§ 71 BO Wien (auf Widerruf) wegen Baufluchtlinien – Erfahrungswerte? [W]
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Was hättest du durch den Erfahrungsbericht gewonnen? Stell dir vor in ein paar Jahren wechselt der Gemeinderat und ist der Meinung, dass fie bösen Immobilienbesitzer bluten sollen und all diese Bewilligungen zurückgezogen werden... |
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Falls die Immobilie zum Normalpreis angeboten wird, würde ich das Risiko nicht eingehen. Ich vermute Mal das der Preis entsprechend angepasst wurde und du deswegen das Risiko eingehen würdest. Kann gut gehen, muss aber nicht. Glaskugel hat keiner. Für mich wäre das nichts. Besonders sind die Flucht Linien ja für Infrastruktur oder ähnliches da und da beißt man sowieso immer ab. |
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Puh ob da jemand eine wirkliche Einschätzung geben kann...hab jedenfalls noch nie davon gehört, dass unter solchen Vorzeichen abgerissen wurde aber was weiss ich schon...aus meiner Erfahrung ist es extrem schwierig Leute zu finden, die sich wirklich gut mit der Wiener BO BO [Bauordnung/Baugesetz] auskennen, selbst von "spezialisierten" Anwälten war ich extrem enttäuscht als ich mal selber Infos zu meinem Einreichplan brauchte - haben zwar das Geld genommen aber die eigentliche Frage durfte ich selber aufklären. Ich würde am ehesten die Urteile des VGH durchforsten ob sowas schon mal vorgekommen ist, die findest du online. Und vielleicht persönlich mal vorbeischauen bei der MA37...evtl sind sie da auskunftsfreudiger als wenn man ihnen zB schreibt. Im grossen und ganzen fand ich die nämlich schon immer hilfreich. Aber auch von der Vergangenheit auf die Zukunft zu schliessen ist generell fragwürdig. Falls der Preis nicht wirklich gut ist wäre mir das wahrscheinlich in Summe zu heiss... Ich nehme an dass die Überschreitung mehr als ein paar cm ist, sodass man das nicht durch Dinge wie Schauseitenverkleidungen oder Dämmung Altbestand (siehe Par 83 & 84 Wr BO BO [Bauordnung/Baugesetz]) rechtfertigen kann bzw im Zuge der Sanierung beheben? Was ich nicht verstehe: es gibt ja auch die nachträgliche Bewilligung für Bauten langen Bestandes. Wieso wurde es nicht so bewilligt sondern über den "Ausnahmeparagraphen" 71? Der Par 71 verlangt ja auch nach einer Begründung für die Ausnahme. Wie lautet die? Um welche Fluchtlinie genau geht es denn? Ist das die Grenze zum Vorgarten, also ein paar m innerhalb des Grundstücks? Dann sollte das wenigstens von Infrastruktur massnahmen oÄ unberührt bleiben... |
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Eine weitere Überlegung, Wien ist ja derzeit gegen den Abriss von "schönen Alten Gebäuden", würde deines, wenn es schön saniert ist, dazu zählen? .... wäre ein weiterer Grund dass ea nicht so schnell abgerissen werden müsste. LG |
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