Flachdach bei BK I (5m)
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in NÖ wird jede front gesondert betrachtet. die fronten wo zurückgesprungen wird sind mal von haus aus kein problem (bei dir planlinks und planrechts im grundriss). dort gilt als maßgebliche gebäudehöhe die verschneidung der gedanklich nach oben verlängerten front im 45 grad winkel mit der obersten dachkante (in deinem fall die rot strichlierte linie). in der umhüllenden bist du auch. also alles save. die fronten (planoben und planunten) wo du quasi zweistöckig ohne rücksprung bist würde ich dem fall mit der gemittelten gebäudehhöhe berechnen (also frontfläche / frontlänge) in deinem fall: ((15x3)+(10x3))/15 = 5 m nicht berücksichtigt habe ich die hangneigung. hoffe du kennst dich aus. |
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Vielen lieben Dank! Das hilft uns sehr - wir sind grundsätzlich am richtigen Weg. Eine weitere Frage hat sich zwischenzeitlich ergeben: Wir würden gerne planrechts direkt im Anschluss an das Haus eine Doppelgarage machen. Länge ca. 6m und Breite 8m (wie das Haus). Ist diese bei der Gebäudehöhe auch zu berücksichtigen? Die rot strichlierte 45° Linie würde diese natürlich schneiden. Vielen Dank! Liebe Grüße, Dallas |
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