Modulleistung um 80% höher
10.8.2026
12 Antworten
7 Autoren
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Das ist kein Hindernis, der WR WR [Wechselrichter] muss halt per Einstellung auf die 10 kW begrenzt werden. Ob er jetzt 10 oder 50 kW könnte, macht keinen Unterschied. Im Datenblatt vom WR WR [Wechselrichter] steht das drinnen. Entweder er kanns oder nicht, Erfahrungen zählen da wenig. |
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1) Vom Hersteller nicht freigegeben, dadurch keine Garantie/Gewährleistung. 2) Solange man auf die Leerlaufspannungen achtet, wird das trotzdem kein Problem sein. 2b) Wobei man schauen muss, wie man die Strings plant (Dazu bräuchte es Datenblätter der Module alt&neu, anzahl derzeitige Strings und genaue WR WR [Wechselrichter] Type! 3) Und ja, er läuft dann an sonnigen Tagen längere Zeit auf 100 %, wird also thermisch stärker belastet. Speziell wenn er in einer sehr ungünstigen (heißen) Umgebung ist, wird dadurch wohl die Lebensdauer (geringfügig?) sinken. 4) Aber in diesem Fall würden für mich die Vorteile (kein neuer WR WR [Wechselrichter], Dach nicht mehr offen, kein Elektriker nötig, …) klar überwiegen. Und sollte er in ein paar Jahren tatsächlich einmal defekt werden, was auch so passieren kann, kann man ihn noch immer wechseln. |
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Welche Ausrichtung hat die Dachfläche? |
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Nach Süden |
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Soviel Überbelegung verkraftet der Fronius wohl nicht. Was du könntest wäre zB 1,6kW auf einen "MikroWR" zu schalten und den Fronius auf 10-1,6=8,4kW zu limitieren. |
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Doch Überbelegung ist solange die Leerlaufspannung nicht zu hoch ist, meist vollkommen unprobolematisch. (Abgesehen wie ich geschrieben habe "Garantie/Gewährleistung" und "in (heißen) Umgebung die Lebensdauer (geringfügig?) sinken". Ein Bekannter hat auch knapp 26kWp an einem 15kW Fronius, Motivation war damals trotz vollem Dach die Leistungsmessung (NÖ) zu umgehen und hat jetzt sogar noch Platz gefunden und wird jetzt noch ein paar Platten dazu stöpseln. Ich würde in dem Fall garnicht lange überlegen, nur vorab die Stringe sollte man gut planen. |
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Genau DAS kommt auf den Netzbetreiber an. Netz NÖ zum Beispiel lässt das nicht zu. |
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Die Vorarlberg Netz akzeptiert das problemlos. Haben mehrere WR WR [Wechselrichter] in der Wirkleistung begrenzt. Mit Smartmeter gibts eh keine Ausreden bzw. mMn kein Argument wieso man es nicht machen können sollte. |
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Doch Netz Nö lässt das auch zu, man braucht nur eine Einspeisebegrenzung, man wird nur über 15 kva auf Leistungsmessung umgestellt. |
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Dann nuss das jetzt neu sein. 2023 war es definitiv noch anders. WR-AC-Leistung, ohne Leistungsmessung, maximal 15 kVA (ungedrosselt). Und dann kam es auch noch auf den Bearbeiter an, ob 15 kVA oder <15kVA. Argumentiert wurde, dass bei einer Fehlfunktion keinesfalls über das Limit eingespeist werden kann. Mit Leistungsmessung war eh immer alles möglich - nur, wer will die schon... |
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Da hast du recht, das ist immer noch so. Jedoch ist die Leistungsmessung sowieso bald für alle. Und @Mex74 hat nur gesagt das er keinen größeren Wechselrichter montieren kann als 10kw, kann aber einen Größeren montieren, von der Leistungsmessung war keine Rede. |
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Ich hab gerade (vor 2 Wochen) meine Anlage mit 15 kVA WR WR [Wechselrichter] angemeldet. 4 kVA Einspeiselimit. Natürlich geht das und war schon immer so. Leistungsmessung ist was anderes. Das ist aber (mittlerweile) eindeutig geregelt (> 15 kVA) und soweit ich weiß, werden die Verträge großteils automatisiert erstellt. |
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