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72 Stunden Regel- Frostschäden

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  •  Helmut1
3.2. - 14.2.2012
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das war mir nie bewusst, dass es so eine Regelung bei den Versicherungen gibt!
Damit haben sich die Versicherungen sich eine gute Möglichkeit geschaffen, nichts bei Frostschäden zahlen zu müssen.
(3 Tage das Haus zu verlassen, ohne Wasser aus den Leitungen zu pumpen und die Versicherung hält sich schadlos...)

http://recht.extrajournal.net/2012/02/03/versicherungsmakler-warnen-vor-kalteschaden-ohne-frostschutz-zahlt-versicherung-nicht-19048/

Versicherungsmakler warnen vor Kälteschäden: Ohne Frostschutz zahlt Versicherung nicht
raz. Die aktuelle Kälteperiode könnte für einige ein teures Nachspiel haben, warnt die EFM Versicherungsmakler AG: Wenn Gebäude länger als 72 Stunden verlassen werden, sind geeignete Vorkehrungen gegen Frostschäden zu treffen – das schreiben die Versicherungsverträge üblicherweise vor.

Andernfalls können sich die Versicherungen etwa im Fall eines Wasserschadens durch einfrierende Leitungen oder bei anderen Kälteschäden schadlos halten.
Besonders betroffen sind Zweitwohnsitze, Sportstätten, Amtsgebäude und Schulen, heißt es bei EFM. Immerhin muss man sich derzeit auf Temperaturen bis zu minus 20 Grad auch im Flachland gefasst machen; auch tagsüber steigt das Thermometer nicht über den Gefrierpunkt.

Frierendes Wasser kann Leitungen zum Bersten bringen. Noch größer wird der Schaden allerdings, wenn aufgetautes Wasser aus den geplatzten Leitungen in die Wohnung fließt, warnt EFM in einer Aussendung. In der Regel übernehmen Haushalts‑ und Wohngebäudeversicherungen einen solchen Schaden – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer hält alle vertraglichen Verpflichtungen ein.

72-Stunden-Regel
„Werden Gebäude länger als 72 Stunden verlassen, dann sind ausreichende Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen“, so Josef Graf, Vorstand der EFM Versicherungsmakler AG.

Der Versicherungsnehmer hat bei den Gebäudeversicherungen darauf zu achten, dass vor allem wasserführende Anlagen, Armaturen und angeschlossene Einrichtungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß und vorschriftsmäßig instand gehalten werden. „Das beinhaltet bei längerer Abwesenheit während Frostperioden das Entleeren und das Absperren der Wasserleitungen bzw. das Befüllen mit Frostschutzmittel“, so Graf.

Zusätzlich empfehlen die EFM Versicherungsmakler auch bei Siphonen das Einfüllen von Frostschutzmittel, da sich dort meistens Restwasser befindet.

Wärmedämmung allein sei übrigens kein Frostschutz: Eine Isolierung verlängere den Zeitraum der Auskühlung bis zum Einfrieren; sie könne die Auskühlung jedoch nicht verhindern. Unbeheizte Bereiche seien daher immer frostgefährdet.

  •  creator
  •   Gold-Award
4.2.2012  (#1)
na ja, so neu ist die regel ned... und es gibt ja eh immer wieder infos zu den pflichten der versicherten, ned nur bei ak, vki oder bürgeranwalt... http://www.haushaltsversicherung.biz/Leitungswasserversicherung

damit sollen halt dinge wie wasser-laufen-lassen und kaputte waschmaschine, geschirrspüler, etc. vermieden werden.

bin sicher ned der fürsprecher aller versicherungen, aber sowas sagt einem auch der hausverstand...

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  •  Hitcher
  •   Gold-Award
14.2.2012  (#2)
Hmmm - Der Satz ist hoffentlich ein Witz: "Der Versicherungsnehmer hat bei den Gebäudeversicherungen darauf zu achten, dass vor allem wasserführende Anlagen, Armaturen und angeschlossene Einrichtungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß und vorschriftsmäßig instand gehalten werden."

Ist ja eigentlich traurig daß die Versicherungen die Leute dazu zwingen müssen sich so zu verhalten als ob sie eben nicht versichert wären. Es ist ja ganz normal sich zu überlegen wie man sein Haus schützt wenn man 2 Wochen auf Urlaub oder den gesamten Winter nicht im Zweitwohnsitz ist. Im Falle eines Hauses lässt man die Heizung auf niedrigem Niveau weiterlaufen, da ist das zudrehen des Haupthahnes ein sekundenschneller Handgriff, ebenso einen Wasserhahn im EG ein paar Sekunden aufzudrehen ist auch einem 3-jährigen zumutbar.

Damit sind die geeigneten Massnahmen bei weiterlaufender Heizung erledigt. Wer die Heizung gänzlich abdreht muß die Leitungen halt ausblasen und mit Frostschutzmittel schützen. Wer übers Wochenende wegfährt muß gar nichts machen, damit auch nicht die erwähnten Schulen und Ämter, wie lange sind denn 72-Stunden?



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