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Abstand von Carport zur Grundgrenze

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  •  Gast km
18.8.2007 - 13.11.2010
17 Antworten 17
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wir errichten ein zweigeschoßiges pulthaus in der steiermark. im norden soll ein carport direkt an das haus angebunden werden. dürfen wir an die grundgrenze bauen? danke

  •  bm_rial
30.8.2007  (#1)
abstand - ja, allerdings nur mit zustimmung des nachbarn (siehe dazu auch §13, Abs. 10 des stmk. baugesetzes

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  •  wolf32at
7.10.2007  (#2)
Teilbebauungsplan - ja,
aber alledering nur, wenn kein Teilbebauungsplan o.ä. vvorliegt, oder.

Ein Teilbebauungsplan übersteuert doch §13, Abs. 10

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  •  redlich
10.6.2010  (#3)
@ bm rial - ich sehe das anders und würde sagen nein!
da carports per definition eine gebäude sind, siehe:
28. Gebäude: eine bauliche Anlage, die mindestens einen oberirdischen überdeckten Raum bildet, der an den Seitenflächen allseits oder überwiegend geschlossen ist. Als Gebäude gelten jedoch auch offene Garagen;

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  •  albundy
10.6.2010  (#4)
@redlich - Stimmt nicht.
Ein Carport, der fix mit dem Haus verbunden ist, gehört zum Haus dazu und muss daher entweder mit 3m Abstand oder - mit Zustimmung des Nachbarn - direkt an die Grundgrenze gebaut werden. Auch wenn er offen ist.
Dh die ersten beiden Antworten sind richtig.

Wenn der Carport aber NICHT mit dem Haus verbunden ist, ist er (unter 40m2) ein bewilligungsfreies Nebengebäude. Das kann irgendwo stehen, soll aber 1m Abstand haben, sodass der Schnee nicht auf den Nachbargrund fällt u der Rasen gemäht werden kann.

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  •  Karl10
14.6.2010  (#5)
......."soll aber 1m Abstand haben, sodass der Schnee nicht auf den Nachbargrund fällt u der Rasen gemäht werden kann.." - wo hast denn das her????

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  •  albundy
  •   Bronze-Award
16.6.2010  (#6)
@karl10 - ist eine Empfehlung der Baubehörde einer Landeshauptstadt. Eine rechtliche Basis oder Entscheidung dazu kenne ich nicht. Es soll ja Nachbarn geben, die mit einer Besitzstörungsklage antworten, wenn zB der Schnee vom Nebengeäude auf den Nachbargrund abgeht.
Zumindest in meiner Straße sind alle Garagen so gebaut.

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  •  Karl10
16.6.2010  (#7)
alles klar....Empfehlung ohne rechtliche Basis...daher zu vergessen.


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  •  hotz68
22.6.2010  (#8)
Garage grenzt direkt an Grundgrenze !!! - Hallo !
Darf das sein ?
Ich möchte ein neues Grundstück kaufen , und habe nun am Plan auf der Gemeinde gesehen daß da direkt die Garage meines ' zukünftigen ' Nachbarn an der Grundstücksgrenze ansteht !(dürfte schon alles etliche Jahre so sein !)
Hat ja bisher niemanden gestört , da dieser neue Grund erst jetzt verkauft und umgewidmet wird !!!
Wie ist da die rechtliche Lage ??


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  •  pamperlc
23.6.2010  (#9)
meine Garage steht auch direkt auf der Grundgrenze (NÖ).
es darf halt kein fenster an der grundstücksgrenze eingebaut werden.
bei der bauverhandlung deines nachbarn war halt die gemeinde als grundbesitzer einspruchsberechtigt.


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  •  max122
  •   Gold-Award
24.6.2010  (#10)
redlich & albundy stimmt nicht - auch wenn es an ein haus grenzt (überdachung) darf bis zur grundstücksgrenze OHNE zustimmung von nachbar gebaut werden.
mein nachbar hatte sogar einwände, konnte gegen meine eingangsüberdachung mit festen fundament sowie befestigung hausseitig nichts machen. ich bin nur selbst wegen der bestehenden thujenhecke und guten auskommen etwas zurückgesprungen.
ich bin auch in der STMK.

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  •  redlich
28.6.2010  (#11)
@ max122 - das mag schon sein, es handelt sich aber um eine ausnahme!

siehe: § 13 Abstände

(3) Steht ein Gebäude an der Grundgrenze, so hat der Nachbar, soferne durch einen Bebauungsplan oder durch Bebauungsrichtlinien nichts anderes bestimmt ist oder Gründe des Straßen , Orts und Landschaftsbildes nicht entgegenstehen, die Wahlmöglichkeit, entweder an die Grundgrenze anzubauen oder den erforderlichen Gebäudeabstand einzuhalten. Weist das Gebäude an der Grenze Öffnungen (Fenster, Türen und dgl.) auf, so ist der erforderliche Gebäudeabstand einzuhalten.

(8) Die Behörde kann geringere Abstände von den Nachbargrundgrenzen und Nachbargebäuden zulassen

für Nebengebäude oder

wenn dies im Interesse des Ortsbildschutzes, der Altstadterhaltung, des Denkmalschutzes oder der Erhaltung einer baukulturell bemerkenswerten Bausubstanz (Ensemble) liegt.; (7)

für barrierefrei (§ 4 Z. 5) ausgebildete Außenaufzugsanlagen zur Personenbeförderung als Zubau zu bestehenden Gebäuden. (7)

(9) Der Gebäudeabstand hat, sofern ein geringerer Abstand als nach Abs.1 zulässig ist, mindestens 2,0 m zu betragen.

(10) Mit Zustimmung des Nachbarn können unabhängig von der Bebauungsweise Nebengebäude an der Grundgrenze zugelassen werden.

(11) Befindet sich auf dem angrenzenden Grundstück ein Nebengebäude, so ist bei der Ermittlung des Abstandes nur der Grenzabstand einzuhalten.

(12) Lässt der Verwendungszweck von baulichen Anlagen eine unzumutbare oder das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gesundheitsgefährdung der Nachbarn erwarten oder ist dies zum Schutz des Ortsbildes erforderlich, hat die Behörde größere Abstände vorzuschreiben. (8)


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  •  max122
  •   Gold-Award
29.6.2010  (#12)
@redlich - denke ich nicht....da gibt es was mit den flugdächern laut aussage damals von meinem baumeister.
die gelten nicht als gebäude in diesem sinne auch wenn sie angebaut werden. so ist es mir gesagt worden. mein nachbar ist sogar sturm gelaufen aber die überdachung ist rechtlich vollkommen ok (lt. baubehörde dann vorort). das haus selbst ist genau die 3m weg, also komplettes obergeschoss hätte ich keines aufbauen dürfen. kniestock max 120 oder so.

siehe §20 2.c.

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  •  redlich
29.6.2010  (#13)
@ max122 - es stimmt, carports fallen unter flugdächer und somit gilt § 20

zwecks dem kniestock, sie könnten schon aufbauen. einfach kniestock max 1,2 m und dachneigung unter 70 °, gilt dann nämlich nicht als geschoss.

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  •  Seppel1
11.11.2010  (#14)
Normalerweise gilt 3 Meter von der Grundstücksgrenze.
Sollte auch in deinem Fall so sein....



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  •  altenberg
12.11.2010  (#15)
wir bauen 2geschossig - Carport schließt an Haus an, mit Einwilligung des Nachbarn dürfen wir 1m an die Grundgrenze

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  •  max122
  •   Gold-Award
12.11.2010  (#16)
@seppel - würd mal empfehlen www.bauordnung.at und dann die oberen threads.
wennst dich mit carport als "Gebäude" und somit 3m abstand abfertigen läßt selber schuld...
@altenberg: ob du 2geschossig bist ist fürs carport egal. es muß als flugdach angezeigt werden dann gehst du auf grundgrenze ohne zustimmung des nachbarn (stmk!)

hier noch ein passender link (Stmk lesen!)

http://neu.kleinezeitung.at/allgemein/bauenwohnen/2549259/rechtliches-zu-garage-carport-co.story

"Da Schutz- bzw. Flugdächer keine Gebäudeeigenschaften aufweisen, unterliegen sie nicht den Abstandsbestimmungen nach dem Steiermärkischen Baugesetz."

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.11.2010  (#17)
ich versteh ehrlich gesagt die ganze Diskussion nicht.
Warum gehts nicht zum Bürgermeister oder zur Baubehörde und klärts das mit ihm?
Es zählt eh nur das, was im Baubescheid steht und nicht, was der Nachbar gerne hätte...

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