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Abtretung §12 NÖ Bauordnung

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  •  umbau2016
9.5. - 13.5.2016
13 Antworten 13
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Hallo!

Ich wende mich mit einer verzwickten Angelegenheit an euch:

Wir besitzen ein altes Haus, das sich direkt an einer Landesstraße im Ortsgebiet befindet. Im Zuge einer Bauverhandlung (Umwidmung Schuppen auf Wohnzimmer sowie Zubau eines Gerätehauses im Garten) wurden wir per Bescheid darüber informiert, dass wir 7 m ab der Straßenmitte abzutreten hätten.
Nun wurde uns dieser Bescheid auch so zugestellt, Einwände von Anrainern gibt es keine mit Ausnahme des Straßenmeisters. Er stimme nur zu, wenn die geforderten 7 m abgetreten werden. In unserem Fall befindet sich die Einfriedung bei ca. 5 m, danach ein schmaler Grünstreifen vor dem Haus mit ca. 1,50 und auf den letzten 50 cm steht sogar unser Haus mit der Haustüre paralell zur Hauptstraße.
Prinzipielle Frage: Geht das so einfach? Darf das sein, dass wir auch die Fläche abtreten müssen, auf der unser Haus steht???

Im § 12 Absatz 1 steht:

"Die Eigentümer sind verpflichtet, sämtliche Grundflächen des von den Vorhaben nach Z 1 und 2 betroffenen Grundstücks, die zwischen den Straßenfluchtlinien liegen und nicht mit einem Hauptgebäude oder -teil bebaut sind, in das öffentliche Gut der Gemeinde abzutreten, wenn im Bauland...."

Widerspricht das nicht dem Ganzen? Welche Möglichkeiten haben wir, wenn wir mit der Abtretung nicht einverstanden sind?

Welche Gebäudeteile gehören zum Hauptgebäude? Auch zB der Dachvorsprung? Einfriedung?

Was kann uns passieren? Darf zB eine Einfriedung entfernt werden, um einen Radweg zu errichten?
Vielen Dank für eure Hilfe!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.5.2016  (#1)
Da braucht es bevor man auf die Sache konkret eingeht noch eine Präzisierung deiner Angaben:
du schreibst, du seist "im Zuge der Bauverhandlung per Bescheid...informiert" worden. Das bezweifle ich zunächst mal so aus der Ferne, dass du bei der Bauverhandlung über irgendetwas einen "Bescheid" erhalten hast. Ein Bescheid ist ein Schriftstück, mit welchem eine Behörde über irgendeinen Antrag oder von amtswegen eine Entscheidung trifft. Bescheide werden in der Regel zugestellt. "Im Zuge einer Bauverhandlung" erhält man keinen Bescheid! Jedenfalls sehr unwahrscheinlich/ungewöhnlich!!
Daher noch mal die Frage: was genau war das bei der BAuverhandlung??

Dann schreibst du

zitat..
umbau2016 schrieb: Nun wurde uns dieser Bescheid auch so zugestellt

Also hast du im Zuge der Bauverhandlung ja gar keinen Bescheid erhalten, oder???
Zum jetzigen Bescheid braucht es dann auch noch genaue Angaben über den Inhalt: wie lautet der Spruch des Bescheides genau? Über welchen Antrag von dir wurde da jetzt wie entschieden? was wurde bewilligt, was abgewiesen, wurden Auflagen vorgeschrieben usw.??? Was genau steht in der Begründung??

Auf der juristischen Ebene geht es oft um Kleinigkeiten und einzelne Worte. Für eine präzise und hilfreiche Antwort in solchen Fällen müsste man den Bescheid wörtlich kennen (und auch von der BAuverhandlungsniederschrift).

Grundsätzlich lässt sich vorweg eines sagen: eine Bauführung auf einem Baulandgrundstück löst immer auch die Frage nach einer möglichen Grundabtretung aus. Ob überhaupt und wenn, in welchem Ausmaß abzutreten ist, hängt vom Einzelfall ab. Gibt es einen Bebauungsplan?? Wenn ja, dann ist dort ganz exakt die Straßenfluchtlinie vorgegeben und alles klar. Gibts keinen Bebauungsplan, dann ist die Sache ein bißchen "schwammig". Welche Art von Straße ist das bei euch? Überregionaler Durchzugsverkehr? Oder dient sie eher dem lokalen Ortsverkehr?

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  •  rainer1977
  •   Gold-Award
10.5.2016  (#2)
Da gibts eh schon einen interessanten Thread, auch mit dir Karl
http://www.energiesparhaus.at/forum/23312

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  •  umbau2016
10.5.2016  (#3)
Hallo!

War ungenau formuliert, sorry!

Aufgrund der Bauverhandlung haben wir einen positiven Bescheid bekommen. Keiner der Nachbarn hatte einen Einwand gegen den Zubau eines Geräteschuppens bzw. einer Einfriedung. Der Straßenmeister hat nur eine Bedingung gestellt.

Bebauungsplan wissen wir leider nicht, bei der Straße handelt es sich um eine Landesstraße im Ortsgebiet, die schon relativ stark befahren ist. Wo sieht man, ob sie dem überregionalen Durchzugsverkehr oder dem lokalen Ortsverkehr dient? Bezüglich Bebauungsplan: sämtliche Häuser in der Straße sind über 100 Jahre alt, es sind alle Häuser sehr nahe an der Straße gebaut, wie es früher üblich war. Vielleicht hilft das weiter?

Hier der Spruch des Bescheides (ohne Adresse und EZ etc.):

"Der Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz erteilt Ihnen auf Grund Ihres Ansuchens vom x.y.2016 und des Ergebnisses der durchgeführten Bauverhandlung mit Augenschein an Ort und Stelle die baubehördliche Bewilligung für den Um- und Zubau eines Einfamilienhauses. Die Verhandlungsschrift über die durchgeführte Bauverhandlung liegt in beglaubigter Abschrift bei und bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides."

In der Niederschrift steht:

"Die erschienenen Anraiiner erheben gegen das geplante Bauvorhaben keinen Einwand. Der Vertreter des NÖ Straßendienstes erhebt bei plan- und beschreibungsgemäßer Ausführung und Einhaltung der nachstehenden Bedingungen gegen das geplante Projekt keinen Einwand.

1) Dem geplanten Bauvorhanben kann nur dann zugestimmt werden, wenn die Bestimmungen der NÖ Bauordnung §12 hinsichtlich Straßenfluchtlinien eingehalten werden. Der Mindestabstand der Straßenfluchtlinie zur Straßenachse hat 7 m zu betragen. (Fahrsteifenbreite gemäß gültiger Funktionsstufe + Bankett - Entwässerungseinrichtungen). Die kostenlose Grundabtretung in das öffentliche Gut hat duch und auf Kosten des Bewilligungswerbers zu erfolgen.

2)dem Nö Straßendienst dürfen durch das Projekt keine Kosten entstehen."

Wichtig wäre auch noch:

Welche Gebäudeteile gehören zum Hauptgebäude? Auch zB der Dachvorsprung? Einfriedung?
Ich hoffe, jetzt ist die Sache klarer. Vielen Dank für deine rasche Antwort und Hilfe.

Liebe Grüße


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
10.5.2016  (#4)
@umbau2016 - Das klingt nach einer Standardauflage...eben lt. der Bauordnung...und die muß für dich noch nicht zutreffen.

Wichtig ist der Bebauungsplan...den kannst du bei der Baubehörde 1. Instanz (Gemeinde, Bürgermeister) erfragen.
Falls es keinen Bebauungsplan gibt, dann kann man die Strassenfluchtlinie im Flächenwidmungsplan heranziehen.

Ausserdem muß bei der Grundabtretung auch beschrieben sein, um welche Fläche es sich handelt.

Steht alles hier beschrieben: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.5.2016  (#5)

zitat..
Aufgrund der Bauverhandlung haben wir einen positiven Bescheid bekommen


dann ist ja alles in Ordnung. Was willst mehr?
der Straßenmeister ist hier nur Partei, keine Behörde. Der kann Bedingungen machen was er will. Entscheidend ist was die Behörde gemacht hat. Und die hat genehmigt, ohne näher drauf einzugehen. Die baubehörde hat also keine Abtretung verlangt oder vorgeschrieben. Somit brauchst (vorerst) auch keine zu machen.


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  •  umbau2016
11.5.2016  (#6)
Danke für die rasche Antwort. Aber es steht im Bescheid, dass die Niederschrift der Bauverhandlung ein Teil des Bescheides ist ("Die Verhandlungsschrift über die durchgeführte Bauverhandlung liegt in beglaubigter Abschrift bei und bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides.") Und in dieser Niederschrift steht das mit der Abtretung. Oder verstehe ich da was falsch?

Dankeschön für die Hilfe!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.5.2016  (#7)
Nur um jetzt wirklich sicher zu gehen noch 3 Fragen:
1. Hat die Baubehörde (Verhandlungsleiter, Bürgermeister) bei der Bauverhandlung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Forderung des Straßenmeisters bindend/verpflichtend einzuhalten ist und wurde das in irgendeiner Form in der Niederschrift festgehalten?? (und wenn ja: bitte genaues Zitat dieser Passage)
2. Steht in deiner Erklärung am Schluss der Bauverhandlungsniederschrift, dass du das Ergebnis der Verhandlung "zustimmend zur Kenntnis nimmst" (oder so ähnlich)?? Hast du überhaupt was erklärt und wenn ja, was genau??
3. Steht in der Begründung des Bescheides irgendetwas, was mit der Grundabtretung zusammenhängt, und wenn ja, was genau??

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  •  umbau2016
12.5.2016  (#8)
Hallo!

Jetzt wissen wir etwas mehr, nachdem wir beim Bürgermeister waren. Es gibt keinen Bebauungsplan, ein Radweg ist geplant, jedoch auf der anderen Straßenseite.
Um deine Fragen zu beantworten:

1. Hat die Baubehörde (Verhandlungsleiter, Bürgermeister) bei der Bauverhandlung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Forderung des Straßenmeisters bindend/verpflichtend einzuhalten ist und wurde das in irgendeiner Form in der Niederschrift festgehalten?? (und wenn ja: bitte genaues Zitat dieser Passage)

Der Bürgermeister war selber bei der Bauverhandlung nicht dabei, sondern nur der Vize. Der Straßenmeister forderte, dass der § eingetragen wird, der Vize meinte, ob man das nicht weglassen könnte. Der Straßenmeister bestand aber darauf.
In der Niederschrift steht:

"Der Vertreter des NÖ Straßendienstes erhebt bei plan- und beschreibungsgemäßer Ausführung und Einhaltung der nachstehenden Bedingungen gegen das geplante Projekt KEINEN Einwand.

1) Dem geplanten Bauvorhanben kann nur dann zugestimmt werden, wenn die Bestimmungen der NÖ Bauordnung §12 hinsichtlich Straßenfluchtlinien eingehalten werden. Der Mindestabstand der Straßenfluchtlinie zur Straßenachse hat 7 m zu betragen. (Fahrsteifenbreite gemäß gültiger Funktionsstufe + Bankett - Entwässerungseinrichtungen). Die kostenlose Grundabtretung in das öffentliche Gut hat duch und auf Kosten des Bewilligungswerbers zu erfolgen.

2)Gegen den NÖ Straßendienst können seitens des Bauwerbers bzw. seiner Rechtsnachfolger keine wie immer gearteten Forderungen und Ansprüche gesstellt werden welche aus dem Titel Bestand, Betrieb und Erhaltung der angrenzenden Landesstraße abgeleitet werden können.
3)dem Nö Straßendienst dürfen durch das Projekt keine Kosten entstehen."
2. Steht in deiner Erklärung am Schluss der Bauverhandlungsniederschrift, dass du das Ergebnis der Verhandlung "zustimmend zur Kenntnis nimmst" (oder so ähnlich)?? Hast du überhaupt was erklärt und wenn ja, was genau??

Bei der Bauverhandlung selber habe ich gesagt, dass ich das sicher nicht abtreten werden (8 Anrainer als Zeugen). In der Niederschrift steht "Der Bauwerber nehmen das Verhandlungsergebnis zur Kenntnis. Da sonst nichts vorgebracht wird, schließt der Verhandlungsleiter die Bauverhandlung".
3. Steht in der Begründung des Bescheides irgendetwas, was mit der Grundabtretung zusammenhängt, und wenn ja, was genau??
Im Bescheid steht darüber gar nichts, außer dass die durchgeführte Bauverhandlung in beglaubigter Abschrift beiligt und gilt. Zitat: "Die Verhandlungsschrift über die durchgeführte Bauverhandlung liegt in beglaubigter Abschrift bei und bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides."
Nochmals vielen vielen Dank für deine Hilfe Karl10. Es ist von uns sehr bedeutend, dass uns jemand über unsere Rechte/Pflichten aufklärt. Vielen Dank!


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  •  umbau2016
12.5.2016  (#9)
Ergänzend sei noch gesagt:

Der Bürgermeister meinte heute, dass es eine Formsache sei. Der Radweg sei auf der gegenüberliegenden Seite geplant, aber auch dort gibt eine Frau ihren Vorgarten nicht her (schaut genauso aus wie bei uns) mit dem Unterschied: sie baut nicht um, muss daher nicht abtreten.
Der Radweg kommt daher wenn überhaupt erst in einigen Jahren.

Auf meine Frage "dürfen wir dann den Zaun vor unserer Haustüre renovieren bzw. neu machen oder könnte es sein, dass er in zB 5 Jahren von der Gemeinde wieder weggerissen wird?" meinte er: "könnt ihr ohne Weiteres neu machen".

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  •  bautech
  •   Gold-Award
12.5.2016  (#10)

zitat..
umbau2016 schrieb: Bei der Bauverhandlung selber habe ich gesagt, dass ich das sicher nicht abtreten werden (8 Anrainer als Zeugen). In der Niederschrift steht "Der Bauwerber nehmen das Verhandlungsergebnis zur Kenntnis. Da sonst nichts vorgebracht wird, schließt der Verhandlungsleiter die Bauverhandlung".


Dann würd ich an deiner Stelle (wenns fristgemäß noch möglich ist) Einspruch gegen den Bescheid erheben und darauf hinweisen, dass diese Auflage mit der Grundabtretung von dir nicht akzeptiert werde. BTW is von einem geplanten Radweg in der Auflage kein Wort zu lesen, da gehts um Fahrbahn, Bankette und Entwässerungsflächen (Sickermulden)!

ng

bautech

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.5.2016  (#11)
Alles klar! Du brauchts weder was abtreten, noch sonst irgendetwas unternehmen.
Zur Erklärung:
- Nicht alles, was in einer Bauverhandlung irgend jemand erklärt/fordert ist verbindlich einzuhalten, sondern nur das, was die BAUBEHÖRDE vorschreibt. Der Straßenmeister ist im Bauverfahren nicht Behörde - schon gar nicht Baubehörde - sondern lediglich eine PARTEI (so wie die anderen Nachbarn auch). Und als Partei vertritt er den Straßenerhalter der angrenzenden Straße - also die Landesstraße. Da geht es lt. Gesetz ausschließlich um die Benützbarkeit und Verkehrssicherheit auf der Landesstraße. Dies darf durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden. Weiters: Eine allfällige Grundabtretung geht lt. Gesetz eindeutig nicht an die Landesstraße, sondern an die Gemeinde. Hat also mit der Landesstraße gar nichts zu tun. Der Straßenmeister kümmert sich da um Dinge, die ihn gar nichts angehen; worauf er gar kein Recht hat und womit daher seine Forderung ohne Bedeutung ist.
- Eine Straßengrundabtretung kann nach den Bestimmungen der NÖ Bauordnung daher immer nur durch die Baubehörde vorgeschrieben werden (der Straßenmeister ist nicht BAubehörde). Wenn die Baubehörde die Forderung des Straßenmeisters nicht zu ihrer eigenen macht - indem sie z.B. ausdrücklich festhält, dass diese Forderung auch aus der Sicht der Baubehörde zu erfüllen ist (was in deinem Fall ja nicht geschehen ist), dann gibt es diese Forderung auch nicht!
- Dass die Bauverhandlungsniederschrift zum Bestandteil des Bescheides erklärt wurde ändert an dem nichts. Rechtlich verbindlich kann aus der Niederschrift nur das werden, was was die Baubehörde und allenfalls ihr Sachverständiger geschrieben haben. Wie du sagst, hat aber die Baubehörde nichts dazu gesagt.
Daher zusammenfassend: Vergiss das Ganze. Du hast von der einzig und allein zuständigen Baubehörde keine Grundabtretung vorgeschrieben bekommen und brauchst (derzeit) daher auch keine zu machen.

zitat..
bautech schrieb: Dann würd ich an deiner Stelle (wenns fristgemäß noch möglich ist) Einspruch gegen den Bescheid erheben und darauf hinweisen, dass diese Auflage mit der Grundabtretung von dir nicht akzeptiert werde.

Bitte keine Berufung machen! Wäre völlig sinnlos, gegen etwas zu berufen, was gar nicht vorgeschrieben ist. Und außerdem: eine Berufung könnte schlafende Hunde wecken. Derzeit hat die Baubehörde überhaupt keine Grundabtretung vorgeschrieben. Das vom Straßenmeister geforderte Ausmaß wäre vielleicht übertrieben gewesen, aber grundsätzlich hätte die Gemeinde eine (vielleicht etwas geringere) Abtretung lt. Gesetz verlangen können (bzw. sogar müssen). Daher: eher ruhig verhalten und keinen Wirbel machen....

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  •  umbau2016
12.5.2016  (#12)
Herzlichen Dank für die genaue Auskunft! Jetzt können wir wieder ruhig schlafen emoji

Es schön zu sehen, dass es noch hilfsbereite, selbstlose Menschen wie dich gibt, Karl10 !!!!

Liebe Grüße und Dankeschön!



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.5.2016  (#13)
Freut mich, dass es dir geholfen hat...

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