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3 Jährige Haftabnahme Vorschriften

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  •  Pete
14.1. - 26.1.2009 1
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Ich stehe mit meinem Haus kurz vor der 3 Jährigen Haftabnahme mit dem Bauträger. Meine Frage nun, gibt es irgendwo Vorschriften, wofür der Bauträger nun haftet und wofür nicht. z.B. wenn im Innenputz ein Riss ist, ist der Bauträger dann verpflichtet diesen vom Maler ohne Kosten ausbessern zu lassen. Oder wenn ein paar Fliesen gesprungen sind, muss er diese dann austauschen, Risse an den Stößen bei Gipskartonplatten, etc. Weil sonst könnte der Bauträger mich ja immer behaupten, dass dies nicht unter Gewährleistung fällt und sich so etwas ersparen, wenn ich keine Rechtsgrundlage habe.
Danke für Eure Hilfe!

  •  pointi001
26.1.2009  (#1)
@Pete - also bin nicht vom Fach, aber geht um die Gewährleistung und die besagt ja, was ich weiss, dass für Mängel, die bei der Übergabe bestanden haben, zu haften ist. DH. wenn durch zB eine undichte Stelle Wasser eintritt und nach 2 Jahren erst Schimmel sichtbar wird, aber schreib dem creator mal eine PM der ist rechtskundig.

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