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Abriss und Neubau an selber Stelle [NÖ]

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  •  nok
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
29.11. - 19.12.2016
18 Antworten 18
18
Hallo Community,

wir überlegen uns ein Grundstück mit einem ca 100 Jahre alten Haus zu kaufen in NÖ - Nähe Stockerau.

Das Haus ist feucht und von schwarzem Schimmel befallen (zumindest in einem Raum) - daher steht eigentlich nur der Abriss zur Auswahl.
Auf dem Grund sind ein Wohnhaus (welches abgerissen werden soll) und ein Nebengebäude (das sollte stehen bleiben weil nicht so nass wie Haupthaus, außerdem ist da nur eine Garage und ein in den Garten offener Raum drinnen).
Das Wohnhaus ist gekuppelt an ein Nachbarhaus und an das Nebengebäude.
Da es aber ein altes Haus ist, ist die NÖ Bauordnung nicht eingehalten (3m Abstand zur Grundstücksgrenze, Abstand zum Nachbarn - weil gekuppelt).

Wir wollen aber das neue Haus genau an dem Punkt bauen, an dem jetzt das alte Haus steht. Da wir so dann keinen Zaun machen müssen und unser Grund nicht einsehbar ist und es sich so eigentlich gut ausgeht.

Wenn wir jedoch ganz abreißen und neu bauen, dann müssen wir ja die Bauordnung einhalten und dann kann ich dort kaum mehr ein Haus hinstellen (außer mit der Hälfte der Grundfläche wenn überhaupt..) speziell geht es um die linke obere Ecke, die fast bis zur Grenze geht (siehe Bild - rot Grund; blau Haus das abgerissen werden soll)

Jetzt habe ich von einem Bekannten erfahren, dass man den Abriss und Neubau als Sanierung betiteln kann und eine Mauer stehen lassen kann/muss und dann ein neues Haus aufstellt und somit die gleiche Stelle und Größe verwenden kann.

Gibt es wen der sich mit soetwas auskennt und mir nützliche Tipps geben kann, bzw. Professionisten in der Nähe von Stockerau, die sich mit sowas auskennen?

Vielen lieben Dank!!
nok

  •  SchnoederWohnen
29.11.2016  (#1)
ich hab auch ne Doppelhaushälfte abgerissen

http://www.energiesparhaus.at/denkwerkstatt/projekt.asp?Projekt=Abriss%20Doppelhaush%E4lfte&User=SchnoederWohnen

und MUSSTE dann dort wieder aufbaun weil gekuppelte Bauweise bei mir in der Siedlung vorgeschrieben ist. also mach dich da eventuell mal schlau.

bei mir war dann mir das Problem dass die beiden Hälften eine gemeinsame Brandschutzwand hatten und sich die beiden Dächer gegenseitig an den Sparren gestützt haben also ohne Firstpfette also ohne Ableitung nach unten.

also bisschen Aufwand für nen Zimmermann das Dach von der Nachbarin innerhalb ihres hauses nach unten abzustützen und paar Monate Bürokratieschikanen für mich mit der Grenzverlegung nachdem ich meine Häklfte der Brandschutzwand herausmessen und derNachbarin schenken musste.

...10 Nonate Bauverzögerung, Kosten ~ 5-6000 € für Vermesser, Statiker, Zimmermann, Magistrat, Vermessungsamt...

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  •  nok
30.11.2016  (#2)
Danke @SchnoederWohnen

wir werden mal auf die Gemeinde schauen morgen Früh und mal sehen was wir dort für Infos bekommen

LG
nok

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.11.2016  (#3)
Das geht nur dann nicht, wenn´s einen Bebauungsplan gibt, der gekuppelt nicht (mehr) zulässt. Wenn das nicht der Fall ist, dann kannst es wieder so hinstellen, wie das alte Haus. Warum sollte das nicht möglich sein??

zitat..
nok schrieb: Wenn wir jedoch ganz abreißen und neu bauen, dann müssen wir ja die Bauordnung einhalten

Die Bauordnung muss man immer einhalten, wenn man was baut. Die Bauordnung lässt aber das Bauen an der Grundgrenze grundsätzlich zu. Muss dann halt eine Brandwand sein.

zitat..
nok schrieb: Jetzt habe ich von einem Bekannten erfahren, dass man den Abriss und Neubau als Sanierung betiteln kann und eine Mauer stehen lassen kann/muss und dann ein neues Haus aufstellt und somit die gleiche Stelle und Größe verwenden kann.

So ein Blödsinn emoji
Übrigens: du hast das angeführte "Bild" nicht mitgeschickt

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  •  nok
1.12.2016  (#4)
Danke @Karl10 - ich habe gehofft, dass du antwortest da ich mittlerweile schon einige Beiträge von dir gelesen habe

Ich habe gerade mit der Gemeinde telefoniert und morgen um 8 dann einen Termin mit dem Bürgermeister - jedoch wurde mir gerade eben von der Dame vom Bauwesen erklärt, dass wenn ich wegreiße ich dann eben die NÖ Bauordnung einhalten muss und so bauen muss, wie 100m im Umkreis die Häuser sind und die sind leider alle nicht gekuppelt sondern stehen alle frei und die 3m von der Grundstücksgrenze weg, usw...

Schade, dass das mit der Mauer ein Blödsinn ist :( das wäre die einzige Möglichkeit gewesen die mir eingefallen wäre das Nebengebäude stehen zu lassen - so wie es aussieht muss dieses jedoch auch fallen - weil sonst kein Platz für ein Haus überbleibt - zumindest nicht in der Ausrichtung

Ich probiere das mit dem Bild nochmal - eigentlich habe ich auf Bild hochladen geklickt und es ausgewählt :)
Jetzt sollte es funktioniert haben:
2016/20161201479660.png

LG
nok

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.12.2016  (#5)
Ich müsste da mehr sehen - auch von der Nachbarschaft. Könntest mir per PN oder mail (findest in meinem Profil)den Namen der Ortschaft schicken, dann kann ich mir das im Luftbild genauer anschauen.

Wenn die Dame im Bauamt vom 100m-Umkreis spricht, dann meint sie den § 54 Bauordnung. Das heißt zunächst, dass es keinen Bebauungsplan gibt. Sie hat den § 54 aber offensichtlich nicht genau genug gelesen. Denn dort heißt es nämlich (sinngemäß), dass ich dann, wenn durch ein bestehendes Gebäude eine bestimmte Bebauungsweise auf dem Grundstück bereits gegeben ist, diese Bebauungsweise auch weiterhin beibehalten darf. Auf die vorherrschende Bebauung im 100m-Umkreis kommts dann nicht an.
Es ist aber die Frage, ob der derzeitge Baubestand tatsächlich einer gekuppelten Bauweise im Sinne der NÖ Bauordnung entspricht (z.B. steht das Haus rechts beim Nachbarn direkt an der Grundgrenze??)

Ich bräuchte daher ein genaueres Bild (oder Plan) von dem Grund, wo auch der genaue Verlauf der Grenzen sichtbar ist. Schaut ja aus wie ein Eckbauplatz, oder??


1
  •  nok
1.12.2016  (#6)
Email ist gleich unterwegs :)

Ah interessant zu wissen!!

Ja es ist ein Eckgrundstück macht das einen Unterschied?

Die 3 Gebäude am Bild (sprich Nebengebäude(links), Wohnhaus(blau markiert) und das Nachbarhaus(rechts) ) waren einmal eine "Einheit" nämlich eine Mühle. Der Mühlenteil ist das Nachbarhaus und wurde vor 2 Jahren ca gekauft und wird noch renoviert.
Der Grund geht im Moment noch hinter dem Mühlengebäude nach rechts weiter ist dort mit einer Mauer getrennt und hinter einer Tür ist noch ein Teil der dazugehört - im Moment
WEIL die rechten Nachbarn hätten gerne den Teil des Grunds hinter ihrem Haus gekauft, somit würden von dem Grund ca 200m² wegfallen (was uns nicht stört - ist noch immer groß genug)
Die Grundstücksgrenze soll dann eigentlich genau an ihrer Hauswand nach hinten verlaufen - in etwa so wie ich das mit der roten Linie eingezeichnet habe

Genauere Pläne habe ich im Moment leider nicht bei mir - die liegen zu Hause - die könnte ich dir am Abend dann senden

LG

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  •  nok
1.12.2016  (#7)
ich hab mir jetzt den § 54 gesucht und da steht ja:
"Die Umgebung umfasst einschließlich des Baugrundstücks alle Grundstücke im Bauland, ausgenommen Bauland-Industriegebiet, die vom Baugrundstück aus innerhalb einer Entfernung von 100 m baubehördlich bewilligte Hauptgebäude oder -teile aufweisen"

Damit fällt das Haus das jetzt drauf steht auch hinein...

wenn ich das Haus jetzt aber abreiße - sagen wir heuer noch (was nicht passieren wird aber mal als Annahme) und dann erst nächstes Jahr im Herbst mit einem Neubau beginne, dann habe ich ja keine gekuppelte Bauweise in der Zeit und nix bewilligtes - oder denke ich da zu kompliziert?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.12.2016  (#8)

zitat..
nok schrieb: Damit fällt das Haus das jetzt drauf steht auch hinein...

Nein! Da musst du (und auch die Dame am Bauamt) schon den ganzen §54 lesen. Da steht ja auch noch:
"...Eine Abweichung hinsichtlich der Anordnung oder Höhe liegt dann vor, wenn das neue oder abgeänderte Hauptgebäude nicht der auf dem Baugrundstück bereits bewilligten Bebauungsweise und Bebauungshöhe (Bauklasse) oder nicht jener Bebauungsweise und Bebauungshöhe (Bauklasse) entspricht, die von der Anordnung und der Höhe der Hauptgebäude in der Umgebung abgeleitet wird und die mehrheitlich in der Umgebung vorhanden ist.....)
Und weiter:
"....Erhebungen in der Umgebung hinsichtlich der Anordnung und Höhe sind diesfalls ebenso nicht erforderlich wie für den Fall, dass das neue oder abgeänderte Hauptgebäude der auf dem Baugrundstück bereits bewilligten Bebauungsweise und Bebauungshöhe entspricht.

Das heißt: Ich geh davon aus, dass das derzeit bestehende Hauptgebäude eine Bewilligung hat (zumindest aber einen vermuteten Konsens). Damit gibt es auf dem Grundstück eine bereits "bewilligte Bebauungsweise" (und zwar gekuppelt). Damit liegt (siehe die obigen Textpassagen) KEINE Abweichung vor bzw. sind keinerlei Erhebungen in der 100m-Umgebung erforderlich.

Sag das dem Bürgermeister; ich vermute, dass es auch dieser nicht weiß!!emoji

zitat..
nok schrieb: wenn ich das Haus jetzt aber abreiße - sagen wir heuer noch (was nicht passieren wird aber mal als Annahme) und dann erst nächstes Jahr im Herbst mit einem Neubau beginne, dann habe ich ja keine gekuppelte Bauweise in der Zeit und nix bewilligtes - oder denke ich da zu kompliziert?

Nein, diese Frage ist durchaus berechtigt. Dem kannst bzw. musst du damit aus dem Weg gehen, dass du mit dem Ansuchen um Abbruch gleichzeitig den Neubau beantragst. Dann ist es völlig klar. Wenn du es in 2 Schritten mit entsprechender Pause machst, dann ist es auf jeden Fall eine Streitfrage.

zitat..
nok schrieb: Ja es ist ein Eckgrundstück macht das einen Unterschied?

Die Bebauung von Eckgrundstücken ist immer irgendwie besonders. Es gibt z.B. keinen hinteren Bauwich, dafür aber 2 Vorderseiten und die seitlichen Bauwiche stehen nicht wie üblich parallel ausgerichtet, sondern im rechten Winkel zueinander. Kann alles für die Bebauung bzw. Bebauungsweise eine Rolle spielen.

Und noch was:
Aus meinem (etwas genaueren) Luftbild sehe ich, dass das Dach dieses Hauses nach rechts am First über die Grundstücksgrenze in das Dach des Nachbarn "hineinläuft". Ist ja auch nicht verwunderlich, da du sagst, dass das einmal alles zusammengehört hat. Ich habe ein mulmiges Gefühl beim Gedanken an den Abbruch!
Hast du dir das schon genau angeschaut? Haben die beiden Häuser getrennte Wände? Wie sieht das im Dachbereich aus? Wie einfach ist der Abbruch direkt neben dem NAchbargebäude in diesem Altbestand technisch möglich? Welche rechtlichen Probleme könnten da beim Abbruch auftauchen?

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  •  nok
3.12.2016  (#9)
Danke für deine Antwort Karl10!!

Bei meinem Gespräch mim Bürgemeister kam heraus, dass wir zwar gekoppelt bauen dürfen, den Bauchwich vorne jedoch in jedem Fall einhalten müssen
Jetzt wird noch der SV gefragt ob wir das doch nicht müssten und ob der Abriss machbar ist.

Beim genaueren Ansehen des Plans habe ich gesehen, dass zw uns und dem Nachbarhaus nur eine Mauer steht - somit hätte er dann keine Mauer mehr wenn wir die wegreissen...

Meine Idee war es, dem Nachbarn der ja sowieso einen Teil des Grundes haben will einfach auch den Teil mit der Mauer (sprich noch 60cm) zu geben und dann gehört die Mauer ihm.
Ich würde dann nur die Längswände und etwas mehr von dem Nebengebäude wegreissen und auf die gekuppelte Bauweise verzichten und dann mit Einhaltung Bauwiche und Abstand zum Nachbarn das Haus frei hinstellen.

Nächste Woche bekomme ich vom Bausachverständigen bzw eigentlich vom Bürgermeister Bescheid.

LG
nok

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.12.2016  (#10)

zitat..
nok schrieb: dass wir zwar gekoppelt bauen dürfen, den Bauchwich vorne jedoch in jedem Fall einhalten müssen

was ist da jetzt mit "vorne" gemeint? Dein Eckbauplatz hat 2x "vorne" und 2x "seitlich"! Und außerdem: wenn es keinen Bebauungsplan gibt, dann gibt es auch keinen vorderen Bauwich. D.h. grundsätzlich ist es möglich vorne bis an die Grenze zu bauen. Das könnte nur mit einem "ortsbildgutachten" gem. § 56 anders vorgegeben werden und darin müsste das erst irgendwie begründet werden. Der Ortsbildparagraf ist allerdings eine sehr "weiche" Geschichte.

zitat..
nok schrieb: Jetzt wird noch der SV gefragt ob wir das doch nicht müssten

was meinst jetzt damit? einen vorderen Bauwich einhalten?

zitat..
nok schrieb: Meine Idee war es, dem Nachbarn der ja sowieso einen Teil des Grundes haben will einfach auch den Teil mit der Mauer (sprich noch 60cm) zu geben und dann gehört die Mauer ihm.

Auch wenn das nicht deine Idee wäre, dazu verpflichtet dich die Bauordnung. DU musst einen Teilungsplan machen lassen und ihm die MAuer geben. ER müsste dir für die paar m² sogar was zahlen. Siehe § 10 Abs. 8 und 9 Bauordnung.

zitat..
nok schrieb: und auf die gekuppelte Bauweise verzichten

versteh ich jetzt nicht! du wolltest ja unbedingt bei der gekuppelten bleiben und lt. Bürgermeister dürftest du das auch. Warum jetzt nicht mehr??

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  •  nok
5.12.2016  (#11)

zitat..
Karl10 schrieb: was ist da jetzt mit "vorne" gemeint?


Mit vorne meinte ich da wo jetzt das Eck des jetzigen Hauses bis an die Grundstücksgrenze geht.
Ich dachte das mit den 3m Abstand schreibt mir die NÖ Bauordnung vor nicht der Bebauungsplan :-S

zitat..
Karl10 schrieb: was meinst jetzt damit? einen vorderen Bauwich einhalten?


Ja genau - der SV soll uns sozusagen sagen ob wir an der gleichen Stelle ein Haus bauen dürfen - bzw dem Bürgermeister sagen

zitat..
Karl10 schrieb: Auch wenn das nicht deine Idee wäre, dazu verpflichtet dich die Bauordnung. DU musst einen Teilungsplan machen lassen und ihm die MAuer geben. ER müsste dir für die paar m² sogar was zahlen. Siehe § 10 Abs. 8 und 9 Bauordnung.


Ja der Teilungsplan sollte ja eigentlich eh gemacht werden, weil der Nachbar ja jetzt schon einen Teil "unseres" Grundstücks kauft emoji

zitat..
Karl10 schrieb: versteh ich jetzt nicht! du wolltest ja unbedingt bei der gekuppelten bleiben und lt. Bürgermeister dürftest du das auch. Warum jetzt nicht mehr??


Ja wir wollten genau so hinstellen wie es jetzt steht - das gekuppelt beibehalten entstand eher aus Platzgründen - aber wenn wir noch ein Stück des Nebengebäudes wegreissen, dann haben wir das Problem nicht mehr :)
Außerdem haben wir uns gefragt wie toll das für eine Wand (vermutlich Fertigteil) ist, wenn sie immer an einer feuchten/nassen Mauer anliegt

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.12.2016  (#12)

zitat..
nok schrieb: Ich dachte das mit den 3m Abstand schreibt mir die NÖ Bauordnung vor nicht der Bebauungsplan

In der BAuordnung gibts keine generelle Bestimmung über einen einzuhaltenden vorderen Bauwich. Den kanns nur in einem Bebauungsplan geben.

zitat..
nok schrieb: der SV soll uns sozusagen sagen ob wir an der gleichen Stelle ein Haus bauen dürfen

Er soll dir aber auch die Gesetzesstelle dazu sagen, auf die er seine Beurteilung bzw. Aussage stützt und wie er diese damit begründet!

zitat..
nok schrieb: Ja der Teilungsplan sollte ja eigentlich eh gemacht werden, weil der Nachbar ja jetzt schon einen Teil "unseres" Grundstücks kauft

Wenn schon ein Teilungsplan gemacht wird, dann sollte vernünftiger weise gleich alles auf einmal hinein. Da müsst ihr euch halt eine Kostenaufteilung aushandeln. Wie schon gesagt: für die Teilung vorne beim Abbruch bist du zuständig. Für den Kauf weiter hinten der NAchbar.

zitat..
nok schrieb: aber wenn wir noch ein Stück des Nebengebäudes wegreissen, dann haben wir das Problem nicht mehr

Is ok, dann stellt sich die urprüngliche Frage ja gar nicht mehr. Hast aber im Einleitungsthread gesagt, du möchtest das Nebengebäude erhalten

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  •  nok
6.12.2016  (#13)
Danke für deine Tipps und Erklärungen!

Ich werde mal schauen was der SV so sagt und wie das Ganze weitergeht :)

Ja das werde ich bei der Teilung dann vorschlagen - mal schauen wie das aufgenommen wird.

Ja das stimmt ;) ursprünglich war das mein Plan als ich den Bestand gesehen habe aber wenn die Bauherrin nicht so begeistert ist, dann hast du als Bauherr kaum mehr Chancen ;)

LG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.12.2016  (#14)
Unabhängig von all den rechtlichen Dingen: schau dir vor einem allfälligen Kauf genau an (gemeinsam mit dem NAchbarn), was beim Abbruch an der NAchbarseite da genau auf dich zukommt. Ich hab da bei diesen ineinandergebauten Altbeständen immer ein bißchen Bauchweh. Versucht beide gemeinsam herauszufinden, wo da die technischen Problempunkte sein könnten und wie - und vor allem von wem - sie gelöst (bezahlt) werden können/sollen.

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  •  nok
6.12.2016  (#15)
ja werde ich machen - Danke

Ich bin nochmal vorbeigefahren und hab eine Blick auf das Dach geworfen:

Da wo am Dachboden die Feuermauer (wenn das das ist) zum Nachbarn hin gerade hochgeht, ist das Dach getrennt und die Nachbarseite ist auch aus anderen Dachziegeln - über dem Vorgebäude steht "unser" Dach etwas über, aber ich glaube bzw. hoffe das kann man da recht einfach wegnehmen..

Ich poste hier mal die Fotos von dem Dach - das ist sicher besser als es zu beschreiben ;)


2016/20161206111408.jpg -
2016/20161206881142.jpg


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.12.2016  (#16)
Aha, diesen Unterschied konnte man am Luftbild nicht sehen. Schaut zumindest von außen so aus, als ob es da eine gewisse Trennung gäbe. Trotzdem: das sollte man sich alles auch von innen anschauen, was da wirklich unterm Dach vorhaden ist.

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  •  nok
7.12.2016  (#17)
Ja das werden wir beim nächsten Termin dann ganz genau ansehen.

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  •  nok
19.12.2016  (#18)
Leider hatte das Gericht etwas gegen unseren Plan - bzw gegen den der Marklerin...

Das Grundstück wurde jetzt um satte 30.000 Euro mehr geschätzt als es eigentlich anfänglich kosten sollte...

Wir werden uns nach etwas anderem umsehen.

Vielen lieben Dank allen die mir mit Rat und Tat zur Seite standen! Vorallem dir Karl10!!

LG
Nok

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