins öff. Gut, evtl Teilungsplan (wenn noch nicht vorhanden), Grenzverhandlung usw usf! Habts Euch da schon schlau gemacht?

ng

bautech

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  •  mlduke1975
  •   Gold-Award
17.1.2015  (#4)
danke erstmals für die Antworten.
vorgespräche mit der Gemeinde haben schon stattgefunden und sie wäre zumindest nicht abgeneigt einer Übernahme gegenüber.

Kostenmäßig und was beim Weg noch alles zu machen wäre ist natürlich noch zu klären.

Wegerecht gibts keines.

...wird noch ein schwieriger Weg...

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