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Abstand zum Nachbargründstück

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  •  Gast manfred
1.4.2007 0
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Hallo,
Wir wollen ein Haus umbauen, dass 1972 gebaut wurde und auch so abgenommen wurde. Jetzt wollen wir auf diesem Haus eine Aufstockung durchführen. Der Abstand wurde damals zum Nachbargründstück auf dem Plan mit 3,00m angegeben. Es stellte sich jedoch jetzt in der Planungsphase heraus, dass das Haus irrtümlich auf 2,75 gebaut und so von der Kollaudierung abgenommen worde ist. Jetzt hat die Gemeinde einen Rückzieher gemacht und wir dürfen nur bauen, wenn wir den Abstand von 3m durch einen Grundkauf vom Nachbarn zustandebringen. Das ist jedoch so gut wie unmöglich. Ich habe jetzt im Bautechnikgesetz von OÖ nachgesehen und nachfolgenden Eintrag im §6 gefunden:

5. Zubauten, durch die eine Vergrößerung des Hauptgebäudes der Höhe nach bewirkt wird (Aufstockung), wenn das Hauptgebäude auf Grund der vor dem Inkrafttreten der Oö. Bauordnung, LGBl.Nr.35/1976, geltenden Rechtslage bewilligungsgemäß in einem geringeren als dem im § 5 festgelegten Abstand errichtet wurde; kein Gebäudeteil eines solchen Zubaus, der in einem geringeren als dem
nach § 5 Z. 1 zulässigen Mindestabstand errichtet wird, darf jedoch höher als 9 m sein.
(Anm: LGBl.Nr. 103/1998, 97/2006)

Wäre dieser Paragraph nicht für uns anwendbar, da das Haus ja vor 1976 bewilligt wurde und dort die 3m Abstandsbestimmung noch nicht gültig war. Wir sind auch nicht höher als 9m mit dem Haus.

Vielen Dank im Voraus für eine Auskunft

Manfred



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