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300 m2 Begrenzung - SalzburgLand

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  •  AlexZ
30.10. - 1.11.2016
3 Antworten 3
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Liebes Forum,

wir möchten gerne unser Eigenheim erweitern.
Einige Infos vorab:
Es geht dabei um ein altes Gebäude welches im Jahr 1963 erbaut wurde. Es hat Erdgeschoss / Mittelgeschoss und einen ausgebauten Dachboden. Also 3 separate Wohneinheiten.

Anbei ist eine Doppelgarage mit 50 m2, auf diese würden wir gerne aufstocken. [Erweiterung des Mittelgeschosses und Dachgeschosses]

Die Grundfläche des Gebäudes ist 88,6 m2. [Außenmaße]
Ich habe mir vorab selber einen Plan gezeichnet [technischer Zeichner] und bin mit allen möglichen Unterlagen auf das Gemeindeamt..

Es hat soweit alles gepasst, Grundstücksunterschreitung / Ansichten / Wasser / Kanal usw alles in Ordnung...
ABER - dann wurden noch die weiteren Widmungen angesehen. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, steht im Flächenwidmungsplan ein § welcher erklärt, dass nur bis zu einer bestimmten Fläche erweitern werden darf.

Anscheinend ein altes Gesetz welches in einem Landschaftsgebiet die Besitzer daran hindern soll, ein großes Wohngebäude inmitten einer "Bauernsiedlung" zu erstellen. [so wie es meine Nachbarn jetzt alle haben]

Dieses Gesetz ist auch relativ kompliziert aufgebaut. Es zählen sozusagen keine Dachböden dazu, wenn die Kniestockhöhe unter 1,6 Meter liegt und die dazu gedachte Dachneigung 45Grad unterschreitet. [zählt bei uns somit nicht dazu]
Es zählen auch keine Garagen zu der Fläche - insofern nicht auf diese aufgebaut wird...

Es ist somit eine verzwickte Angelegenheit, denn die beste Möglichkeit für Nachbarn / Bauherren / Mitbewohner usw ist die Nutzung der Garage als Unterbau. Alles andere macht wenig Sinn und ist zusätzlich eine finanzielle Mehrbelastung.

wir haben jetzt somit 177,30 m2 Wohnfläche.
Wenn wir auf die Garage aufbauen würden wären es 226,3 m2 Gesamtfläche - status quo.

Der geplante Zubau hätte eine Gesamtfläche von 130 m2 über 2 Stockwerke.

Wir benötigen eine Wohnung für unsere Großeltern - einen größeren Wohnbereich für uns und zukünftigen Zuwachs und eine Auslegerwohnung - für unsere Betriebskosten usw...

Jetzt zu meiner allgemeinen Frage:

Gibt es eine Möglichkeit dieses Gesetz aus dem Flächenwidmungsplan zu bekommen - macht dies das Land Salzburg, oder kann die Gemeinde da helfen?
[Mein Ansprechpartner in der Bauverwaltung unserer Gemeinde hat dazu nur gemeint ich soll mich damit abfinden - das geht nicht...also super Engagement]

Kann man evtl den Zubau auch anders deklarieren? Wenn wir - als Beispiel, nur den ersten Stock als Wohnraum benützen, dann würde es sich mit der erlaubten Fläche ausgehen - den zweiten Stock würden wir "roh" lassen und vorerst als großen Dachboden verwenden..

Stehe jetzt ziemlich auf der Seife - denn mit dieser Einschränkung wurde nicht gerechnet...

Würde mich über jede Info freuen!

Vorab vielen Dank!

Alex.

  •  kech
  •   Silber-Award
30.10.2016  (#1)
Öffentliches Interesse - Für die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist das Land zuständig, allerdings muss die Änderung im öffentlichen Interesse sein. Private Interessen zählen nicht.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.10.2016  (#2)

zitat..
AlexZ schrieb: Gibt es eine Möglichkeit dieses Gesetz aus dem Flächenwidmungsplan zu bekommen

Ein Gesetz ist nicht IM Flächenwidmungsplan und man nicmmt auch kein gesetz aus dem Flächenwidmungsplan - kann leider mit dieser Formulierung nichts anfangen. Wennst "das Gesetz" nennen würdest, könnte man sich die Suche danach ersparen

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  •  AlexZ
1.11.2016  (#3)
Abend,

Ich werde mich morgen oder übermorgen nochmal mit meinem Ansprechpartner in der Gemeinde zusammensetzen und die detaillierte Formulierung hinterfragen.
Hoffentlich gibt es doch noch einen Weg..

Bis denne,

Alex.


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