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·gelöst· 3m Steinmauer in NÖ [NÖ]

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  •  DopplRaphi
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
19.1.2021
2 Antworten | 2 Autoren 2
2
Hallo

Meine Freundinn und ich haben ein passendes Grundstück gefunden und fangen nun mit der Planung an. Da wir gerne alles eben haben möchten, von Garage in EG und Terasse, spielen wir mit dem Gedanken eine Stützmauer/Steinmauer zu machen.

Ein paar Infos zum Grundstück:
 • Bauort: Niederösterreich
 • kein Bebauungsplan
 • Bauklasse 2
 • 837m2 Grund
 • ca. 150m2 EFH mit Bodenplatte/EG/OG
 • Doppelgarage

2021/20210119818872.jpg

2021/20210119377190.jpg

Darf man, wie im folgendem Bild blau eingezeichnet, unten bzw. auch in Richtung Siedlungsstraße eine 3m hohe Stützmauer/Steinmauer bauen und oben alles aufschütten wo dann das Haus errichtet wird? Oben gehört ja etwas weggegraben und unten wieder etwas aufgeschüttet. 
Die Einfahrt zum Haus wäre ganz oben beim Stromkasten geplant. Wir wollen, wie schon geschrieben, so gut es geht alles Eben am Grund. (von Garage ins EG).


2021/20210119561319.jpg

Danke und schöne Grüße

  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.1.2021  (#1)

zitat..
DopplRaphi schrieb: Meine Freundinn und ich haben ein passendes Grundstück gefunden

Nach dem, was dein Ziel ist (nämlich ein ebenes Grundstück) bezweifle ich, ob das wirklich das "passende" Grundstück ist!?

Zu beachten ist jedenfalls, dass die zulässigen Gebäudehöhen von Hauptgebäude UND Nebengebäude IMMER vom Bezugsniveau aus berechnet werden - das ist das derzeit vorhandene bestehende Niveau auf dem Grundstück. Dafür zählt NICHT das neu geschaffene Niveau. Das wird bei dem geplanten Ausmaß der Anschüttung zumindest bei der südöstlichen gebäudefront schwierig werden......

Grundsätzlich sind Niveauveränderungen nicht verboten und es gibt auch keine fixen Grenzen, was die zulässige Höhe betrifft. Aber sie sind bewilligungspflichtig und müssen daher im Einzelfall in einem Baubewilligungsverfahren geprüft werden. Generell auszuschließen ist die geplante Niveauveränderung nicht.
Aber wie gesagt: du wirst Probleme mit der Einhaltung der zulässigen Gebäudehöhe bekommen und jedenfalls eine ausgeklügelte Planung brauchen.

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  •  DopplRaphi
19.1.2021  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von DopplRaphi: Meine Freundinn und ich haben ein passendes Grundstück gefunden

Nach dem, was dein Ziel ist (nämlich ein ebenes Grundstück) bezweifle ich, ob das wirklich das "passende" Grundstück ist!?

Zu beachten ist jedenfalls, dass die zulässigen Gebäudehöhen von Hauptgebäude UND Nebengebäude IMMER vom Bezugsniveau aus berechnet werden - das ist das derzeit vorhandene bestehende Niveau auf dem Grundstück. Dafür zählt NICHT das neu geschaffene Niveau. Das wird bei dem geplanten Ausmaß der Anschüttung zumindest bei der südöstlichen gebäudefront schwierig werden......

Grundsätzlich sind Niveauveränderungen nicht verboten und es gibt auch keine fixen Grenzen, was die zulässige Höhe betrifft. Aber sie sind bewilligungspflichtig und müssen daher im Einzelfall in einem Baubewilligungsverfahren geprüft werden. Generell auszuschließen ist die geplante Niveauveränderung nicht.
Aber wie gesagt: du wirst Probleme mit der Einhaltung der zulässigen Gebäudehöhe bekommen und jedenfalls eine ausgeklügelte Planung brauchen.

Hallo Karl10,
vorerst danke für deinen Input!

In unserer Umgebung ist es leider derzeit sehr schwierig Gründe zu finden bzw. gibt es keine andern Gründe und neue Parzellierungen. Darum ist dieser für uns passend. Wir haben uns hald Umgebungsgrenzen gesetzt, wo wir einen Baugrund haben wollen.

Ich werde im nächsten Schritt mal beim Bauamt der Gemeinde nachfragen. 

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