Böschungsausführung Nachbar unter unserer Stützmauer
9.10.
-12.10.2026
22 Antworten
10 Autoren
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Zeig mal ein Foto. Klingt aber erstmal nicht sooo wild... |
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Glaub auch dass das Recht okay ist. Dadurch dass die Böschung 45° hat, der Rest gewachsen ist und dein Fundament generell schon mal mind. 40cm tief in der Erde ist würde ich mir da nicht zu viele Gedanken machen. Wenn die Böschung über mehrere Winter ungeschützt stehen bleibt sodass sich Schicht für Schicht langsam weg erodiert, oder er noch tiefer und Gerade ohne Böschung baggern würde, dann würde ich mir Gedanken machen. Aber, wenn du ganz sicher gehen möchtest Ruf nen Statiker 🙂 |
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Vot allem wurden ja noch 1.5m eben belassen? |
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Und illegale Baggerei ist auch relativ, für Gartengestaltung braucht man keine Genehmigung, wir haben auch Kanal etc schon vor der Baugenehmigung vergraben und den Garten mal vorbereitet |
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Hast du eine Ahnung! In unserer Gemeinde sind sämtliche Gelände Veränderungen ab 30cm meldepflichtig, und ich glaub ab 50cm bewilligungspflichtig! Ich weiß nicht, woher der Irrglaube kommt, dass man auf dem eigenen Grundstück baggern kann wie man lustig ist... |
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Veränderung, wenn ich aber den Bagger da hab um paar Rohre zu verlegen und nicht dauerhaft ein Erdwall in meinem Garten steht, sondern bis der Galabauer fertig ist brauchst genau nix und bis da irgendeine Klage eingebracht ist, ist die Genehmigung schon 3mal da... |
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Rohre verlegen ist in NÖ nicht bewilligungspflichtig. Großflächige Geländeänderungen schon. Steht alles in der Bauordnung. |
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Wie gesagt, wenn sie von Dauer sind, bis die Bewilligung da ist ackert man hald den Garten um, weil man den Oberboden gegen frischen Humus tauschen will, im Bekanntenkreis kenn ich niemanden der nicht schon vor der Genehmigung mal Kanal, Wasser etc gesucht bzw verlegt hat und wenn der Bagger schon da ist zieht man hald das Planum ab und verteilt Kies, dann ist das Geländeniveau unverändert... Zurück zum TE, ohne Fotos wird's schwer sich was vorzustellen, bzw wirds wie schon gesagt eher darum gehen wie lang der Zustand so bleibt und wie viel es regnet bis dahin |
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Naja sorry, das klingt halt nicht nach a bissl Humus weg und Kies hin - sondern nach MASSIVEN Erdbewegungen. Sowas ist je nach Gemeinde sehr wohl illegal und ned "passt scho". Ich würde definitiv in der Gemeinde nachfragen, was dort gilt. Man tut sich leichter, wenn man seine Rechte kennt. |
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1,5 m von der Mauer weg ist alles belassen worden. Also was willst du. Wenn deine Mauer dadurch Schaden nimmt, hat deine Mauer einen Planungsfehler ! Ganz egal ob der jetzt legal oder illegal planiert hat. Übrigens schreibst du "16cm auf der Nachbarseite". Da würde ich mal ganz schön still bleiben, oder gibts da eine schriftliche Vereinbarung. |
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Meiner Meinung nach ist alles statisch richtig gemacht... Die 1,5m Abstand zu der Mauer sind großzügig, 45 Grad entspricht 1:1 als Neigung... die klassische Lastausbreitung erfolgt unter 60 Grad (was ich so im Kopf hab) abgehend von der Aufstandsfläche, was einer Neigung von 1:1,7 entspricht. Somit alles im grünen Bereich 😀 |
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Jetzt hats mir den ganzen Beitrag gelöscht... Kurzfassung: Unsere Mauer ist 16cm von der Grundgrenze weg, d.h. das Fundament ist selbstverständlich auf unserem Grund. Eine kleine Ecke die drüberstand hab ich sogar mit der Hilti entfernt. Bei uns ist alles auf den cm offiziell vermessen und genehmigt, ich hab da keine Lust auf Spielereien, steh deswegen aber von meiner Frau unter Beschuss "warum machst du immer alles so kompliziert", "warum haben wir nur 2,6m Raumhöhe", "die Anderen halten sich ja auch nicht dran". Geländeveränderung ist nur in sehr geringem Ausmaß nur anzeigepflichtig. Flächige Veränderung muss eingereicht werden und über 50cm fallen sogar Gebühren im Genehmigungsverfahren pro m2 an. Bebauungsplan erlaubt explizit max. 1m Veränderung womit ich sehr gekämpft hab, sogar den Garten 1x gestuft. Der Nachbar ist auf ca. 50% der Fläche tiefer - die Böschung um die es geht hat (jetzt) verlaufend 1,4 bis über 2m vom Ursprungsgelände. Es ist glasklar illegal. Die Gemeinde hackt da extrem drauf herum wenn man so doof ist die korrekten Ursprungshöhen in den Einreichplan zu schreiben ;) Mir ist das egal, mir ist recht, dass das Haus so tief wie möglich ist solang unsere Mauer nicht in 20 Jahren schief steht. Daher brauch ich eine Einschätzung ab wann ich hier einen Gang höher schalten muss. Es ist nämlich nicht sichergestellt, dass ich in 10 Jahren immer noch mit dem gleichen Nachbar spreche - der baut/saniert nämlich regelmäßig Häuser, die Familie bewohnt diese und dann wird wieder verkauft. Derzeit siehts aber aus als wärs als dauerhafte Bleibe gedacht. Bilder muss ich machen - vl. flieg ich mit der Drohne einmal ums Haus, will sowieso ein aktualisiertes 3D Modell vom Haus machen. |
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mir wird gerade etwas übel, wir haben nämlich direkt an der Stützmauer des Nachbarn (1,5 m hoch), ca. 1,30 unter Urgelände gegraben und eine 1,30 m hohe Steinmauer errichtet. Ettapenweise abgegraben & Steine gelegt. Das Fundament (L-Form) ist in auf Nachbarsseite ausgeführt. Wir sind vom Niveau her eben die 1,30m tiefer als der Nachbar. Steinmauer ist aus großen Steinen (50x50x50 als kleinster Stein). Stellt das eine Gefahr da hier in einem schleichenden Prozess Probleme auf Nachbarsseite zu bekommen oder sollte das nach bereits 3 Jahren sicher sein wenn bis dato noch keine Veränderung aufgetreten ist. |
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Wenn ihr quasi das Erdreich gegen eine Steinmauer mit entsprechender Neigung zum Hang gemacht und eh auf Ursprungsniveau gebaut habt wird's wohl halten, einzig bei Starkregen müsstest dir anschauen, ob da Erdreich durch die Fugen gespült werden kann |
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Das ist ein guter Punkt, wenn die Mauer dem Erddruck prinizpiell standhält, ist Wasser noch ein Faktor, den man sich anschauen sollte. Ich würde hanggerichtete Mauern immer drainagieren, dann habts ihr da auch Ruhe. |
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Wurde das auch bewilligt? Sonst wäre mir mehr übel. |
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![]() so sieht es skizziert aus, war so im Einreichplan vorhanden ja. |
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Der Kiesel ist nur oben? Das könnte mal problematisch sein, normal gehört unten Schotterkoffer mit einem Drainrohr, damit das Hangwasser abgeleitet wird |
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nein, der Schotter ist vertikal überall hinter den Steinen. Die erste Steinschicht ist auch 80 cm unter fertigem Bodenniveau, das erkennt man an meiner flüchtigen Skizze leider nicht. |
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OK, das ist besser, aber Drainage ist nix drin? |
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nicht direkt hinter der Steinmauer, allerdings ist auf gleichem Niveau des Fundaments, sogar etwas tiefer links und rechts der Steinmauer ein Schotterbeet mit Drainage. Also es sollte grundsätzlich links und rechts "ablaufen" können. Allerdings ist es nicht perfekt gelöst, da gebe ich euch recht. Besser wäre direkt eine Drainage hinter den Steinen gewesen. |
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