Bgld. 68er Haus- Garage, kleines Zimmer und Carport nicht im Bauplan
LouisLover
19.6.2026
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Liebes Forum,
ich stehe kurz davor das Haus meiner Eltern zu übernehmen, jedoch bereitet mir große Bauchschmerzen dass dieses Haus, Baujahr 1968, eine 13 Meter lange Garage (inkl. Einer Montagegrube), ein Carport ca 20m2 und ein Zimmer ca 20m2 hat welches einfach so dazugebaut wurde.
Die Garage wohl schon in den 70ern, laut meinem Vater damals alles kein Problem, der damalige Baumeister meinte, brauch ma keinem sagen, das kleine Zimmer kam irgendwann Anfang der 90 dazu und das Carport glaub ich Ende 90er oder Anfang 2000, weiß ich leider nicht so genau.
Leider wurde dies alles nicht gemeldet und ist auch in keinem Plan ersichtlich. Irgendjemand hat mir diesbzgl gesagt, dass wenn das alles schon jahrzehntelang ohne Probleme besteht und es mit Nachbarn keine Probleme gibt, dies wohl in Ordnung sei und als genehmigt gilt wenn es vor 1998 zugebaut wurde.
Nun, Probleme gibt es keine, also mit den Nachbarn zb. aber ich habe jetzt große Sorge, da ich das Haus nach ableben der Eltern verkaufen will. Bekomme ich da Probleme? Wie sollte ich jetzt vorgehen? Da ich es nicht gratis bekomme weil eine Hypothek darauf lastet welche mein Bruder auf das Elternhaus beliehen hat und diese jetzt nicht mehr zahlen kann und ich diesen Kredit jetzt wahrscheinlich übernehme, überlege ich mir das nun 2 mal ob ich das mache. Habe große Angst dass es da zu Problemen kommt wenn ich das Haus dann mal verkaufe und mich die Käufer dann eventuell klagen könnten etc. Ich kann deswegen kaum mehr schlafen.
Den Kredit bekomme ich wahrscheinlich von der Bank und dann soll es jetzt an sowas scheitern? Macht mich wahnsinnig alles. Meine Eltern sind alt, ü70 und ü80, sie können mir diesbezüglich nicht helfen.
An welchen Anwalt könnte ich mich da wenden?
Gemeinde will ich vorerst nicht fragen, will keine schlafenden Hunde wecken...
Wenn du beim Verkauf transparent bist (und das schriftlich festhältst), kann nachher keiner klagen. Eine gewisse Wertminderung wirst du allerdings in Kauf nehmen müssen, wenn das alles nicht genehmigt ist.
Ganz ruhig bleiben.....und Anwalt brauchst da auch noch lange keinen! Lies mal den Paragraf 23a Burgenländisches Baugesetz. Ganz in Ruhe, aber wirklich genau lesen. Und dann solltest du schon ziemlich gut wissen, wie deine Situation/dein Problem zu lösen ist. Bleibt dann noch eine Frage offen, können wir das hier weiter abklären. Aber dieser Paragraf ist eigentlich ziemlich klar und verständlich formuliert.
Wenn du beim Verkauf transparent bist (und das schriftlich festhältst), kann nachher keiner klagen. Eine gewisse Wertminderung wirst du allerdings in Kauf nehmen müssen, wenn das alles nicht genehmigt ist.
Ja danke, das würd ich natürlich nicht verschweigen
Ganz ruhig bleiben.....und Anwalt brauchst da auch noch lange keinen! Lies mal den Paragraf 23a Burgenländisches Baugesetz. Ganz in Ruhe, aber wirklich genau lesen. Und dann solltest du schon ziemlich gut wissen, wie deine Situation/dein Problem zu lösen ist. Bleibt dann noch eine Frage offen, können wir das hier weiter abklären. Aber dieser Paragraf ist eigentlich ziemlich klar und verständlich formuliert.
Mit dem Anwalt meinte ich nur dass ich mir dort diesbzgl. Auskunft holen möchte ob das stimmt das wenn das alles vor 1998 gebaut wurde automatisch genehmigt wird.
Danke für die Bekanntgabe dieses Paragraphen, kannte ich noch nicht.
Hab mir das jetzt durchgelesen, bin mir aber nicht sicher ob das geringfügige Veränderungen sind?
abs 4: wir können das leider alles nicht mehr nachwiesen, es gibt weder Fotos, noch Rechnungen noch andere Belege. wenn ich das richtig verstehe, muss ich also spätestens beim Verkauf einen Bescheid beantragen? Aber wenn ich nichts nachweisen kann?