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Oö - Industrieanlage auf Fremdgrund über Servitut - zulässig? [OÖ]  teilen

20.7. -21.7.2026    7 Antworten    6 Autoren 7 2026-07-21T10:15:25+02:00
Zusammenfassung
  •  soellbike
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
20.07.2026
7
Ein Unternehmen (privat; AG) in Österreich möchte auf meinem Grund, ca. 1ha Ackerland, eine Industrieanage (Bereich Energie) errichten. Dafür wird eine Sonderwidmung (Sondergebiete des Baulands) nötig sein. Ohne näher darauf einzugehen, werden grob Rohstoffe zu einem Produkt verarbeitet. 

Sie wollen dies aber explizit nicht über ein Baurecht realisieren. Vielmehr soll das ganze Vorhaben in einen Dienstbarkeitsvertrag in form eines Servituts auf unbefristete Zeit abgeschlossen werden. Von seiten Grundeigentümer soll eine Kündigung ausgeschlossen sein.

Nahezu das gesamte Grundstück wird natürlich auch eingezäunt. Das Grundstück steht mir dann logischweise nicht mehr zur verfügung. Es geht hier nicht über drei Metallrohre und ein Trafostation, sondern um Gebäude und Industrielle Anlagen.

Ist diese Vorgehensweise üblich in Österreich?

  •  TobiK
  •   Silber-Award
20.7.2026 23:12  (#1)
Das ist eine sehr spezielle Frage, zu der vermutlich nicht viele Personen eine Antwort geben können. Ich nehme an, dass diese Anlage nicht einzigartig/einmalig ist und es vergleichbare Projekte gibt? Dann könntest du dir Servitut + ggf. Verträge im Grundbuch anschauen.

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  •  Lu1994
  •   Silber-Award
21.7.2026 2:51  (#2)
Da sind so viele Punkte zu klären, ich schätze das finanzielle Zuckerl ist groß

Geh damit zu einem Anwalt, da können so viele Fallen eingebaut werden, zb was passiert wenn sie wieder abziehen, gibt es bei Insolvenz eine Privathaftung oder kannst dich dann mit den anderen Gläubigern um die 70k der AG streiten, wer übernimmt die Haftung bei Umweltschäden etc 

Ich sag's mal so, wenn die Pacht nicht wirklich massiv mehr bringt als den Acker zu bestellen würde ich ablehnen und da reden wir vom Faktor 20 aufwärts, natürlich indexiert und jeweils im Voraus

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  •  soellbike
21.7.2026 7:39  (#3)

zitat..
TobiK schrieb:

...Ich nehme an, dass diese Anlage nicht einzigartig/einmalig ist und es vergleichbare Projekte gibt? Dann könntest du dir Servitut + ggf. Verträge im Grundbuch anschauen.

Ja ist schon eher einzigartig in dieser Form.


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  •  soellbike
21.7.2026 7:41  (#4)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Da sind so viele Punkte zu klären, ich schätze das finanzielle Zuckerl ist groß

Geh damit zu einem Anwalt, da können so viele Fallen eingebaut werden, zb was passiert wenn sie wieder abziehen, gibt es bei Insolvenz eine Privathaftung oder kannst dich dann mit den anderen Gläubigern um die 70k der AG streiten, wer übernimmt die Haftung bei Umweltschäden etc 

Ich sag's mal so, wenn die Pacht nicht wirklich massiv mehr bringt als den Acker zu bestellen würde ich ablehnen und da reden wir vom Faktor 20 aufwärts, natürlich indexiert und jeweils im Voraus

Der faktor wird überschritten. Aber die Konstruktion gleicht einer Enteignung. Das sehe ich sehr Kritisch. Ich werde mal vorfühlen, ob sie sich auf ein Baurecht einlassen.


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  •  derLandmann
  •   Gold-Award
21.7.2026 8:04  (#5)
Defacto bist du dann zwar noch Eigentümer auf dem Papier, hast aber nichts in der Hand, da der Vertrag nur einseitig gekündigt werden kann.
Wenn die Firma pleite geht, wer würde dann den Rückbau der Anlagen zahlen? Darf sie das Gelände dann an andere Firmen weitervermieten? Wär mir zu unsicher.

Was für einen Vorteil hast du gegenüber einem Verkauf? Wie lange würde es dauern bis die Pacht den Kaufpreis überschreitet?
Was spricht gegen Baurecht? Bekommen sie es dann nicht durch?

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  •  south
21.7.2026 9:52  (#6)
Das wäre mir mit einem Servitut zu unsicher, zu viel Spielraum und "Auslegungssache" vor Gericht. Natürlich schlagen sie das vor, ist für sie vorteilhaft.

Im Bereich der Superädifikate (fremder Bau auf eigenen Grund) gibt es andere vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, damit du als Grundstückseigentümer mehr in der Hand hast, falls die GmbH Hops geht und auf deinem Grund ein Haufen gepfändeter, umweltgefährdender Schrott steht. Da bist Du sonst als Grundstückseigentümer bei Gefahr im Verzug schnell in einer sehr unangenehmen Situation.

Ein Anwalt der sich damit WIRKLICH auskennt ist absolute Pflicht.

(IbkA)

PS: bitte nicht glauben, dass Du nichts mit dem Betrieb der Anlage zu tun hast. Du "darfst" zB als Grunstückseigentümer auch bei Brandschutzüberprüfungen mit der Feuerwehr mitgehen.

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  •  FranzGrande
  •   Silber-Award
21.7.2026 10:15  (#7)
Jedenfalls zu einem guten Anwalt gehen (und sich von diesem einen spezialisierten Anwalt empfehlen lassen), im Eingangspost werden viele Begriffe vermengt/gebraucht, die darauf schließen lassen, dass nicht ganz klar ist, worum es eigentlich geht. Absicherung für den Fall der Insolvenz, ... ist Pflicht (z.B. Bankgarantie über die Höhe der voraussichtlichen Rückbauverpflichtung oÄ, Kündigungsmöglichkeit, ). Überhaupt bin ich mir nicht sicher, ob unbefristete Verträge mit einseitigem dauerhaften Kündigungsverzicht überhaupt zulässig sind; normalerweise ist ein Kündigungsverzicht auf eine bestimmte Zeitdauer (zB 20 Jahre) state of the art.

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