Oö - Industrieanlage auf Fremdgrund über Servitut - zulässig? [OÖ]
20.7.
-21.7.2026
7 Antworten
6 Autoren
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Das ist eine sehr spezielle Frage, zu der vermutlich nicht viele Personen eine Antwort geben können. Ich nehme an, dass diese Anlage nicht einzigartig/einmalig ist und es vergleichbare Projekte gibt? Dann könntest du dir Servitut + ggf. Verträge im Grundbuch anschauen. |
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Da sind so viele Punkte zu klären, ich schätze das finanzielle Zuckerl ist groß Geh damit zu einem Anwalt, da können so viele Fallen eingebaut werden, zb was passiert wenn sie wieder abziehen, gibt es bei Insolvenz eine Privathaftung oder kannst dich dann mit den anderen Gläubigern um die 70k der AG streiten, wer übernimmt die Haftung bei Umweltschäden etc Ich sag's mal so, wenn die Pacht nicht wirklich massiv mehr bringt als den Acker zu bestellen würde ich ablehnen und da reden wir vom Faktor 20 aufwärts, natürlich indexiert und jeweils im Voraus |
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Ja ist schon eher einzigartig in dieser Form. |
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Der faktor wird überschritten. Aber die Konstruktion gleicht einer Enteignung. Das sehe ich sehr Kritisch. Ich werde mal vorfühlen, ob sie sich auf ein Baurecht einlassen. |
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Defacto bist du dann zwar noch Eigentümer auf dem Papier, hast aber nichts in der Hand, da der Vertrag nur einseitig gekündigt werden kann. Wenn die Firma pleite geht, wer würde dann den Rückbau der Anlagen zahlen? Darf sie das Gelände dann an andere Firmen weitervermieten? Wär mir zu unsicher. Was für einen Vorteil hast du gegenüber einem Verkauf? Wie lange würde es dauern bis die Pacht den Kaufpreis überschreitet? Was spricht gegen Baurecht? Bekommen sie es dann nicht durch? |
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Das wäre mir mit einem Servitut zu unsicher, zu viel Spielraum und "Auslegungssache" vor Gericht. Natürlich schlagen sie das vor, ist für sie vorteilhaft. Im Bereich der Superädifikate (fremder Bau auf eigenen Grund) gibt es andere vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, damit du als Grundstückseigentümer mehr in der Hand hast, falls die GmbH Hops geht und auf deinem Grund ein Haufen gepfändeter, umweltgefährdender Schrott steht. Da bist Du sonst als Grundstückseigentümer bei Gefahr im Verzug schnell in einer sehr unangenehmen Situation. Ein Anwalt der sich damit WIRKLICH auskennt ist absolute Pflicht. (IbkA) PS: bitte nicht glauben, dass Du nichts mit dem Betrieb der Anlage zu tun hast. Du "darfst" zB als Grunstückseigentümer auch bei Brandschutzüberprüfungen mit der Feuerwehr mitgehen. |
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Jedenfalls zu einem guten Anwalt gehen (und sich von diesem einen spezialisierten Anwalt empfehlen lassen), im Eingangspost werden viele Begriffe vermengt/gebraucht, die darauf schließen lassen, dass nicht ganz klar ist, worum es eigentlich geht. Absicherung für den Fall der Insolvenz, ... ist Pflicht (z.B. Bankgarantie über die Höhe der voraussichtlichen Rückbauverpflichtung oÄ, Kündigungsmöglichkeit, ). Überhaupt bin ich mir nicht sicher, ob unbefristete Verträge mit einseitigem dauerhaften Kündigungsverzicht überhaupt zulässig sind; normalerweise ist ein Kündigungsverzicht auf eine bestimmte Zeitdauer (zB 20 Jahre) state of the art. |
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