ready2plugin mit Balkonkraftwerk bis zu 2600 Watt abdecken
10.8.
-11.8.2026
6 Antworten
4 Autoren
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Das ist garantiert sowohl in Deutschland (die strenger als wir sind) als auch in Österreich verboten, auch wenn die Webseite etwas anderes behauptet. Das Gesetz ist relativ klar, dass du beim Balkonkraftwerk maximal 800 Watt Wechselrichterleistung haben darfst, egal was du sonst Softwaretechnisch oder oder wie auch immer aufführst. Alles was darüber ist, braucht Elektiker mit Anmeldung beim Netzbetreiber usw. |
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Aber warum die 800W Grenze? Sicher wegen Einspeisung und das wird mit dem ready2plugin unterbunden. Also in Deutschland ist es legal: https://support.indielux.com/de/hc/2072654973/1/ist-es-legal-mehr-als-600-bzw-800-va-watt-anzuschliessen?category_id=1 In Österreich kann sein das es kommt: Die ready2plugin Systeme sind derzeit ausschließlich für die deutschen Netznormen konfiguriert. Sofern ein indielux Partner den Einsatz dieser Technologie außerhalb Deutschlands plant, ist er selbst der Inverkehrbringer der Produkte und hat daher auf eigene Kosten und eigenes Risiko die Kompatibilität im Zielland sicherzustellen. Auch die Sprachunterstützung für Einrichtung und Betrieb des Stromwächters ist momentan noch begrenzt: Die Benutzeroberfläche (User Interface) umfasst lediglich Deutsch und Englisch - und die Bedienungsanleitungen liegen bisher generell nur auf Deutsch vor. |
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Also jetzt musste ich schon ein wenig lachen. Der Hersteller sagt "ja das ist legal" und hängt ein Schreiben eines Anwalts an, der die VDE so hinbiegt, dass das ganze ja eh legal ist. Bei mir läuten da alle Alarmglocken. |
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Es gibt (Akku)Systeme die eine "Notstromsteckdose" mit 2.400W haben, meine Eltern zB haben einen Zendure SolarFlow 2400 Pro, der ist in Österreich zugelassen. |
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Du hast das Anwaltsschreiben gelesen??? "Ergebnis: Im Auslieferungszustand sind steckerfertige Erzeugungsanlagen mit ready2plugin Stromwächter auf 600 VA Netzeinspeisung begrenzt, um die Laienanmeldung zu ermöglichen; die Inbetriebnahme ist dem Netzbetreiber anzuzeigen." |
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Wegen des Abfackelns der Leitungen. bzw. der allfälligen Verhinderung dessen |
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