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10% Storno nach Unters. auf Kostenvoranschlag

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  •  boumeester
  •   Bronze-Award
16.2.2017
12 Antworten | 9 Autoren 12
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Meine Mutter hat sich ihr neues Bad von einem Architekten planen lassen. Als sie eine ungefähre Skizze (die ihr überhaupt nicht gefallen hat) samt Kostenvoranschlag (der viel zu teuer war) von diesem Architekten bekommen hat, hat sie leider den Fehler gemacht unter dem Kostenvoranschlag eine Unterschrift zu setzen (das war vor 3 Wochen). Der Architekt hat daraufhin das Wort "Kostenvoranschlag" durchgestrichen und durch das Wort "Auftrag" ersetzt und meiner Mutter eine Kopie ausgehändigt. Als meine Mutter eine Woche darauf sich entschieden hat, das Bad über eine andere Firma zu machen, hat der Architekt einfach behauptet sie müsse nun aber 10% Stornokosten (3.000,-!!!) tragen !! Dabei hatte er zu diesem Zeitpunkt noch KEINE Naturmaße genommen, noch KEINEN genauen Plan übermittelt und natürlich auch noch KEINE Waren oder ähnliches bestellt!
2 Tage nach dem mündlichen Storno hat er dann einen sehr genauen Plan übermittelt, vermutlich um die 10% Stornokosten vor einem Gericht zu rechtfertigen.....

Meine Mutter hat zwar eine Rechtschutzversicherung. Allerdings hat sie alle Versicherungen bei einer einzigen Gesellschaft und würde bei der Frage nach einem Anwalt sofort diesen Jahresbonus für ein komplettes Jahr verlieren.
Soll sie nachgeben und diese 3000,- bezahlen, soll sie die Drohung und ev. kommende Rechnung über 3000,- ignorieren, soll sie sich mit dem Architekten darauf einigen die Stunden fürs Plan zeichnen in bar abzugelten oder soll sie sich gleich an einen Ombudsmann bzw. an die Architekteninnung wenden und den Architekten als schwarzes Schaf melden?
Würdet ihr zusätzlich zum mündlichen Storno auch noch per Einschreiben schriftlich stornieren? Wenn ja, welche Formulierung sollte man hier wählen und muss man hier eine Frist beachten?

  •  deejay
16.2.2017  (#1)
die Mündliche Storno kann passiert sein oder auch nicht. Dazu gibt es keine Beweise, oder doch?. Aussage gegen Aussage.
Die schriftliche Storno kommt jetzt, nachdem der Detailplan da ist, hätte sofort passieren müssen. Die Unterschrift unter dem Auftrag (woher hat man einen Kostenvoranschlag machen können, wenn man keine Maße hat?),.... spricht vieles für den Architekten.
Was steht in den AGB´s?
Ich würde versuchen einen Vergleich mit dem Architekten zu erzielen, es wird so wohl nur teurer.



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  •  ap99
  •   Silber-Award
16.2.2017  (#2)
Wenn ich mir die anderen Threads (z.B. "versteckter Betrug durch Baufirma") so ansehe, streitet ihr wohl recht gerne. Hoffentlich begegnen wir uns nie.

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  •  boumeester
  •   Bronze-Award
16.2.2017  (#3)
@deejay:
für einen Kostenvoranschlag braucht man aber keine Naturmaße zu nehmen!
ansonsten hätte ich bei meinem Hausbau ungefähr 30 Firmen in meinem Haus gehabt die Naturmaße nehmen hätten müssen!
über die AGBs wurde sie natürlich nicht aufgeklärt! Im Prinzip hat sie nur ein paar Zahlen unterschrieben!
meine Angst ist folgende: wenn der Architekt jetzt schon so bl** ist, dann wird das ganze Projekt höchstwahrscheinlich eine Katastrophe!
auf was sollte der Vergleich abzielen? Wenn der Architekt für jede investierte Stunde (Plan + Kostenvoranschlag) 100,- verrechnet, dann ist sie auch bei einem Vergleich schon in der Nähe dieser 3000,- ....

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  •  deejay
16.2.2017  (#4)
boumeester, willst du mir sagen, der hat einfach mal gesagt das kastl kostet angenommen 500€ ohne das man weiß wie groß das kastl ist?
wie konnte er ohne maße einen detailplan liefern?
sorry, aber das kauf ich dir nicht ab.
da bin ich dann eher bei ap99.
hab mir da jetzt einige beiträge angesehen und dürfte tatsächlich auch ein wenig zu deiner tagesordnung gehören.
es gibt auch sowas wie eigenverantwortung.
und wenn ich was unterschreibe, dann habe ich auch die konsequenzen zu tragen.
wo ist er blöd? er hat einen auftrag bekommen den man ihn auf einmal wieder nimmt, weil man einen günstigeren gefunden hat.
wurde die mutter zu einer unterschrift gezwungen? ich nehme an das sie mündig ist und weiß was sie tut.

versuch eine reise nach einer woche wieder zu stornieren.

verlgeich: ihm an bieten die arbeitszeit zu vergelten.
vielleicht steigt er ja darauf ein, kommt wohl aber auch auf sein gegenüber drauf an. wenn man ihm blöd kommt, wird er wohl nicht runter steigen, wird er auch nicht müssen, er hat einen auftrag.



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  •  boumeester
  •   Bronze-Award
16.2.2017  (#5)
erstmal geht es hier nicht um mich! Mein Bad ist seit 1,5 Jahren fertig..
Warum kann ich als Architekt einem Kunden kein "Kastl" anbieten, wenn ich weiß dass seine Wand dort 4 Meter lang ist ?!? Die Naturmaße braucht er erst später um dann die Glaswand genau anzupassen, die Fliesen genau anzupassen und und und..... glaub es mir! er hat noch keine genauen Naturmaße genommmen!

sagen wirs mal so: ihr wurde es nahe gelegt zu unterschreiben. Ich war selber (leider) nicht dabei...

warum vergleichst du das mit einer Reise? wenn ich in eine Bank gehe und eine Versicherung abschließe, habe ich auch 1 Monat Rücktrittsrecht lt. Konsumentenschutz! Aber wo bleibt hier der Konsumentenschutz??



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  •  bloom
16.2.2017  (#6)
Ich würde zuerst probieren mit ihm zu reden, die RS kann man ja später immer noch bemühen.

Was ich nicht ganz verstehe, er streicht KV durch und schreibt Auftrag hin. Macht eine Kopie und deine Mutter denkt sich OK und geht? Das heißt sie hat den Auftrag erteilt.

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  •  mikee
  •   Gold-Award
16.2.2017  (#7)
Bescheidener Einwurf bezüglich Kostenvoranschlag <-> Auftrag:
Wenn jemand einen Kostenvoranschlag unterschreibt, dann würde ich (als Laie) das so beurteilen, dass er damit einverstanden ist. Folglich wird der KV zum Auftrag. Warum sonst sollte jemand einen KV unterschreiben bzw. wie sonst könnte man eine Unterschrift unter einen KV bewerten?

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  •  StrikeBack
16.2.2017  (#8)
Sorry, aber mir ist da auch einiges suspekt. Da wär ja ganz schön viel schief gelaufen. Klar müsste einem schon sein, was es heisst einen KV zu unterschreiben. Denn aus welchem Grund setze ich sonst eine Unterschrift darunter? Noch dazu, wenn es mir so gar nicht gefällt? Des weiteren sollte auch klar sein, das eine Kündigung, Storno, Auflösung, was auch immer - immer eingeschrieben schriftlich ODER gegengezeichnet zu erfolgen hat.
Von daher denk ich auch, dass einzige was etwas bringt, ist freundlich und vernünftig auf ihn zuzugehen und ihn nett um eine Kulanzlösung zu bitten.

Ehrlich gesagt, kann ich ihn aber auch verstehen, wenn er da nein dazu sagt. Einen Aufwand hatte er ja damit und ob er es euch "glaubt" dass ihr die Planung nicht gefällt oder aber ob sie mit seinen Vorschlägen woanders günstiger zugeschlagen habt, bleibt ihm über.

Wenn es wirklich so abgelaufen ist und die Mama da 2 x naiv auf die Nase gefallen ist (Unterschrift & nur mündliche Storno) und sie das Bad jetzt gaaaaanz anders macht, tut es mir echt leid für sie.

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  •  deejay
16.2.2017  (#9)
Ok, das heißt, er angenommen das z.b. die wand 4m hat und da was geplant.
es macht natürlich preislich für ihn keinen unterschied ob das kastl 50cm oder 100cm breit ist. da kann man ruhig einfach was anbieten ohne zu wissen wie groß das eigentlich ist.

dies hat nicht gefallen, trotzdem hat man einen auftrag über 30.000€ erteilt und unterschrieben.

ich unterstell dir mal, das mama dem Sohnemann vom neuen bad erzählt hat, der sagte dann, poahh, des is jo viel zu teuer, mama des bring ich doch um die hälfte zusammen. schwups wurde dort angerufen und storniert und dies nicht mal schriftlich.
wie gesagt, eine Unterstellung, aber was uns da erzählt wird, ist für mich nicht nachvollziehbar und unglaubwürdig, sorry.


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  •  rabaum
16.2.2017  (#10)

zitat..
boumeester schrieb: hat der Architekt einfach behauptet sie müsse nun aber 10% Stornokosten


Mal ganz abgesehen ob suspekt, naiv oder einfach blöd gelaufen.
Wurde deine Mutter im Vorfeld irgendwo auf die 10% hingewiesen oder hat das der Architekt einfach gefordert, nachdem sie storniert hat? Wenn ja habts kaum Chancen, wenn nein habt ihr als Konsument schon bessere Karten.
Der Architekt hat aber zweifelsfrei Anspruch auf den ihm entstandenen Schaden. Ob das aber 10% sind wage ich in diesem Fall zu bezweifeln.



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  •  altehuette
  •   Gold-Award
16.2.2017  (#11)

zitat..
boumeester schrieb: wenn ich in eine Bank gehe und eine Versicherung abschließe, habe ich auch 1 Monat Rücktrittsrecht lt. Konsumentenschutz!


Wenn man selbst die Geschäfträume, oder auch einen Messestand des Unternehmers aufsucht und ein Geschäft abschliesst, gibt es die Rücktrittsmöglichkeit nicht, meines Wissens!

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  •  atma
  •   Gold-Award
16.2.2017  (#12)
deine mutter ist pensionisin?
schwiemu berichtet immer wieder von diesen seniorenverbänden, da haben viele scheinbar anwälte dabei und eine erste kostenlose beratung. vl ist deine mum da auch in so einem pensionistenverband?

alternativ, wenn sie noch arneitet - arbeiterkammer anrufen.
seh das aber ähnlich - ein erwachsener mündiger mensch sollte wissen was da unterschrieben wird. aus erfahrung kann ich aber auch sagen - schwiemu würds a ned anders machen. das ist oft noch a andre generation und die kinder "dürfen" das dann wieder richten.

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