Privatauto gratis Laden beim Arbeitgeber
9.9.
-11.9.2026
11 Antworten
8 Autoren
1 Empfehlungen
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Bei uns bis jetzt noch sehr großzügig. Keine offizielle Vereinbarung. Keine kWh Obergrenze. Reservieren passiert über Firmen-Teams-chat. Umgeparkt wird wenn voll bzw. Genug für Heimfahrt drinnen ist. |
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Bei uns gibts 4 Wallboxen die bis 9 Uhr für die Firmenfahrzeuge reserviert sind. Welche danach noch frei sind können von Privatautos belegt werden. Wir sprechen uns da meist kurz in Teams ab wer/wie/wann. Wenn voll wird umgeparkt und der nächste kann. Sonstige Regeln/Begrenzungen gibts keine. |
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Bei uns war es bis vor drei Monaten möglich und wir konnten die privaten Autos unlimitiert laden. Dafür war es möglich die Ladestationen jeweils für einen halben uns sogar ganzen Tag buchen. Mittlerweile wurde das ganze umgestellt, weil es anscheinend rechtlich nicht erlaubt ist (so zumindest das Argument des Arbeitgebers). Seitdem kostet uns das laden 0,30Cent/KWh, seitdem sind die Ladestationen mehr oder weniger verwaist und nur noch jene mit Firmenauto laden. |
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Ist ein geldwerter Vorteil der versteuert werden müsste denke ich. 30ct/kWh ist allerdings nicht wenig. |
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Das ist so nicht korrekt, für BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] gibt es keine Untergrenze, aber wenn PHEVPHEV [Plug-in Hybrid Electric Vehicle] auch dort geladen werden, muss man aufpassen, dann muss der Arbeitgeber einen "ortsüblichen Preis" verlangen (sonst ist Sachbezug fällig), da wird normalerweise der BMF Referenzpreis herangezogen (2026 32,806 ct/kWh), alternativ kann man den (geringeren) Selbstkostenpreis ansetzten, muss ihn aber dann nachweisen. |
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Nein, nicht bei BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] siehe Sachbezugswerteverordnung § 4c(2) https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung.wxe?abfrage=bundesnormen&gesetzesnummer=20001641 |
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Das betrifft aber nur das Firmenauto. Wenn du dein privates Auto in der Frima lädst, muss die Firma dies als Sachbezug in der Lohnverrechnung heranziehen. |
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Nein, das ist falsch (für BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto]).
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Danke, das war mir neu |
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Bei uns ist das sehr ähnlich. Theoretisch ist die ausgehängte Regel max. 3h und max 3 x Woche. Das stammt aber aus der Zeit bevor von 1 Ladepunkt auf 6 erhöht wurde, seither geht es sich schlicht fast immer problemlos aus (heute am Nachmittag war ich der einzige). Koordiniert wird bei Bedarf bilateral. Einziger künstlicher Engpass sind die nur 4 Parkplätze für 6 Ladepunkte, aber auch da denkt in der Früh der/die erste fast immer mit und parkt sich auf den ersten Parkplatz daneben (der dann noch frei ist) und erhöht auf 5, mit mehr mitdenken kann man auch alle 6 nutzen. Ladepunkte nicht sinnvoll nutzbar zu installieren ist natürlich eine besondere Meisterleistung, gerade wenn sich bei uns ein Teil der Belegschaft genau damit beruflich beschäftigt. 😀 |
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Ich wollte gerade das Gleiche schreiben - ich glaube wir arbeiten in der gleichen Firma in Wien ^^ Es gibt zwar keine offizielle Vereinbarung, aber die Aussage der Gebäudeverantwortlichen, dass laden für Mitarbeiter ok ist, solange es nicht überhandnimmt. Überhand nehmen wurde jedoch nicht definiert 😅 |
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