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·gelöst· Abstecken Haus auf Grundstück Haftung [Stmk]

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  •  monika1979
  •   Bronze-Award
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
16.7. - 23.7.2019
10 Antworten | 8 Autoren 10
10
Hallo!
Garage steht direkt an der Grundstücksgrenze. Grund ist vermessen.
Baufirma sagt, dass sie Haus und Garage selber abstecken. Ist das ok so? Haftet dann die Baufirma, falls sie falsch misst?
Danke und lg Monika

  •  Jacky1905
17.7.2019  (#1)
Wurde bei uns auch so gemacht. Haftung ist bei der Baufirma.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
17.7.2019  (#2)
ggü. der baubehörde, haftet erstmal der bauherr. im schadensfall kannst du die kosten bei der baufirma regressieren, wenn es die dann noch gibt. aus diesem titel wird nicht selten ein abbruchbescheid ausgestellt - oft noch jahre nach der fertigstellung.

aufgabenteilung sollte sein: baufirma führt aus - bauherr (bzw. dessen ermächtigter) kontrolliert



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.7.2019  (#3)

zitat..
coisarica schrieb: ggü. der baubehörde, haftet erstmal der bauherr.

Richtig!
Ganz korrekt gesagt: baurechtlich ist immer der "BAUWERKSEIGENTÜMER" (meist ident mit Grundeigentümer) verantwortlich. Wenn etwa der Abstand oder die Höhen nicht stimmen, dann bekommt der Bauwerkseigentümer den Bescheid der Baubehörde und nicht die Baufirma. Kann nach Jahren auch ein neuer Eigentümer sein, der mit dem Bau selbst überhaupt nichts zu tun hatte.

Falls da was nicht stimmt, kann man sich dann (oft mühsam) zivilrechtlich regressieren (falls es die Firma noch gibt).
Daher: Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser!!!

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  •  hausplanung
21.7.2019  (#4)
Wie sichert man sich da am besten ab? Als Bauherr hat man ja normal nicht die Geräte um die Vermessung zu "kontrollieren"? Ich nehme an, da kommt es ja (Grundgrenze!) auf jeden cm an.

Interessant wäre noch das Bundesland und ob das Grundstück im Grenzkataster vermessen ist oder nur im ungenauen Grundsteuerkataster.

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  •  MissT
  •   Gold-Award
21.7.2019  (#5)
Mir wäre im Traum nicht eingefallen, beim Abstecken des Hauses dem Polier ins Handwerk zu pfuschen. Meiner Meinung nach steigt da die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fehler herauskommt, erheblich. Selbiges gilt natürlich auch für die Höhen. Wenn ich diesbezüglich kein Vertrauen in die Fachkompetenz der Baufirma habe, dann habe ich mich definitiv für die falsche Firma entschieden.

Der Hinweis, dass im Fall des Falles der Bauwerkseigentümer in der Verantwortung ist, hat sicher seine Richtigkeit, aber: Im Zuge der Fertigmeldung hat der Bauführer (in 99% der Fälle ist das die Baufirma) zu bestätigen, dass das Haus entsprechend des bewilligten Einreichplans gebaut wurde. Hat sie das nicht, dann hat sie eigentlich bereits bei der Fertigmeldung ein gravierendes Problem.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
21.7.2019  (#6)
Bei uns hat der Vermesser falsch abgesteckt. Wir sind dann draufgekommen, haben mit Polier nochmal nachgemessen und Vermesser ist nochmals gekommen und hat es berichtigt. Also ich kann auch nur raten, hier jemanden kontrollieren zu lassen.

zitat..
MissT schrieb: Hat sie das nicht, dann hat sie eigentlich bereits bei der Fertigmeldung ein gravierendes Problem.


Also bei uns ist niemand nachmessen gekommen. Keine Ahnung wie das in anderen Gemeinden ist, aber zumindest bei uns wäre ein Fehler gar nie aufgedeckt worden bei Fertigstellung. Natürlich hat die Baufirma bestätigt, dass alles wie eingereicht gebaut wurde und es gab auch einen Absteckplan vom Vermesser, aber Papier ist geduldig...


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.7.2019  (#7)

zitat..
MissT schrieb: Mir wäre im Traum nicht eingefallen, beim Abstecken des Hauses dem Polier ins Handwerk zu pfuschen.

Wer sagt da was von "hineinpfuschen"? Du hast dir ein Haus hinstellen lassen und bist niemals nachschauen gegangen, ob sie alles so gemacht haben, wie geplant bzw. vereinbart???

zitat..
MissT schrieb: Wenn ich diesbezüglich kein Vertrauen in die Fachkompetenz der Baufirma habe, dann habe ich mich definitiv für die falsche Firma entschieden.

Firmen "des Vertrauens" haben noch nie einen Fehler gemacht??

zitat..
MissT schrieb: Im Zuge der Fertigmeldung hat der Bauführer (in 99% der Fälle ist das die Baufirma) zu bestätigen, dass das Haus entsprechend des bewilligten Einreichplans gebaut wurde. Hat sie das nicht, dann hat sie eigentlich bereits bei der Fertigmeldung ein gravierendes Problem.

Entschuldige, aber das klingt jetzt fast ein bisschen naiv: 1. muss der Firma selbst der Fehler gar nicht bewusst sein und 2. wird die Firma bei der Bauführerbescheinigung wohl nicht sagen, dass sie ihre eigene Arbeit nicht bescheinigen kann.



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  •  hausplanung
22.7.2019  (#8)
denke auch Kontrolle ist besser, aber wie macht man das in der Praxis selber?

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  •  bautech
  •   Gold-Award
22.7.2019  (#9)

zitat..
hausplanung schrieb: denke auch Kontrolle ist besser, aber wie macht man das in der Praxis selber?

Hier gibts mMn 3 Möglichkeiten...

Die Häuselbauermethode: Geometerplan hernehmen und die vermerkten Maße nachprüfen, also Maßband schnappen und verplanlichte Maße abgehen. So kannst relativ einfach die Größe und Abstände, wenns angegeben sind, nachprüfen. Gibt aber keine Gewähr auf Lagerichtigkeit, welche aber der Geometer innehaben sollte.

Die Technikermethode:
Du lernst dir Grundkenntnisse in der Geodäsie an, leihst dir nen Theodolit aus, holst dir vom BEV gesicherte Triangulierungspunkte und steckst nochmals ab.

Die sichere Variante:
Nen anderen Geometer die Grenzpunkte nachprüfen lassen...

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  •  monika1979
  •   Bronze-Award
23.7.2019  (#10)
Danke! Grundstück ist neu vermessen. wir werden zur Sicherheit einfach den Geometer die Garagenposition kontrollieren lassen, wird wohl nicht die Welt kosten!

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