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Abstand Einfriedungstor zu Landesstrasse

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  •  scirocco1
14.11. - 15.11.2015
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Hallo
Da wir 2 Kinder haben und gleich direkt neben der Landesstrasse im Ortsgebiet wohnen möchte ich 2 m entfernt vom Strassenrand ein Schiebetor( Nur als Kindersicherung gedacht) montieren.

Es ist eine Geschwindigkeitsbesch. 50 km/h, da aber so eine schöne lange gerade ist fahren die meisten weit aus schneller, eher 70- 100 km/h. Unsere beiden kleinen sind jetzt 2,5 und 1 Jahr.

Jetzt habe ich ein Schiebetor bestellt und es wurde gestern geliefert und zugleich kam auch ein Bescheid vom Strassenmeister das ich 5m vom Strassenrand entfernt sein muss, geht leider nicht da kein Platz ist.

Jetzt meine Frage an euch wie solch ich weiter vorgehen, ich weis nicht mehr weiter. Darf ich eine Kindersicherung machen??? was anderes ist für mich das Schiebetor nicht, wird nur zugemacht wenn die Kinder in der einfahrt spielen.

gemäß §18 Strassengesetz OÖ

Oder soll ich mich an die Gemeine wenden?


2015/20151114691844.JPG

Danke vorerst
Mit freundlichen Grüßen
scirocco1

  •  dyarne
  •   Gold-Award
14.11.2015  (#1)
Vielleicht bekommst du für ein ferngesteuertes Tor eine Ausnahme?

Ansonsten müsstest du die Zufahrt bei der Einfriedung ausgrenzen...

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  •  2moose
  •   Gold-Award
14.11.2015  (#2)
Ich steh hier im Ort regelmäßig hinter einem Fahrzeug, das auf das Öffnen des direkt an der Strasse liegenden Schiebetores wartet ... Funköffner haben nicht die entsprechende Reichweite bzw. sind Schiebetore einfach viel zu langsam. Dessen Nachbar hats schlauer gemacht, der hat eine 5m tiefe Bucht bei der Einfahrt und ein Tor mit zwei Drehflügeln.
Es hindert Dich niemand dran, einen Kinderschutz zu errichten ... bloss daran, den unmittelbar an der Straße zu machen. Zur Gemeinde zu gehen ist eine gute Idee ... bzw. WÄRE es gewesen - VOR dem Bestellen des Tores.


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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
15.11.2015  (#3)
Hallo - Freunde wohnen auch so, wenn du das Schiebetor zum Hineinfahren für das Auto verwendest "musst" hineinrücken, die Gemeinde und Straßenmeisterei hat damals argumentiert, dass das Tor durch einen Stromausfall nicht funktioniert oder deffekt sein kann - also sie hatten keine chance.

Also die mussten hinein rücken ... hatten Einspruch und alles versucht.

Andere Freunde hatten es leichter, die haben gesagt es ist nur eine "Garteneinfahrt" da sie noch eine Garageneinfahrt die Rechtlich passte hatten, und da haben sie dass tor direkt an der straße gemacht, gut sie verwenden es nicht täglich, aber doch einmal die woche ...

ich fände aber einen "abstellplatz" vor dem tor sehr angenehm, auch wenn man nur schnell etwas vergessen hat, und es ist schon gefährlich und auch nervig wenn man immer warten muss bis du in deiner einfahrt bist ...
stell dir einmal vor jeder im ort macht das so ... dann muss man dauert ausweichen.

also ich würde die bucht bauen.

Rechtlich schaut es meiner Meinung so aus:
Wenn du eine genehmigte Garage oder vorgeschriebenen Abstellplatz hast, dann musst du die 5m rein rutschen.

Wenn du aber nur eine zusätzliche Einfahrt in den Garten machst, wo du hier und da hinein fährst weil du zb einen wohnwagen abstellst oder das laub weg führst, würde ich dass tor an der straße machen.

lg

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  •  scirocco1
15.11.2015  (#4)
Hallo - Erstmals danke für eure Infos, ich kann mit dem Tor nicht hineinrücken da dann das Tor 2 m bei Hausmauer wäre, wo hat dann noch ein Auto Platz, bei uns im Ort gibt es Einfahrten wo das Tor direkt an der Strasse ist, ich würde es nur als Kindersicherung nehmen.
Das tor wird nur geschlossen wenn ich zuhause mit den Kindern bin. andernfalls lasse ich es immer offen, kein automatictor

Ich kann auch keine andere Einfahrt machen da kein Platz ist, wenn ich ein netz spanne nur das die Kinder nicht zur strasse laufen können??

Oder ist denen egal was mit den Kindern ist, hauptsache sie sind mit ihren paragrafen im Recht!

Werde diese Woche den Bürgermeister fragen, und ihm sagen das die anderen in der Gemeinde ihr Tor auch wegräumen müssen wenns bei mir nicht gehen sollte, denn wir wollen nur unsere Kinder vor Rasern schützen.

Mit freundlichen Grüßen

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  •  2moose
  •   Gold-Award
15.11.2015  (#5)

zitat..
scirocco1 schrieb: kann mit dem Tor nicht hineinrücken da dann das Tor 2 m bei Hausmauer wäre,

Gibts da keine Garage, keinen Caport? Stell bitte nen Grundriss oder wenigstens ne Skizze hier ein.

Kannst ned das Kindergehege von der Einfahrt per Zaun abtrennen?



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  •  2moose
  •   Gold-Award
15.11.2015  (#6)

zitat..
scirocco1 schrieb: Ich kann auch keine andere Einfahrt machen da kein Platz ist, wenn ich ein netz spanne nur das die Kinder nicht zur strasse laufen können??
Oder ist denen egal was mit den Kindern ist, hauptsache sie sind mit ihren paragrafen im Recht!


Ne ... die gehen bloß davon aus, dass sich die Anrainer der Strasse VORHER informieren, welche Regeln gelten. Und an ner Landesstraße gelten nunmal - aus gutem Grund - andere Regeln als in der Wohnsiedlung.

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