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Abstand Grundstücksgrenze Garage STMK [Stmk]

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  •  tobisegger
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
6.2. - 7.2.2012 1
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Hallo an alle,

nachdem ich das Forum hier schon sehr lange nahezu täglich beobachte und es wirklich super finde wie viel Informationen, Tipps, Ideen usw. habe ich nun auch meine erste Frage. Befinde mich noch im Vorstadium der Hausplanung und habe noch geringfügig die Möglichkeiten das Grundstück zu beeinflussen. Meine Frage ist aktuell eher eine "rechtliche" und trotz Durchlesen des Steirischen Baugesetz sowie dem Nutzen der Suchfunktion hier im Forum wurde ich leider nicht schlau, daher bitte ich um Unterstützung.
Wie auf dem eingescannten Bild ersichtlich, haben wir eine recht interessante Grundstücksform. Das Ziel ist das Haus soweit als möglich im Bereich der Zufahrt anzusiedeln, einer der Gründe dafür ist:
Das Grundstück fällt sehr leicht von Bereich der Zufahrt in Richtung der "einfachen Pfeile", wobei auf Höhe der einfachen Pfeile das Gefälle stärker wird.
Meines Wissens nach muss man von der Grundstücksgrenze 3m Abstand nehmen bei Gebäuden - ist das korrekt? Dies habe ich versucht mit den inneren Linien darzustellen.
Das Idealziel ist die Doppelgarage wie angedeutet und dargestellt direkt und parallel an das Wohnhaus anzuschließen, jedoch das soweit als möglich in Richtung des Blockpfeils 2 bewegen. Grund: In Richtung Norden befindet sich ein Waldstück und der Bereich hinter dem Haus quasi verloren - deswegen möchte ich den Bereich davor so groß als möglich gestalten. Am einfachsten könnte dies geschehen indem ich die Garage weiter ins Eck reinstelle. Nun die große Frage: Ist das möglich? Ich sehe immer wieder Garagen und auch Gebäude die direkt auf einer Grundstücksgrenze stehen. Ist das möglich und wenn ja unter welchen Bedingungen?

Zur weiteren Info: Mit dem Eigentümer des angrenzenden Grundstücks (ist vorrangig Acker/Wiese) ist eine Vereinbarung (falls notwendig) sicher möglich. Das Grundstück befindet sich in der (West)Steiermark und in der Gemeinde gibt es keine allgemeinen Baubestimmungen aktuell.

Bereits vorab vielen Dank für die Hilfe. Ich hoffe ich habe keine wichtigen Infos vergessen.


2012/20120205197109.PNG

  •  kreuzenstein
7.2.2012  (#1)
Wenn die Gemeinde "geschlossene Bauweise" - erlaubt, kannst Du direkt bis an die Grundstücksgrenze gehen. Ich nehme aber an, du musst die Garagenmauer im Norden komplett entlang der Grenze führen. Es wird nicht reichen, wenn nur ein Eck die Grundstücksgrenze berührt. Um sicher zu gehen: frag Dein Bauamt.

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