Bgld. 68er Haus- Garage, kleines Zimmer und Carport nicht im Bauplan
19.6.
-25.6.2026
7 Antworten
4 Autoren
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Wenn du beim Verkauf transparent bist (und das schriftlich festhältst), kann nachher keiner klagen. Eine gewisse Wertminderung wirst du allerdings in Kauf nehmen müssen, wenn das alles nicht genehmigt ist. |
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Ganz ruhig bleiben.....und Anwalt brauchst da auch noch lange keinen! Lies mal den Paragraf 23a Burgenländisches Baugesetz. Ganz in Ruhe, aber wirklich genau lesen. Und dann solltest du schon ziemlich gut wissen, wie deine Situation/dein Problem zu lösen ist. Bleibt dann noch eine Frage offen, können wir das hier weiter abklären. Aber dieser Paragraf ist eigentlich ziemlich klar und verständlich formuliert. |
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Ja danke, das würd ich natürlich nicht verschweigen |
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Mit dem Anwalt meinte ich nur dass ich mir dort diesbzgl. Auskunft holen möchte ob das stimmt das wenn das alles vor 1998 gebaut wurde automatisch genehmigt wird. Danke für die Bekanntgabe dieses Paragraphen, kannte ich noch nicht. Hab mir das jetzt durchgelesen, bin mir aber nicht sicher ob das geringfügige Veränderungen sind? abs 4: wir können das leider alles nicht mehr nachwiesen, es gibt weder Fotos, noch Rechnungen noch andere Belege. wenn ich das richtig verstehe, muss ich also spätestens beim Verkauf einen Bescheid beantragen? Aber wenn ich nichts nachweisen kann? |
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Den §23a hab ich mir jetzt auch mal kurz angeschaut, und Karl10 hat da wirklich nicht zu viel versprochen – der ist tatsächlich erstaunlich klar formuliert. Gerade für Bauten aus der 68er-Zeit dürfte das für den Fragesteller interessant sein, weil da oft genau solche "gewachsenen" Situationen mit nicht eingetragenen Nebengebäuden drunterfallen. Mich würd trotzdem interessieren, ob die Garage und der Carport schon damals bestanden haben oder später dazugekommen sind – das macht beim Lesen des Paragrafen nämlich schon einen Unterschied. Bei uns im Bekanntenkreis gab's einen ähnlichen Fall mit einem nicht eingetragenen Schuppen, und da hat am Ende die Gemeinde relativ unkompliziert reagiert, sobald man proaktiv auf die zugegangen ist. Einfach mal den Paragrafen lesen und dann direkt mit dem Gemeindeamt reden wär mein nächster Schritt. |
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Garage wurde ca. 1970 dazugebaut glaub ich, carport und das kleine Zimmer viel später, carport glaub ich ende der 90er Anfang 2000 und das Zimmer Anfang der 90er. Hab jedoch keinerlei Fotos, Rechnungen, Unterlagen diesbzgl. |
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Kann mir hier noch jemand antworten bzgl dieser Fragen? abs 4: wir können das leider alles nicht mehr nachwiesen, es gibt weder Fotos, noch Rechnungen noch andere Belege. wenn ich das richtig verstehe, muss ich also spätestens beim Verkauf einen Bescheid beantragen? Aber wenn ich nichts nachweisen kann? Hab mir den Paragraph durchgelesen, bin mir aber nicht sicher ob eine Garage, kleines Zimmer und carport geringfügige Veränderungen sind? danke |
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