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Gefälle Garagenzufahrt

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  •  dallas01
24.5. - 29.5.2026
15 Antworten | 8 Autoren 15
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Liebes Forum,

wir planen bei unserem Neubau eine Doppelgarage welche genau 90° zum Strassenverlauf  steht. Von der Straße zur Garage sind es 5,25m.
Herausfordernd ist, dass die Straße ein Gefälle von ca. 15°. Wir müssten mit den 5,25m eine Höhendifferenz von rund  1,3m ausgleichen.

Ist das machbar und sinnvoll? was meint ihr?
Sollen wir uns eine andere Lösung überlegen?

vielen Dank!
dallas


2026/20260524584340.jpg

  •  christoph1703
25.5.2026  (#1)
Das wäre eine Steigung von fast 25%. Bei dem Höhenprofil würde ich vielleicht die Garage etwas tiefer setzen, damit es dann im Durchschnitt so halbwegs eben reingeht. Ich bin diesen Winter in unserer Einfahrt zweimal hängengeblieben und wir haben nur ca 10%.

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
25.5.2026  (#2)
Ehrlich gesagt würde ich da unplanen.
Bei so viel Querneigung bei der Straßenkante rutscht du im Winter einfach weg. 
Unsere Straße hat nur 4-5% Längsneigung und das ist schon problematisch im Winter zum quer rausfahren wenn es wirklich rutschig ist.

Ich seh da schon die bekannte Szene vom Düringer vor Augen 😅

Du musst ja auch zur Garage und zur Straße hin ausrunden. Zeichne dir den kritischen Schnitt als Längenprofil heraus. Aber auf Straßenseite die 15% Längsneigung quer zu befahren ist in Wahrheit nie leiwand und im Winter oft unmöglich.

Edith: meinst du die Straße hat 15% Längsneigung oder 15°?

Bei 15° (knapp 26%) würde ich dort ehrlich gesagt überlegen ob man überhaupt sinnvoll bauen will. Das ist ja in keiner Norm so akzeptabel als Straßenlängsneigung. Laut deiner Skizze sind es ca 16%, nicht °. Der steilere Teil dürfte allerdings an den 20% Steigung kratzen, kein Bemmerl.

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  •  JoeSi
  •   Silber-Award
25.5.2026  (#3)
Lässt die Baubehörde so eine Steigung überhaupt zu? Sprich: warst du mit dem Plan/Thema schonmal vorab dort?

Ich hatte zwischendurch mal einen Plansatz mit 10% Steigung zum Garagentor - da bekam ich gleich den Hinweis: alles über 5% wird sowieso nicht bewilligt.
Heute bin ich froh noch eine ander Lösung gefunden zu haben. Glaub ich hätte mich da schon öfter im Winter (und Sommer) drüber geärgert.

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  •  dallas01
25.5.2026  (#4)
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

Da es unsere ersten und hoffentlich einzige Hausplanung ist bitte ich schon mal vorweg um Nachsicht für unsere Fragen 😊

zitat..
MalcolmX schrieb:

Ehrlich gesagt würde ich da unplanen.
Bei so viel Querneigung bei der Straßenkante rutscht du im Winter einfach weg. 
Unsere Straße hat nur 4-5% Längsneigung und das ist schon problematisch im Winter zum quer rausfahren wenn es wirklich rutschig ist.

Ich seh da schon die bekannte Szene vom Düringer vor Augen 😅

Du musst ja auch zur Garage und zur Straße hin ausrunden. Zeichne dir den kritischen Schnitt als Längenprofil heraus. Aber auf Straßenseite die 15% Längsneigung quer zu befahren ist in Wahrheit nie leiwand und im Winter oft unmöglich.

Edith: meinst du die Straße hat 15% Längsneigung oder 15°?

Bei 15° (knapp 26%) würde ich dort ehrlich gesagt überlegen ob man überhaupt sinnvoll bauen will. Das ist ja in keiner Norm so akzeptabel als Straßenlängsneigung. Laut deiner Skizze sind es ca 16%, nicht °. Der steilere Teil dürfte allerdings an den 20% Steigung kratzen, kein Bemmerl.


Ja ich hab mich mit den ° und % leider vertan.
Die Straße hat ein Gefälle von rund 9°
Die Zufahrt von der Garage zur Straße hätte an der steilsten Stelle rund 13°.


2026/2026052548971.jpg

Ist das sinnvoll oder doch zu steil?
Wäre es gescheit, die Garagenmitte auf Straßenniveau zu machen (also die Garage tiefer legen 😅, sodass man "oben" einen kleinen Hügel hätte dafür "unten" ein geringeres Gefälle?

zitat..
JoeSi schrieb:

Lässt die Baubehörde so eine Steigung überhaupt zu? Sprich: warst du mit dem Plan/Thema schonmal vorab dort?

Nein, waren mit dieser Frage noch nicht bei der Gemeinde. Sind noch ganz am Anfang und prüfen mal für uns selber, ob auf diesem Grundstück unsere Wünschen und Vorstellungen möglich sind. (Von der Garagenfrage hängt u.a. ab, ob wir das Grundstück kaufen).

Vielen Dank!
dallas




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Hallo dallas01,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Gefälle Garagenzufahrt

  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
25.5.2026  (#5)
Hallo, 
1) ich kann nicht nachvollziehen, wie du bei einer Breite von ca. 7,5 Meter bei rund 10% Straßengefälle auf einen Höhenunterschied von 1,25 Meter kommst.  Ich komme zu einem Höhenunterschied von 75cm. Vielleicht interpretiere ich die Zeichnung auch nicht richtig. 
2) Ich hatte auch mit einer sehr ähnlichen Situation zu tun.  Über die Physik kann man halt nicht hinweg.  So schaut meine Kompromisslösung aus.  Mit einem normalen Auto kein Problem. Ein tiefergelegter Sportwagen liegt wahrscheinlich auf der Bodenplatte auf.  😊
Die Alternative wäre, dass man die schiefe Ebene auf die Länge der Einfahrt auf den ca. 5 Metern angleicht. Hat mir nicht gefallen. 


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  •  dallas01
25.5.2026  (#6)

zitat..
Kleinermuk schrieb:

Hallo, 
1) ich kann nicht nachvollziehen, wie du bei einer Breite von ca. 7,5 Meter bei rund 10% Straßengefälle auf einen Höhenunterschied von 1,25 Meter kommst.  Ich komme zu einem Höhenunterschied von 75cm. Vielleicht interpretiere ich die Zeichnung auch nicht richtig. 

Hallo,

es sind 9,5 ° und rund 16% (1,25/7,5=16,7%).
Ich hab die Zeichnung in 2 Teile geteilt, dann ist es leichter lesbar.

habe mich nun ein wenig gespielt und wenn die Garage mittig auf Straßenniveau ist würde das vielleicht helfen? Der Wasserverlauf liese sich - denk ich mir - mit Rigole irgendwie lösen.


2026/20260525638754.jpg


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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
25.5.2026  (#7)
Zitat aus OIB: (2.10.3)
Die maximale Neigung von nicht überdeckten Rampen von Fahrverbindungen, gemessen in der 
Fahrbahnmitte, darf 15 %, von überdeckten oder beheizten Rampen von Fahrverbindungen 18 % 
nicht überschreiten. Im Bereich von 5,00 m ab der öffentlichen Verkehrsfläche darf die Neigung der 
Rampen von Fahrverbindungen nicht mehr als 5 % betragen.

Fazit: so nicht zulässig!


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  •  dallas01
25.5.2026  (#8)

zitat..
Hobbyplaner schrieb:

Zitat aus OIB: (2.10.3)
Die maximale Neigung von nicht überdeckten Rampen von Fahrverbindungen, gemessen in der 
Fahrbahnmitte, darf 15 %, von überdeckten oder beheizten Rampen von Fahrverbindungen 18 % 
nicht überschreiten. Im Bereich von 5,00 m ab der öffentlichen Verkehrsfläche darf die Neigung der 
Rampen von Fahrverbindungen nicht mehr als 5 % betragen.

Fazit: so nicht zulässig!

Danke für den Hinweis!

die 5% finde ich sehr spannend. Häuser in der gleichen Strasse haben von der Garage bis zur öffentlichen Verkehrsfläche auch ca. 50-70cm über eine Entfernung von rund 5-6m zu überwinden;  das sind sicher über 5%.

Wobei  - in der Fahrbahnmitte ist das eigentlich leicht schaffbar wenn die Garagenmitte auf Strassenniveau liegt.
(mit "tiefer" gelegter Garage)

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
25.5.2026  (#9)
Du könntest die Garage weiter nach hinten rücken und nur die tatsächlich nötige Fahrbanbreite zur Berechnung heranziehen.....

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  •  dallas01
25.5.2026  (#10)

zitat..
Hobbyplaner schrieb:

Du könntest die Garage weiter nach hinten rücken und nur die tatsächlich nötige Fahrbanbreite zur Berechnung heranziehen.....

Danke für den Hinweis! Leider kann ich die Garage nicht weiter nach hinten verschieben, weil sich das sonst (derzeit) mit dem geplanten Haus nicht ausgehen würde. Das wir eher länglich aufgrund der relativ schmalen Breite des Grundstücks.


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  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
25.5.2026  (#11)
1) Ist die Länge von den 5 Metern bis zur Fahrbahn gemessen?  Meistens gehören ca. gut 1 Meter links und rechts noch zur Gemeindestraße dazu.  
2) Hast mit dem Bürgermeister darüber schon gesprochen.  Der ist ja die erste Bauinstanz. Im Zuge der Bauverhandlung wird die Zufahrt auch beurteilt.  Wenn man zur Erkenntnis gelangt, das geht sich nicht aus, dann wird es vermutlich mit dem Garagenbau in dieser Form nix werden.  
3) Von mir bekommst du die Bescheinigung, dass deine Zufahrt zur Straße genau 0% hat. Ich messe Mitte vom Zufahrtsweg. 😊 

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
25.5.2026  (#12)

zitat..
Kleinermuk schrieb: 1) Ist die Länge von den 5 Metern bis zur Fahrbahn gemessen?  Meistens gehören ca. gut 1 Meter links und rechts noch zur Gemeindestraße dazu

Das ist irrelevant, weil

zitat..
Hobbyplaner schrieb: Bereich von 5,00 m ab der öffentlichen Verkehrsfläche darf die Neigung der 
Rampen von Fahrverbindungen nicht mehr als 5 % betragen.






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  •  broesl
28.5.2026  (#13)

zitat..
Kleinermuk schrieb:

Hallo, 
1) ich kann nicht nachvollziehen, wie du bei einer Breite von ca. 7,5 Meter bei rund 10% Straßengefälle auf einen Höhenunterschied von 1,25 Meter kommst.  Ich komme zu einem Höhenunterschied von 75cm. Vielleicht interpretiere ich die Zeichnung auch nicht richtig. 
2) Ich hatte auch mit einer sehr ähnlichen Situation zu tun.  Über die Physik kann man halt nicht hinweg.  So schaut meine Kompromisslösung aus.  Mit einem normalen Auto kein Problem. Ein tiefergelegter Sportwagen liegt wahrscheinlich auf der Bodenplatte auf.  😊
Die Alternative wäre, dass man die schiefe Ebene auf die Länge der Einfahrt auf den ca. 5 Metern angleicht. Hat mir nicht gefallen.

Wir haben auch eine aehnliche Situation (nur steiler) und planen gerade die Garageneinfahrt mit einem aehnlichen Ansatz.  versuchen uns gerade am gleichen Ansatz. Danke fuer die Photos! Taeuscht es oder ist das der gepflasterte Teil beim Uebergang von Asphalt auf Pflaster noch nicht ganz eben (quer zur Fahrrichtung)?


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  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
29.5.2026  (#14)

zitat..
broesl schrieb: Taeuscht es oder ist das der gepflasterte Teil beim Uebergang von Asphalt auf Pflaster noch nicht ganz eben (quer zur Fahrrichtung)?

Die Bordsteine sind waagrecht. Das täuscht auf den Fotos. 


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  •  precision
  •   Bronze-Award
29.5.2026  (#15)
135cm Höhendifferenz ist nicht gerade wenig.
Eine Alternative zum Entschärfen des Geländesprungs wären zwei Garagen nebeneinander.

Auch wenn es ein bisschen mehr kostet als eine Doppelgarage und auch keinen durchgehenden großen Raum hat, wäre es vermutlich sinnvoller als eine Garage die man nicht nutzt weil man nicht anständig reinfahren kann und deswegen lieber auf der Strasse parkt.



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