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§ 70abs 6 bzw vermuteter Konsens

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23.3.2024 0
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Hallo,
wir haben ein Haus gefunden welches wir gerne kaufen würden und stehen vor einigen Fragen.
Niederösterreich
Altbestand um 1800 - hier sind keinerlei Unterlagen vorhanden
1982 wurde ein Plan bei der Gemeinde eingereicht und ein Teil des Hauses umgebaut.
Der Plan umfasst nur den Teil der umgebaut wurde, nicht den Altbestand
Der Plan stimmt nur tlw. mit dem Umbau überein (Glasveranda ist nicht im Plan)
Es gibt keine Fertigstellungsanzeige bzw Abnahme/Benützungsbewilligung (?)

hier könnte ja §70 abs6 greifen, wenn ich das richtig verstanden habe aber nur wenn es schon mal eine Baubewilligung gab - für den Umbau gibt es einen Plan/Bewilligung - für den direkt angrenzenden Altbestand nicht (hier würde dann ev der vermutete Konsens greifen ?).

Die Gemeinde meinte neue Pläne von allen Gebäuden + Grundgrenzen, Verfahren nach §70 abs.6 (mündliche Auskunft)

allerdings würde §70 abs6 beim Altbestand ja nicht greifen weil keine Baubewilligung vorhanden. (?)

Hat hierzu vielleicht wer Erfahrung?

Danke schon mal im Voraus!

aja, widmung ist bauland agrar



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