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Absturzsicherung Hausbau OÖ

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  •  sportfreund
30.3. - 11.4.2011
8 Antworten 8
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Hallo!

Weiß jemand ob es beim Hausbauen notwendig ist ein Gerüst zur Absturzsicherung aufzustellen? Beim Angebot unserer Baufirma ist ein Fassadenschutzgerüst mit € 1.435,- veranschlagt. Die Begründung ist, dass wir dies ab einer Höhe von 2m benötigen, da wir und die Baufirma sonst eine Strafe vom Arbeitsinspektor bekommen können. Ist das wirklich so, dass wir das beim Bau eines Einfamilienhauses benötigen? Mir kommt es nur komisch vor, da mir dies bei den Rohbauten die rundherum gebaut werden nirgends auffällt...

Danke schonmal für eure Infos/Tipps!

Grüße!

  •  AndiBru
  •   Gold-Award
31.3.2011  (#1)
HiIch kann dir nur aus "niederösterreichischen erfahrungen berichten".

Also ich habe bei keinem freund je ein gerüst beim rohbau gesehen

und bei 80% aller zimmerer und dachdecker habe ich auch keine sicherungen gesehen

bei 20% war bei der traufe so "fallgitter" befästigt ...

vielleicht einmal mr. google befragen, ich denk auf bm(i).gv.at müsst es was zu finden geben.

lg

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  •  sportfreund
31.3.2011  (#2)
scheinbar gibts dazu eine Bauverordnung:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12108437&ResultFunctionToken=68026ca0-ed77-47a4-ba78-e6719781c957&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=10008904&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=7&BisParagraf=7&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

Diese müsste dann auch in NÖ und nicht nur in OÖ gelten...

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  •  Gast
1.4.2011  (#3)
Egal - Egal ob Privatbau oder Öffentlich. Wenn ein Arbeiter aus 2 , 2.5 ,oder 3m herunterfällt und sich verletzt oder gar tot ist bekommt sein Arbeitgeber, in weiterer Folge der Baumeister Probleme. Strafe und Folgen bleiben dann auch nicht aus. Da nutzt es dem Verantwortlichen auch nix zu sagen, der Ag wollte kein Gerüst bezahlen. Verordnung ist Verodnung zum Schutz der Arbeitnehmer.
Klar umgehen viele diese aus Div. Gründen. Ich selbst lege die Absturzsicherung, Seilschaft etc auch selten an, weils oft ziemlich im Weg ist. ABER wenns mal 3 Stock abwärts geht - Safety first! Ausgerutscht ist mann schnell.

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  •  kech
1.4.2011  (#4)
Bauverordnung - Du irrst dich, sportfreund. Bauordnungen sind Ländersache. Was in NÖ gilt, muss nicht auch in OÖ gelten. Schau mal nach im OÖ. Bautechnik-Gesetz, ev. § 30. Sollte es neben der Bauordnung 1994 noch eine Bauverordnung geben (vor 1994 gab es die jedenfalls), findest du das unter www.ris.bka.gv.at/Landesrecht/. Dort kannst du alle Gesetze nachlesen.
Wenn die Baufirma ein Gerüst in Rechnung stellt, will sie sich vermutlich im Haftungsfall absichern. Ich glaube eher auch nicht, dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, außer dein Haus ist im Stadtgebiet und grenzt mit der Fassade an öffentliches Gut.

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  •  maurerbauer
9.4.2011  (#5)
Absturzsicherung Hausbau OÖ - Bei errichtung der Eg Decke,(Annahme ebenes Grundstück, Keller nicht vorhanden oder hinterfüllt)Absturzhöhe ca. 3m, darf die Decke ohne Absturzsicherung errichtet werden. Ebenso darf das Og
Mauerwerk bzw. Übermauerung und Giebelwände ohne Absturzsicherung gemauert werden. Spätestens bei errichtung der Og Decke, bzw Dachstuhles ist ein Fassadengerüst zur absturzsicherung zwingend erforderlich. Bei Arbeitsunfall aus
diesem Versäumnis, ist der Bauherr mit dem jeweiligen konzessionierten Unternehmer 50:50 für sämtliche Kosten Haftbar,
weil beide im Sinne des Baukoordinationsgesetzes grob fahrlässig gehandelt haben. Dagegen hilft auch keine Versicherung.
Um ein Gefühl für mögliche Kosten zu bekommen:
Notarzt+Hubschrauber, 14 Tage Krankenhaus, Verunfallter geheilt
-> ca. 30000 €.
Bitte dies sehr ernst nehmen, Im Falle eines Unfalles wird
seitens der AUVA beinhart geklagt und abgerechnet.
Ein Fassadenschutzgerüst kostet nur 1435,-€

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Hallo maurerbauer, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  bejowawo
11.4.2011  (#6)
Wer ist verantwortlich für die Errichtung der Absturzsicherung?
Passt hoffentlich hier herein: Wir werden im nächsten Jahr zu bauen beginnen und da wäre es, gerade wenn man den Beitrag von mauerbauer betrachtet, spannend zu wissen, wer für die Errichtung der Absturzsicherung verantwortlich ist.
Wenn ich als Bauherr einen Baumeister mit der Ausführung beauftrage, dann sollte der doch auch die rechtlichen Vorschriften für seine Arbeiter einhalten (jaja, schon klar was wirklich passiert). Wenn ich im Vertrag eindeutig vereinbart ist, dass der BM für die Absturzsicherung zu sorgen hat, trifft mich dann die 50:50 Regelung immer noch (wäre ja irgendwie sinnlos, oder? - Wozu vereinbare ich denn dann vorher die Gerüstaufstellung, wenn im Falle des Falles erst wieder ich das Risiko trage?)?
Bitte um Eure Einschätzungen der Sachlage!
DANKE!

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
11.4.2011  (#7)
@kech - Da steht der inhaltlich falsche Beitrag von kech noch unwidersprochen im Raum. Das hat nichts mit den Landesbauordnungen zu tun (die kümmern sich nämlich nur um die Errichtungsbewilligung und um die Instandhaltungsverpflichtung, nicht aber um die Phase der Bauausführung).
Zu beachten ist die Bauarbeiterschutzverordnung (Verordnung zum Arbeitnehmerschutzgesetz); das ist ein Bundesgesetz, welches auf allen Baustellen aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes gilt.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40125736&ResultFunctionToken=1c428bf2-f65f-4674-8cbb-88154a2cffc9&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=Bauarbeiterschutzverordnung&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.04.2011&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

sportfreund hat einen ähnlichen link bereits gepostet, allerdings auf eine veraltete Version

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  •  maurerbauer
11.4.2011  (#8)
Absturzsicherung Hausbau OÖ - Das Baukoordinationsgesetz ist ein Bundesgesetz und richtet sich
an den Bauherrn. In diesem ist festgelegt, dass die Bauarbeiterschutzverordnung einzuhalten ist und die jeweils vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen in "koordinierter Form" d.h. für möglichst viele Gewerke durchzuführen ist. Z.B. eine Absturzsicherung die in ihrer Ausführung nicht nur für den Maurer, sondern auch für den Spengler ,der die Dachrinne montiert passt. Der jeweilige konzessionierte Handwerker ist ebenso verpflichtet gegenüber seinen Angestellten die BauarbeiterSV einzuhalten, daraus folgt die 50-50 Regel. Wenn der Bauherr nicht schriftlich diese Aufgabe einen anderen Baukoordinator überträgt, ist er es Selber, und somit haftbar. BK kann natürlich auch die Baufirma sein , die den Rohbau errichtet. Als BK haftet man aber für alle Sicherheitsvorkehrungen bis zum Bezug des Hauses, daraus folgt,
Baukoordination kostet etwas!.
Man ist verantwortlich für koordinierte Schutzmaßnahmen für alle Gewerke, d.h. zB für eine gemeinsame Absturzsicherung für Maurer, Zimmerer, Spengler und Dachdecker und natürlich nach dem
Rohbau für provisorische Absturzsicherungen im Bereich Stiegenhaus, Balkon, Gallerien,Aussparrungen ect. eben überall wo etwas passieren kann.

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