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Böschungsausführung Nachbar unter unserer Stützmauer teilen

9.10. -12.10.2026    22 Antworten    10 Autoren 22 2026-10-12T22:47:39+02:00

Zusammenfassung
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  •  MPP33
09.10.2026
22
Es ist soweit, der Nachbar hat noch nichtmal eine Baugenehmigung/Genehmigung zum graben und macht sein Grundstück platt.

Wir haben Angang des Jahres eine Stützmauer gebaut und aufgrund der Inaktivität des Nachbars hinsichtlich mitzahlen das Ursprungsniveau als Referenz genommen (Frostsicherheit, Statik). Ursprungsgelände ist ein sanfter Hügel mit Gefälle ca. 1,5m auf 30m.

Habe den Nachbarn gewarnt, dass er nicht dranbaggern darf (er kommt aus dem Baugewerbe und weiß was man darf und was nicht... ist aber nicht gewährleistet, dass er sich dran hält).

10min bevor der Bagger da war hat er sich gemeldet und mir versichert, dass an der Mauer nicht gebaggert wird.

Gut, ich will ihm keine Steine in den Weg legen, ich mach die Augen zu bei der illegalen Baggerei.

Unsere Mauer:
1,3m Sichtfläche, 25cm dick (Ortbeton), 1,2m breites und 40cm dickes Fundament (16cm Nachbarseite, 25cm Mauer  79cm in unser Grundstück hinein)
Dicke und ordentliche Bewehrung im Beton...

Jetzt hat er gemacht... (Fakten...) 1,5m von unserer Mauer weg Ursprungsniveau, dann 45° Böschung und dann gehts etwa 1,4m runter auf sein Niveau wo es jetzt eben ist.

Boden ist Lehm der gewachsen stabil ist, aufgeschüttet aber völlig weich.

Gefühlt ist der derzeitige Zustand das absolute Limit das mir schon Bauchschmerzen macht. Frosttiefe ist aber eingehalten und gewachsene Erde nicht entfernt.

Deshalb die Frage an die Experten hier - ist das so Ok oder muss er den Lehmhang irgendwie sichern?
Gibt es irgendwelche Anhaltswerte wie sich der Erddruck von der Mauer weg ausbreitet? D.h. kann man abschätzen wieviel Lehm/Böschung unterhalb der Mauer sein muss, dass sich die Mauer nicht in 20 Jahren da runter verabschiedet?

Ich bräuchte einen Anhaltswert was ich einfordern soll und ab wann ich auf einen anderen Verhaltensmodus umschwenken muss (verweigerung der Unterschrift für vereinfachtes Einreichverfahren - Gemeinde ist zwar über das Vorhaben informiert, liegt beim Gemeindegutachter, ist aber NICHT EINGEREICHT ODER GENEHMIGT). D.h. ich hab rechtlich alle Karten in der Hand das abzudrehen und Rückbau einzufordern.

Mit dem Bauvorhaben bin ich an sich zufrieden und es ist in meinem Sinne, dass das Haus tief runter kommt (Morgensonne, Einsehbarkeit Garten), deswegen will ich da sonst keine Steine in den Weg werfen.

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
9.10.2026  (#1)
Zeig mal ein Foto.
Klingt aber erstmal nicht sooo wild...

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  •  DoertyHarry
9.10.2026  (#2)
Glaub auch dass das Recht okay ist.

Dadurch dass die Böschung 45° hat, der Rest gewachsen ist und dein Fundament generell schon mal mind. 40cm tief in der Erde ist würde ich mir da nicht zu viele Gedanken machen. 

Wenn die Böschung über mehrere Winter ungeschützt stehen bleibt sodass sich Schicht für Schicht langsam weg erodiert, oder er noch tiefer und Gerade ohne Böschung baggern würde, dann würde ich mir Gedanken machen. 

Aber, wenn du ganz sicher gehen möchtest Ruf nen Statiker 🙂

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
10.10.2026  (#3)
Vot allem wurden ja noch 1.5m eben belassen?

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
10.10.2026  (#4)
Und illegale Baggerei ist auch relativ, für Gartengestaltung braucht man keine Genehmigung, wir haben auch Kanal etc schon vor der Baugenehmigung vergraben und den Garten mal vorbereitet

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  •  ds50
  •   Gold-Award
10.10.2026  (#5)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Und illegale Baggerei ist auch relativ, für Gartengestaltung braucht man keine Genehmigung, wir haben auch Kanal etc schon vor der Baugenehmigung vergraben und den Garten mal vorbereitet

Hast du eine Ahnung! In unserer Gemeinde sind sämtliche Gelände Veränderungen ab 30cm meldepflichtig, und ich glaub ab 50cm bewilligungspflichtig! Ich weiß nicht, woher der Irrglaube kommt, dass man auf dem eigenen Grundstück baggern kann wie man lustig ist...


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
10.10.2026  (#6)

zitat..
ds50 schrieb:

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Lu1994 schrieb:

Und illegale Baggerei ist auch relativ, für Gartengestaltung braucht man keine Genehmigung, wir haben auch Kanal etc schon vor der Baugenehmigung vergraben und den Garten mal vorbereitet
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Hast du eine Ahnung! In unserer Gemeinde sind sämtliche Gelände Veränderungen ab 30cm meldepflichtig, und ich glaub ab 50cm bewilligungspflichtig! Ich weiß nicht, woher der Irrglaube kommt, dass man auf dem eigenen Grundstück baggern kann wie man lustig ist...

Veränderung, wenn ich aber den Bagger da hab um paar Rohre zu verlegen und nicht dauerhaft ein Erdwall in meinem Garten steht, sondern bis der Galabauer fertig ist brauchst genau nix und bis da irgendeine Klage eingebracht ist, ist die Genehmigung schon 3mal da...


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  •  christoph1703
10.10.2026  (#7)
Rohre verlegen ist in NÖ nicht bewilligungspflichtig. Großflächige Geländeänderungen schon. Steht alles in der Bauordnung. 

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
10.10.2026  (#8)

zitat..
christoph1703 schrieb:

Rohre verlegen ist in NÖ nicht bewilligungspflichtig. Großflächige Geländeänderungen schon. Steht alles in der Bauordnung.

Wie gesagt, wenn sie von Dauer sind, bis die Bewilligung da ist ackert man hald den Garten um, weil man den Oberboden gegen frischen Humus tauschen will, im Bekanntenkreis kenn ich niemanden der nicht schon vor der Genehmigung mal Kanal, Wasser etc gesucht bzw verlegt hat und wenn der Bagger schon da ist zieht man hald das Planum ab und verteilt Kies, dann ist das Geländeniveau unverändert...

Zurück zum TE, ohne Fotos wird's schwer sich was vorzustellen, bzw wirds wie schon gesagt eher darum gehen wie lang der Zustand so bleibt und wie viel es regnet bis dahin


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  •  ds50
  •   Gold-Award
10.10.2026  (#9)

zitat..
Lu1994 schrieb: Und illegale Baggerei ist auch relativ, für Gartengestaltung braucht man keine Genehmigung



zitat..
MPP33 schrieb: Jetzt hat er gemacht... (Fakten...) 1,5m von unserer Mauer weg Ursprungsniveau, dann 45° Böschung und dann gehts etwa 1,4m runter auf sein Niveau wo es jetzt eben ist.

Naja sorry, das klingt halt nicht nach a bissl Humus weg und Kies hin - sondern nach MASSIVEN Erdbewegungen. Sowas ist je nach Gemeinde sehr wohl illegal und ned "passt scho".

Ich würde definitiv in der Gemeinde nachfragen, was dort gilt. Man tut sich leichter, wenn man seine Rechte kennt.

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  •  Gitsche
10.10.2026  (#10)
1,5 m von der Mauer weg ist alles belassen worden. Also was willst du. Wenn deine Mauer dadurch 
Schaden nimmt, hat deine Mauer einen Planungsfehler ! Ganz egal ob der jetzt legal oder illegal planiert hat. Übrigens schreibst du "16cm auf der Nachbarseite". Da würde ich mal ganz schön still bleiben, oder gibts da eine schriftliche Vereinbarung.

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  •  bautech
  •   Gold-Award
10.10.2026  (#11)

zitat..
MPP33 schrieb: Deshalb die Frage an die Experten hier - ist das so Ok oder muss er den Lehmhang irgendwie sichern?
Gibt es irgendwelche Anhaltswerte wie sich der Erddruck von der Mauer weg ausbreitet?

Meiner Meinung nach ist alles statisch richtig gemacht...
Die 1,5m Abstand zu der Mauer sind großzügig, 45 Grad entspricht 1:1 als Neigung... die klassische Lastausbreitung erfolgt unter 60 Grad (was ich so im Kopf hab) abgehend von der Aufstandsfläche, was einer Neigung von 1:1,7 entspricht. Somit alles im grünen Bereich 😀


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  •  MPP33
10.10.2026  (#12)
Jetzt hats mir den ganzen Beitrag gelöscht...

Kurzfassung:
Unsere Mauer ist 16cm von der Grundgrenze weg, d.h. das Fundament ist selbstverständlich auf unserem Grund.
Eine kleine Ecke die drüberstand hab ich sogar mit der Hilti entfernt.

Bei uns ist alles auf den cm offiziell vermessen und genehmigt, ich hab da keine Lust auf Spielereien, steh deswegen aber von meiner Frau unter Beschuss "warum machst du immer alles so kompliziert", "warum haben wir nur 2,6m Raumhöhe", "die Anderen halten sich ja auch nicht dran".

Geländeveränderung ist nur in sehr geringem Ausmaß nur anzeigepflichtig. Flächige Veränderung muss eingereicht werden und über 50cm fallen sogar Gebühren im Genehmigungsverfahren pro m2 an.

Bebauungsplan erlaubt explizit max. 1m Veränderung womit ich sehr gekämpft hab, sogar den Garten 1x gestuft.
Der Nachbar ist auf ca. 50% der Fläche tiefer - die Böschung um die es geht hat (jetzt) verlaufend 1,4 bis über 2m vom Ursprungsgelände. Es ist glasklar illegal.
Die Gemeinde hackt da extrem drauf herum wenn man so doof ist die korrekten Ursprungshöhen in den Einreichplan zu schreiben ;)

Mir ist das egal, mir ist recht, dass das Haus so tief wie möglich ist solang unsere Mauer nicht in 20 Jahren schief steht.

Daher brauch ich eine Einschätzung ab wann ich hier einen Gang höher schalten muss.
Es ist nämlich nicht sichergestellt, dass ich in 10 Jahren immer noch mit dem gleichen Nachbar spreche - der baut/saniert nämlich regelmäßig Häuser, die Familie bewohnt diese und dann wird wieder verkauft. Derzeit siehts aber aus als wärs als dauerhafte Bleibe gedacht.

Bilder muss ich machen - vl. flieg ich mit der Drohne einmal ums Haus, will sowieso ein aktualisiertes 3D Modell vom Haus machen.

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  •  geld26
12.10.2026 9:35  (#13)
mir wird gerade etwas übel, wir haben nämlich direkt an der Stützmauer des Nachbarn (1,5 m hoch), ca. 1,30 unter Urgelände gegraben und eine 1,30 m hohe Steinmauer errichtet. Ettapenweise abgegraben & Steine gelegt.
Das Fundament (L-Form) ist in auf Nachbarsseite ausgeführt. Wir sind vom Niveau her eben die 1,30m tiefer als der Nachbar. Steinmauer ist aus großen Steinen (50x50x50 als kleinster Stein).

Stellt das eine Gefahr da hier in einem schleichenden Prozess Probleme auf Nachbarsseite zu bekommen oder sollte das nach bereits 3 Jahren sicher sein wenn bis dato noch keine Veränderung aufgetreten ist.

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
12.10.2026 10:35  (#14)
Wenn ihr quasi das Erdreich gegen eine Steinmauer mit entsprechender Neigung zum Hang gemacht und eh auf Ursprungsniveau gebaut habt wird's wohl halten, einzig bei Starkregen müsstest dir anschauen, ob da Erdreich durch die Fugen gespült werden kann

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  •  TobiK
  •   Silber-Award
12.10.2026 10:38  (#15)

zitat..
Lu1994 schrieb: einzig bei Starkregen

Das ist ein guter Punkt, wenn die Mauer dem Erddruck prinizpiell standhält, ist Wasser noch ein Faktor, den man sich anschauen sollte. Ich würde hanggerichtete Mauern immer drainagieren, dann habts ihr da auch Ruhe.


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  •  ds50
  •   Gold-Award
12.10.2026 11:32  (#16)

zitat..
geld26 schrieb:

mir wird gerade etwas übel, wir haben nämlich direkt an der Stützmauer des Nachbarn (1,5 m hoch), ca. 1,30 unter Urgelände gegraben und eine 1,30 m hohe Steinmauer errichtet. Ettapenweise abgegraben & Steine gelegt.
Das Fundament (L-Form) ist in auf Nachbarsseite ausgeführt. Wir sind vom Niveau her eben die 1,30m tiefer als der Nachbar. Steinmauer ist aus großen Steinen (50x50x50 als kleinster Stein).

Stellt das eine Gefahr da hier in einem schleichenden Prozess Probleme auf Nachbarsseite zu bekommen oder sollte das nach bereits 3 Jahren sicher sein wenn bis dato noch keine Veränderung aufgetreten ist.

Wurde das auch bewilligt? Sonst wäre mir mehr übel. emoji


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  •  geld26
12.10.2026 13:12  (#17)


2026/20261012347460.jpg


so sieht es skizziert aus, war so im Einreichplan vorhanden ja.

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
12.10.2026 13:35  (#18)

zitat..
geld26 schrieb:

so sieht es skizziert aus, war so im Einreichplan vorhanden ja.

Der Kiesel ist nur oben? Das könnte mal problematisch sein, normal gehört unten Schotterkoffer mit einem Drainrohr, damit das Hangwasser abgeleitet wird


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  •  geld26
12.10.2026 14:16  (#19)

zitat..
Lu1994 schrieb: Der Kiesel ist nur oben? Das könnte mal problematisch sein, normal gehört unten Schotterkoffer mit einem Drainrohr, damit das Hangwasser abgeleitet wird

nein, der Schotter ist vertikal überall hinter den Steinen. Die erste Steinschicht ist auch 80 cm unter fertigem Bodenniveau, das erkennt man an meiner flüchtigen Skizze leider nicht.


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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
12.10.2026 14:51  (#20)

zitat..
geld26 schrieb:

──────..
Lu1994 schrieb: Der Kiesel ist nur oben? Das könnte mal problematisch sein, normal gehört unten Schotterkoffer mit einem Drainrohr, damit das Hangwasser abgeleitet wird
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nein, der Schotter ist vertikal überall hinter den Steinen. Die erste Steinschicht ist auch 80 cm unter fertigem Bodenniveau, das erkennt man an meiner flüchtigen Skizze leider nicht.

OK, das ist besser, aber Drainage ist nix drin?


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  •  geld26
12.10.2026 15:32  (#21)

zitat..
Lu1994 schrieb: OK, das ist besser, aber Drainage ist nix drin?

nicht direkt hinter der Steinmauer, allerdings ist auf gleichem Niveau des Fundaments, sogar etwas tiefer links und rechts der Steinmauer ein Schotterbeet mit Drainage. Also es sollte grundsätzlich links und rechts "ablaufen" können. Allerdings ist es nicht perfekt gelöst, da gebe ich euch recht. Besser wäre direkt eine Drainage hinter den Steinen gewesen.


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