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2016 - Was geht alles zum absetzen?

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  •  BoZm
1.1. - 8.1.2016
13 Antworten 13
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Hallo liebe Leute,

pünktlich zum Jahresbeginn, ein Thread bezüglich Absetzbarkeit.
Gibt es was neues auf dem Markt?
Sind paar Insider hier?

Wir haben mit 15.9.2015 zum bauen begonnen und es ist schon einiges an Geld geflossen.

Dass ich :
Kredit-Tilgungen - welche erst mit Fertigstellung beginnen
Kredit-Zinsen - welche ich laufen gezahlt habe, damit ich keinen Zinses-Zins Effekt habe
absetzen kann habe ich schon in anderen Threads vernommen.

Wie sieht es mit anderen Rechnungen aus, die ich vom Privat-Vermögen bezahlt habe?
Diese sind (da auch vom Privaten Konto überwiesen) laut meiner Meinung auch zum rein Schreiben, oder?

Was geht noch alles zum absetzen?
Bin für alle Tipps dankbar, und ich bin auch sicher, dass es für viele hier interessant sein kann.

Danke schon mal und liebe Grüße

  •  Tine26
2.1.2016  (#1)
Also ich hab, was ich aus privatem Vermögen eingezahlt habe rein geschrieben.Das gilt aber auch nur mehr für 2015? Für 2016 geht da nix mehr so weit ich weiß? :/
Darf ich mich gleich mit einer Frage dazu hängen: wenn ich dieses Jahr erst
einen Kreditvertrag abschließe, darf ich den Kredit dann die nächsten Jahre nicht mehr absetzen?
Leider hab ich zu spät mit den Angeboten angefangen.Könnt mich echt in den Hintern beißen ;) :/

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  •  Pete
2.1.2016  (#2)
Hallo! Also neue Hausbau-Kredite, zusätzliche Krankenversicherungen, Pensionsvorsorge, etc. also alles ab 1.1.2016 abgeschlossen kann nicht mehr abgesetzt werden. Bei den laufenden Verträgen können die Beträge noch bis 2020 abgesetzt werden, dann ist Schluss damit.
Aber ehrlich gesagt, das sind alles nur Positionen für die Sonderausgaben, die ja max. 2920,- steuerlich berücksichtigt werden und das aus nur zu 1 Viertel! Und ab einem gewissen Einkommen bis 0 Euro eingeschliffen, d.h. mehr als 300 Euro ist da pro Jahr nie drinnen.
Kirchenbeitrag kann noch abgesetzt werden, Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage.
Am meisten kommt für die Kinderbetreuung retour, hier max. 2300 Euro die voll steuermindernd wirken, hier kann man auch die Essenskosten dazugeben, wenn das Kind z.B. im KiGa isst.
Kinderabsetzbetrag gibt es auch noch, diesen unbedingt auf beide Elternteile teilen, dann bringt's am meisten. Dieser wurde auch mit der der aktuellen Steuerreform erhöht, d.h. man bekommt mehr zurück.
Irrglaube ist eben, dass man sich ein "Vermögen" erwartet, aber ohne das. Geld vorher auszugeben bekommt man auch nix zurück emoji.
Zahnarztkosten wenn du z.B. in einem Jahr mehr als 3000 Euro ausgegeben hast bringt auch was, aber deswegen so hoch, weil die Freibeträge hier so hoch sind, bzw. nach Einkommen festgesetzt werden.
mfG Pete

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  •  Pete
2.1.2016  (#3)
Aja noch vergessen, wenn man Alleinverdiener ist dann ist die Sonderausgabengrenze mal 2, also 5840,-. Ab 3 Kindern erhöht sich diese auch um einen Betrag 1xxx Euro, den hab ich jetzt nicht im Kopf. Als Literatur empfehle ich z.B. das jährliche z.B. "Steuerbuch 2015" das von der österr. Finanz jährlich kostenfrei downloadbar ist, einfach googeln mit der jeweiligen Jahreszahl.

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  •  BoZm
2.1.2016  (#4)

zitat..
Pete schrieb: Aber ehrlich gesagt, das sind alles nur Positionen für die Sonderausgaben, die ja max. 2920,- steuerlich berücksichtigt werden und das aus nur zu 1 Viertel!


Najo, " an gschenktn Gaul schau i a nit ins Maul ".

zitat..
Pete schrieb: Irrglaube ist eben, dass man sich ein "Vermögen" erwartet, aber ohne das. Geld vorher auszugeben bekommt man auch nix zurück .


Naja, mit 2016 Abschlüssen oder ab 2020 geben wir trotzdem Geld aus, aber bekommen NIX zurück.

Ich bin Alleinverdiener (2 Kinder) Private Rechnungen haben schon locker 10k überschritten. Dann pack ich diese mal dort rein.

Danke für die Informationen.
Falls noch wer Tipps hat. Immer her damit, ich bin sehr offen für Geldspar-Fakten :)

lg

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  •  BoZm
4.1.2016  (#5)

zitat..
Pete schrieb: Am meisten kommt für die Kinderbetreuung retour, hier max. 2300 Euro die voll steuermindernd wirken, hier kann man auch die Essenskosten dazugeben, wenn das Kind z.B. im KiGa isst.
Kinderabsetzbetrag gibt es auch noch, diesen unbedingt auf beide Elternteile teilen, dann bringt's am meisten. Dieser wurde auch mit der der aktuellen Steuerreform erhöht, d.h. man bekommt mehr zurück.


Fallen die Kinderabsetzbeträge auch in Sonderkosten oder ist dies ein eigenes Kapitel?

Wir wollen unsere Töchter in einen Privaten Kindergarten packen (Montessori).
Das kostet natürlich extra, gibt es da auch Möglichkeiten dies rein zu packen, bzw. wisst ihr ob es da was gibt?

lg

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  •  mycastle
  •   Silber-Award
4.1.2016  (#6)
Kinder sind keine Sonderausgaben - sondern Außergewöhnliche Belastung

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  •  Pete
5.1.2016  (#7)
genau - die Kinderbetreuungskosten fallen nicht unter die Sonderausgaben, sondern sind in einem Extra Punkt zu berücksichtigen, aber mit max. 2300 Euro - dafür aber voll steuermindernd emoji.

Die Kindergartenkosten für den Privaten Kindergarten kannst also hier reingeben. Wenn das Kind dort isst, auch die Essenskosten.

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  •  BoZm
5.1.2016  (#8)
Danke euch.

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  •  STP123
8.1.2016  (#9)
Ich würde gerne wissen welchen Betrag ich untere Sonderausgaben - Hausbau eintragen darf?

Wir haben 2015 mit dem Bau begonnen und wir sind 2015 fertig geworden. Die ersten Kredit-Rückzahlungsraten sind jedoch erst im Feb. 2016 fällig.

Soll ich nun den Gesamtbetrag (inkl. Bankkredit) welchen wir für den Hausbau verwendet haben in die Sonderausgaben eintragen oder lediglich die Höhe der Eigenmittel?

Wie sieht das bei meiner Patnerin aus? Können wir uns beide über die Sonderausgaben etwas zurück holen?

Ich bedanke mich vorab.

LG



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  •  bautech
  •   Gold-Award
8.1.2016  (#10)
@STP123 -

zitat..
Pete schrieb: Hallo! Also neue Hausbau-Kredite, zusätzliche Krankenversicherungen, Pensionsvorsorge, etc. also alles ab 1.1.2016 abgeschlossen kann nicht mehr abgesetzt werden. Bei den laufenden Verträgen können die Beträge noch bis 2020 abgesetzt werden, dann ist Schluss damit.
Aber ehrlich gesagt, das sind alles nur Positionen für die Sonderausgaben, die ja max. 2920,- steuerlich berücksichtigt werden und das aus nur zu 1 Viertel!


zitat..
Pete schrieb: Aja noch vergessen, wenn man Alleinverdiener ist dann ist die Sonderausgabengrenze mal 2, also 5840,-.


Du kannst für 2015 max. 5840,- als Wohnraumschaffung geltend machen - entweder alles auf eine Person bei Alleinverdiener oder 2 x 2920,- wenn beide arbeiten gehen und absetzen können... selbiges gilt dann für die Kreditrückzahlungsraten bis 2020 (insofern diese den Betrag ausfüllen bzw übersteigen), dann isses aus!

ng

bautech

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  •  Pete
8.1.2016  (#11)
Du kannst in den Sonderausgaben die Kosten für Wohnraumschaffung absetzen, und das wie oben erwähnt mit maximal 2920,- pro Jahr für alle Positionen in den Sonderausgaben zusammen (incl. bestehende Krankenzusatzversicherungen, Insassenschutzversicherung beim Auto, etc. --> hier bekommt man ja immer von der Versicherung die Bestätigung für die Arbeitnehmerveranlangung).

Am Besten du nimmst ein paar Positionen wo du Beläge für das Jahr 2015! dafür hast (damit du alles bei einer Prüfung nachweisen kannst), und wenn die 2920,- erreicht sind, dann hörst du auf. Es bringt nämlich nix, wenn du 35344 Euro reinschreibst, weil da bekommst gleichviel wie für die 2920,-.

Wichtiger wäre, das sich Zahlungen auf die Jahre verteilen, wie z.B. Rückzahlung des Kredites für die Wohnraumschaffung (leider nur mehr bis zum Jahr 2020 möglich).

Die Kosten der Sonderausgaben kannst du natürlich mit der Partnerin aufteilen(Voraussetzung das Sie auch arbeitet und Lohnsteuer zahlt), sodass beide das Maximum von 2920,- ausschöpfen. Vielleicht sollte aber auf den Belegen, dann entweder beide Namen drauf sein, oder nur Familie xxx oder zumindest als Beleg ein Kontoauszug wo man dann sieht das es vom Konto deiner Partnerin abgebucht wurde.

mfG
Pete

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  •  Richard3007
8.1.2016  (#12)
Eine sehr interessante Diskussion, aber dieses Jahr werde ich mir einen Steuerberater nehmen.
Bin seit 2015 Alleinverdiener, habe 2015 im Februar den AG nach DE gewechselt. Haus gebaut, geheiratet etc.... Ich glaub die 200er für den Steuerberater bringens dieses Jahr emoji

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  •  STP123
8.1.2016  (#13)
Super, danke für die Infos.

Und wie sieht das mit dem Handwerkerbonus aus?


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