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Flachdach bei BK I (5m)

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  •  dallas01
25.4. - 30.4.2026
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Liebs Forum,

ich brauche eure Hilfe.

Wir beabsichtigen, einen Grund in Niederösterreich zu kaufen, leider ist dieser mit Bauklasse 1 und mit einer Gebäudehöhe von nur 5 m. Ein Einstöckiges Einfamilienhaus mit Satteldach wäre kein Problem. Allerdings wollen wir ein Flachdach. Das sollte grundsätzlich möglich sein, weil am Nachbargrundstück eines steht.

Es wurde schon viel zur Ermittlung der Gebäudehöhe geschrieben, ich bin mir aber nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Unser Haus sollte eine Grundfläche von 15m x 8m haben, der erste Stock wäre zurückversetzt mit einer Grundfläche von 10m x 8m. Ich hoffe, die Skizze im Anhang ist hilfreich.
Auf zwei der vier Seiten wäre die Gebäudehöhe 4,875m. Auf der Front=Straßenseite käme ich immer auf 6m. Sind zurückversetzte Fronten in der Berechnung eventuell anders zu berücksichtigen?

Vielen Dank!
lg dallas


2026/20260425488705_th.jpg

  •  rocko567
29.4.2026  (#1)
in NÖ wird jede front gesondert betrachtet.

die fronten wo zurückgesprungen wird sind mal von haus aus kein problem (bei dir planlinks und planrechts im grundriss). dort gilt als maßgebliche gebäudehöhe die verschneidung der gedanklich nach oben verlängerten front im 45 grad winkel mit der obersten dachkante (in deinem fall die rot strichlierte linie). in der umhüllenden bist du auch. also alles save.

die fronten (planoben und planunten) wo du quasi zweistöckig ohne rücksprung bist würde ich dem fall mit der gemittelten gebäudehhöhe berechnen (also frontfläche / frontlänge) in deinem fall: ((15x3)+(10x3))/15 = 5 m 

nicht berücksichtigt habe ich die hangneigung.

hoffe du kennst dich aus.

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  •  dallas01
30.4.2026  (#2)
Vielen lieben Dank! Das hilft uns sehr - wir sind grundsätzlich am richtigen Weg.

Eine weitere Frage hat sich zwischenzeitlich ergeben:
Wir würden gerne planrechts direkt im Anschluss an das Haus eine Doppelgarage machen. Länge ca. 6m und Breite 8m (wie das Haus).
Ist diese bei der Gebäudehöhe auch zu berücksichtigen? Die rot strichlierte 45° Linie würde diese natürlich schneiden.

Vielen Dank!

Liebe Grüße,
Dallas

zitat..
rocko567 schrieb:

in NÖ wird jede front gesondert betrachtet.

die fronten wo zurückgesprungen wird sind mal von haus aus kein problem (bei dir planlinks und planrechts im grundriss). dort gilt als maßgebliche gebäudehöhe die verschneidung der gedanklich nach oben verlängerten front im 45 grad winkel mit der obersten dachkante (in deinem fall die rot strichlierte linie). in der umhüllenden bist du auch. also alles save.

die fronten (planoben und planunten) wo du quasi zweistöckig ohne rücksprung bist würde ich dem fall mit der gemittelten gebäudehhöhe berechnen (also frontfläche / frontlänge) in deinem fall: ((15x3)+(10x3))/15 = 5 m 

nicht berücksichtigt habe ich die hangneigung.

hoffe du kennst dich aus.

 


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