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·gelöst· Abgeltung Bauzufahrt beim Nachbarn

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  •  mariof
25.10.2020
12 Antworten | 10 Autoren 12
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Hallo Gemeinde, 

Habs schon mit der Suche im Forum versucht, bin leider nicht fündig geworden...

Wir planen ein EFH und möchten während der Bauzeit über Nachbars Grundstück zur Baustelle zufahren (ist deutlich einfacher, kürzer). Der Nachbar ist gesprächsbereit - jetzt gehts halt um die Abgeltung...

Wer hat Erfahrung mit so einer Konstellation? Die Bau- und Rückbaukosten der Strasse sind klar (müssen wir übernehmen) - was ist darüberhinaus als Abgeltung realistisch? WICHTIG: es geht nur um die Bauphase (6-8 Monate), nicht für die Nutzungsphase des Hauses. 

Danke & Grüsse
Helmut

  •  coisarica
  •   Gold-Award
25.10.2020  (#1)
die abgeltung ist wohl gleich der kosten bzw. schäden die dem nachbarn daraus entstünden, nicht? müßte dann also er beziffern.

entstehen ihm keine kosten - wovon man lt. deiner beschreibung ausgehen kann - wird eine abgeltung ohnehin nicht gerechtfertigt sein.

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  •  Marylu
  •   Bronze-Award
25.10.2020  (#2)
naja ganz so sehe ich das nicht, denn es sollte einem schon was "wert" sein, dass ein zukünftiger Nachbar das zulässt. Er müsste ja nicht, oder?

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  •  Maarch
  •   Silber-Award
25.10.2020  (#3)
Wenn das Grundstück unbebauter Baugrund ist, ist es bei uns üblich, für die Zeit der Nutzung das Mähen der gesamten Fläche zu übernehmen. Wobei da gehts mehr um das Lagern von Erde, Baumaterialien, Bauhütte,... keine komplette Straße.
Welche Abgeltung in welcher Form da passt, hängt aus meiner Sicht sehr stark davon ab wie das Grundstück vom Besitzer aktuell genutzt wird und wie sehr er von eurer Zufahrt beeinträchtigt werden würde.

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  •  mariof
25.10.2020  (#4)
Danke für Eure Antworten. Das Grundstück ist derzeit landwirtschaftlich genutzt... 

Ihr tendiert bisher eher zu "nichts" - umgedreht würde ich mein Grundstück nicht ohne Gegenleistung für eine Bauzufahrt zur Verfügung stellen...

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  •  bautech
  •   Gold-Award
25.10.2020  (#5)

zitat..
mariof schrieb: Das Grundstück ist derzeit landwirtschaftlich genutzt... 

das hast bis jetzt nur du gewusst...
Wenns bepflanzt ist lässt sich der finanzielle Schaden leicht ermitteln, wenn unbepflanzt würde ich eine Pachtübernahme (insofern gepachtet) bzw eine Pflege (insofern im Eigentum) während der Nutzungsdauer anbieten

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  •  atma
  •   Gold-Award
25.10.2020  (#6)
ich würde da sehrwohl eine summe geben - wenn ihr da mit den LKWs und baugeräten drüber fahrt, dann verdichtet ihr an der stelle auch die erde drunter. da hilft auch nur oberflächliches umpflügen nicht viel - das sieht man auch jahre später noch. 
ich würd ihm daher nicht nur den rückbau geben, sondern zb 500 EUR geben.

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  •  BAULEItEr
25.10.2020  (#7)
Ich würd einfach mal abwarten was der Nachbar haben will.
Sollte er irgendwo zwischen 500 und 1000€ haben wollen, würd ich einen Luftsprung machen und ihm das bezahlen.
Wenn er irgendeine unverschämt hohe Summe haben möchte, dann kannst du wenn noch zeit ist, dir von der Baubehörde unter gewissen Umständen das Recht der Benutzung per Bescheid einräumen lassen. Das kann aber langwierig werden und unter Umständen sogar bis vors Zivilgericht gehen.(sollte er anderer Meinung bezüglich Abgeltung des entstandenen Schadens sein)
Daher wenn irgendwie möglich so einigen.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
25.10.2020  (#8)

zitat..
mariof schrieb: Ihr tendiert bisher eher zu "nichts" - umgedreht würde ich mein Grundstück nicht ohne Gegenleistung für eine Bauzufahrt zur Verfügung stellen...

Sehe ich auch so.

Man könnte es auch umgekehrt rechnen: welche Ersparnis erwartet man sich durch die Zufahrt über das Nachbargrundstück. Das ist der Wert der Zufahrt.

Wenn man sich bei jeder Fahrt 10min spart weil reversieren wegfällt, oder weil man die kleinere Betonpumpe nehmen kann. Dann kann da schon was zusammenkommen.

Mir wäre das ein paar Hundert Euro für die 8 Monate wert.


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  •  mariof
25.10.2020  (#9)
Danke für die Antworten! 

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  •  Gerhard52
  •   Silber-Award
25.10.2020  (#10)
Bin kein Bauer, aber ich denke mir: Schwere Baumaschinen die die Erde verdichten, Bauschutt der mehr oder weniger giftig ist und alle daraus resultierende Folgen... Also ich würde von diesem Feld sicher nix mehr essen wollen.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
25.10.2020  (#11)
aus reiner hilfsbereitschaft macht - und erwartet - man heute nix mehr, wie?

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
25.10.2020  (#12)
Ein Baggerfahrer wird das so zusammenbringen, dass wieder alles normal wächst. Den Humus wird er ohnehin zur Seite legen und dann einschottern, wenn es notwendig ist. Beim Rückbau kommt halt der Schotter wieder raus, und der Humus rein mit dem Humuslöffel. Ein guter Baggerfahrer bringt das so hin, dass nicht mehr viel Handarbeit notwendig ist. Grassamen noch drauf, dann passts schon wieder. Bei der Entschädigung muss man natürlich auch das berücksichtigen, dass im Folgejahr noch kein voller Ertrag möglich ist, bzw. ein Reinigungsschnitt nötig ist, wo kaum Ertrag ist. Diese m² Sätze lassen sich bei der Landwirtschaftskammer erfragen. Kann der Nutzer des Grundstückes selber tun, oder auch die Erdbaufirma weiß die Entschädigungssätze. Bei Bau von Kanalleitungen, oder auch anderen Leitungen wird auch zuerst auf eine solche Breite der Humus abgetragen, dass schwere Baumaschinen neben der Künette fahren können. Der Rückbau des Nutzgrundes wird von der Grabungsfirma gemacht, das Feinmachen des Grundes erledigt oft der Besitzer selber, er bekommt halt dann das bezahlt von der Grabungsfirma. Da reden wir halt vom "Schaden", der da angerichtet wurde, für das entgegenkommen, dass man überhaupt durch darf ist halt eine gute Anerkennung Pflicht. Man muss auch bedenken, dass durch das vorübergehende "aus der landw. Nutzung nehmen", auch ein bürokratischer Aufwand mit der AMA entsteht. Es ist ja eh möglich dass solche provisorische Durchfahrten gebaut werden, nur muss halt alles (der Nutzer des Grundstückes) rausgemessen und dokumentiert werden. Sollte der Nutzer des Grundes nicht der Besitzer sein, sollte auch dieser gefragt werden. Na net. Entschädigung gebührt aber dem Nutzer bzw. Bewirtschafter.
Sollte der Grund weiter landw. genutzt werden, dann nicht dem Bewirtschafter das Hackl ins Kreuz hauen, wenn mal nach Jauche duftet, oder bei der Ernte staubt!😉

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