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Abstand Nachbargrundstück

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  •  LEJ
12.8. - 20.8.2012
6 Antworten 6
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, wie bekommen gerade ein Grundstück umgewidmet (OÖ).
Nun ist es so, weil unser Grundstück an einen Bach grenzt, müssen wir 10 m Abstand halten. Diese wurde uns aus unserem ursprünglichem Antrag weggestrichen, das heißt uns fehlt dieses Stück. Wir nehmen den Teil aber als Grünfläche zu unserem Grundstück ebenso einen weiteren Streifen als Grünfläche. Nun habe ich zwei Fragen:
1. Bei uns gelten 3m Abstand zu Nachbargrundstücken einzuhalten. Gelten diese 3m auch zur Grünfläche die dann zu unserem Grundstück dazukommt?
2. Sind diese 3m in OÖ fix oder variiert das von Gemeinde zu Gemeinde?
Werden hier auch Ausnahmeregelungen getroffen?

Vielen Dank für eure Antworten

  •  alfa2
  •   Silber-Award
13.8.2012  (#1)
hallo - zu 1: zwischen widmungsgrenzen (bauland->grünland) muss normalerweise kein abstand eingehalten werden, dieser abstand bezieht sich nur auf Grundstücksgrenzen, also wenn du mehr als 10m zum bach hin hast ist es egal

zu 2: von gemeinde zu gemeinde variieren wird eher nicht der fall sein, das steht in der bauordnung aber bestimmt drinnen...

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  •  0226678
14.8.2012  (#2)
Abstandsbestimmungen - Hallo,
die Abstandsbestimmungen schreiben in OÖ folgendes vor: (sind fix)

- 3 Meter vom Haus zur Grundgrenze
- 5 Meter im Einfahrtsbereich vor der Garage (Garage kann bis zu einer Länge von 10 Metern und einer max. Größe von 50m2 an die seitliche Grundgrenze gebaut werden)
- Carport kann auch im Einfahrtbereich an die Grundgrenze gebaut werden

Diese Aussagen beziehen sich auf Grundstücke auf welchen es keinen Bebauungsplan gibt.

Wie alfa2 schon gesagt hat -> an die Widmungsgrenze darf angebaut werden.




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  •  samoth
20.8.2012  (#3)
wir haben auch ein Grünland dazugekauft, und bei uns (Stmk) ist es so, dass wir hier auch die Abstände zu unserem eigenen Grünland einhalten müssen. Spielt bei uns keine Rolle, aber witzig hab´ ich´s schon gefunden.

lg
tom

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  •  ildefonso
  •   Bronze-Award
20.8.2012  (#4)

zitat..
Spielt bei uns keine Rolle, aber witzig hab´ ich´s schon gefunden.


Ist aber auch klar. Sonst könnte man mit solchen Methoden ganz einfach die Bauordnungen etc. aushebeln: Du kaufst das zweite Grundstück mal auf Dich, baust dann schnell an, dann verkaufst Du es wieder.

Alternativ würde sich ja eine Grundstückszusammenlegung anbieten.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.8.2012  (#5)
@samoth - alfa2 hats oben schon beantwortet

zitat..
zwischen widmungsgrenzen (bauland->grünland) muss normalerweise kein abstand eingehalten werden, dieser abstand bezieht sich nur auf Grundstücksgrenzen


Die ursprüngliche Frage war in diesem Thread, ob man zur WIDMUNGSGRENZE einen Abstand halten muss. Bei deinem Fall handelt es sich offensichtlich um eine GRUNDGRENZE. Das ist ein Unterschied!!!

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
20.8.2012  (#6)
@ildefonso -

zitat..
Sonst könnte man mit solchen Methoden ganz einfach die Bauordnungen etc. aushebeln: Du kaufst das zweite Grundstück mal auf Dich, baust dann schnell an, dann verkaufst Du es wieder.


kann man teilweise sogar... du kaufst dir 3 nebeneinanderliegende grundstücke, legst diese zusammen und darfst dann auch eine 3x größere hütte aufstellen, weil du ja den grad der verbauten fläche nicht überschreitest.

nur bei der grundstücksteilung bekommst dann das problem, denn nach der teilung, darfst du gegen die bauordnung nicht verstoßen (beim zusammenlegen soweit ich weiß auch nicht, aber da gibts selten probleme)
einziger nachteil: du brauchst das nötige kleingeld...

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