Ein Freund von mir hat ein PV Angebot bekommen. 15Kwp mit 11,5kWh Speicher von Solax. Inkl montage auf Satteldach um 2.000Euro pro Kwp Kwp [kWpeak, Spitzenleistung]. Das zweite vom Verbund war sogar noch teurer. Jetzt wollte er wissen, ob das ein gutes Angebot ist. Ich hab meine letzte Erweiterung vor 4 Jahren gemacht und hab keine Preise mehr im Kopf, mir kommt das aber sehr teuer vor. Hätte gesagt, dass man aktuell schon auf 1000Euro kommen sollte, oder liege ich hier komplett falsch
Den Speicher in den kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]-Preis reinzurechnen macht wenig Sinn. Wir haben 2025 rund 15k€ gezahlt für 15kWp und 40kWh Speicher, Montage in Eigenleistung. Der Speicher ist davon ungefähr die Hälfte.
Haben voriges Jahr die PV installiert. Material alles selbst gekauft. Wechselrichter Solax x3 hybrid g4 12kw, Speicher 11.5 Solax, Generatoranschlusskasten für 2 Mppt , Unterkonstruktion, gesamtes Installationsmaterial und 35 Stk Jinko Module also 14,7kwp.
Alles in allem 11,5k wobei die Montage der Module und Verkabelung ein befreundeter Dachdecker (2Mann) gemacht hat. Alles andere selbst installiert und alles bei Energie Birgenland eingereicht. Elektriker hat die offizielle Abnahme gemacht.
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Das kann ich nicht beantworten, aber der Netzzugangsvertrag gibt nicht mehr her ───────────────
Was hat das mit der PV Leistung zu tun? Und wennst 35 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] montierst kann das dem Netzbetreiber egal sein... ───────────────
Nein, manche netzbetreiber wie zB LinzNetz schreiben im Netzzugangsvertrag ebenfalls die max. möglichen kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] vor!
Die rechtliche Basis will ich sehen, dass der Netzbetreiber vorschreiben darf wie viel Leistung die Anlage haben darf, die Einspeisung könnens limitieren, andernfalls wäre die Einspeiselimitierung ja obsolet
Das kann ich nicht beantworten, aber der Netzzugangsvertrag gibt nicht mehr her
Ich darf 16 kW einspeisen. Hindert mich nicht 25 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] oben zu haben. Die knapp 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Fassaden-PV ist auch schon ins Auge gefasst.
.. cutcher schrieb: Nein, manche netzbetreiber wie zB LinzNetz schreiben im Netzzugangsvertrag ebenfalls die max. möglichen kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] vor!
Deswegen wäre es wichtig genau in den Netzzugangsvertrag reinzusehen.
Das kann ich nicht beantworten, aber der Netzzugangsvertrag gibt nicht mehr her ───────────────
Was hat das mit der PV Leistung zu tun? Und wennst 35 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] montierst kann das dem Netzbetreiber egal sein... ───────────────
Nein, manche netzbetreiber wie zB LinzNetz schreiben im Netzzugangsvertrag ebenfalls die max. möglichen kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] vor! ───────────────
Die rechtliche Basis will ich sehen, dass der Netzbetreiber vorschreiben darf wie viel Leistung die Anlage haben darf, die Einspeisung könnens limitieren, andernfalls wäre die Einspeiselimitierung ja obsolet
Das geht tatsächlich, weil was passiert, wenn die Begrenzungsfunktion mal nicht funktioniert? Dann wird die maximale Erzeugung eingespeist und deshalb gibt es auch da Limits. Wenn man komplett vom Netz getrennt ist, also nur eine Insel hat, kann man natürlich so viel haben wie man möchte. Wenn man am Netz hängen will, muss man halt auch deren Regeln befolgen.
Das kann ich nicht beantworten, aber der Netzzugangsvertrag gibt nicht mehr her ───────────────
Was hat das mit der PV Leistung zu tun? Und wennst 35 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] montierst kann das dem Netzbetreiber egal sein... ───────────────
Nein, manche netzbetreiber wie zB LinzNetz schreiben im Netzzugangsvertrag ebenfalls die max. möglichen kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] vor! ───────────────
Die rechtliche Basis will ich sehen, dass der Netzbetreiber vorschreiben darf wie viel Leistung die Anlage haben darf, die Einspeisung könnens limitieren, andernfalls wäre die Einspeiselimitierung ja obsolet ───────────────
Das geht tatsächlich, weil was passiert, wenn die Begrenzungsfunktion mal nicht funktioniert? Dann wird die maximale Erzeugung eingespeist und deshalb gibt es auch da Limits. Wenn man komplett vom Netz getrennt ist, also nur eine Insel hat, kann man natürlich so viel haben wie man möchte. Wenn man am Netz hängen will, muss man halt auch deren Regeln befolgen.
Schwachsinnige Begründung, dafür gibt's ja die Fernabschaltung
Dann baut man die Anlage eben als Insel als sich da depat sinnbefreiten Vorgaben zu beugen, Kill Switch, dass die FIs zwischen Netz und PV switchen können und have fun, die Netzbetreiber nutzen ihre Machtposition mitunter schon schamlos aus...
Das kann ich nicht beantworten, aber der Netzzugangsvertrag gibt nicht mehr her ───────────────
Was hat das mit der PV Leistung zu tun? Und wennst 35 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] montierst kann das dem Netzbetreiber egal sein... ───────────────
Nein, manche netzbetreiber wie zB LinzNetz schreiben im Netzzugangsvertrag ebenfalls die max. möglichen kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] vor! ───────────────
Die rechtliche Basis will ich sehen, dass der Netzbetreiber vorschreiben darf wie viel Leistung die Anlage haben darf, die Einspeisung könnens limitieren, andernfalls wäre die Einspeiselimitierung ja obsolet ───────────────
Das geht tatsächlich, weil was passiert, wenn die Begrenzungsfunktion mal nicht funktioniert? Dann wird die maximale Erzeugung eingespeist und deshalb gibt es auch da Limits. Wenn man komplett vom Netz getrennt ist, also nur eine Insel hat, kann man natürlich so viel haben wie man möchte. Wenn man am Netz hängen will, muss man halt auch deren Regeln befolgen. ───────────────
Schwachsinnige Begründung, dafür gibt's ja die Fernabschaltung
Dann baut man die Anlage eben als Insel als sich da depat sinnbefreiten Vorgaben zu beugen, Kill Switch, dass die FIs zwischen Netz und PV switchen können und have fun, die Netzbetreiber nutzen ihre Machtposition mitunter schon schamlos aus...
Ja klar, genauso darfst an deinem auto herumschrauben wie du willst und dann im straßenverkehr damit teilnehmen - unabhängig davon was im typenschein steht. Ist ja schließlich dein auto *kopfschüttel*
fernabschaltung gibts (noch) bei fast keiner Anlage
Das kann ich nicht beantworten, aber der Netzzugangsvertrag gibt nicht mehr her ───────────────
Was hat das mit der PV Leistung zu tun? Und wennst 35 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] montierst kann das dem Netzbetreiber egal sein... ───────────────
Nein, manche netzbetreiber wie zB LinzNetz schreiben im Netzzugangsvertrag ebenfalls die max. möglichen kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] vor! ───────────────
Die rechtliche Basis will ich sehen, dass der Netzbetreiber vorschreiben darf wie viel Leistung die Anlage haben darf, die Einspeisung könnens limitieren, andernfalls wäre die Einspeiselimitierung ja obsolet ───────────────
Das geht tatsächlich, weil was passiert, wenn die Begrenzungsfunktion mal nicht funktioniert? Dann wird die maximale Erzeugung eingespeist und deshalb gibt es auch da Limits. Wenn man komplett vom Netz getrennt ist, also nur eine Insel hat, kann man natürlich so viel haben wie man möchte. Wenn man am Netz hängen will, muss man halt auch deren Regeln befolgen. ───────────────
Schwachsinnige Begründung, dafür gibt's ja die Fernabschaltung
Dann baut man die Anlage eben als Insel als sich da depat sinnbefreiten Vorgaben zu beugen, Kill Switch, dass die FIs zwischen Netz und PV switchen können und have fun, die Netzbetreiber nutzen ihre Machtposition mitunter schon schamlos aus... ───────────────
Ja klar, genauso darfst an deinem auto herumschrauben wie du willst und dann im straßenverkehr damit teilnehmen - unabhängig davon was im typenschein steht. Ist ja schließlich dein auto *kopfschüttel*
fernabschaltung gibts (noch) bei fast keiner Anlage
Komische Metapher, auf deinem eigenen Grund darfst dir einen Monstertruck basteln und ohne Führerschein fahren, da können sich maximal die Nachbarn über den Lärm aufregen...
.. Lu1994 schrieb: Komische Metapher, auf deinem eigenen Grund darfst dir einen Monstertruck basteln und ohne Führerschein fahren, da können sich maximal die Nachbarn über den Lärm aufregen...
In deiner Metapher ist das Netz die Autobahn. Du kannst auf deinem Grundstück machen was du willst, aber auf der öffentlichen Infrastruktur gelten Regeln.
──────.. Lu1994 schrieb: Komische Metapher, auf deinem eigenen Grund darfst dir einen Monstertruck basteln und ohne Führerschein fahren, da können sich maximal die Nachbarn über den Lärm aufregen... ───────────────
In deiner Metapher ist das Netz die Autobahn. Du kannst auf deinem Grundstück machen was du willst, aber auf der öffentlichen Infrastruktur gelten Regeln.
Korrekt und die öffentliche Infrastruktur beginnt an der Grundgrenze, im worst Case verzichtet man auf die Gewährleistung, solang man nicht einspeist kanns dem Netzbetreiber vollkommen egal sein, auch hinsichtlich Querschnitt Zuleitung
alles nach dem Smartmeter geht den Netzbetreiber einfach nichts an, bzw erst wenn du seine Infrastruktur nutzen willst um deine Energie irgendwo anders hin zu transportieren
Neben der Einspeiselimitierung könnten ja auch alle anderen Sicherheitseinrichtungen defekt sein, darf der Netzbetreiber dann auch sagen aber nicht mehr als 1 LS mit 16A verbauen, weil man ja sonst mehr als 4kw Leistung bekommen könnte...
Und die Metapher entsprang nicht meinen Gedanken ich hab sie nur weitergeführt
.. Lu1994 schrieb: alles nach dem Smartmeter geht den Netzbetreiber einfach nichts an, bzw erst wenn du seine Infrastruktur nutzen willst um deine Energie irgendwo anders hin zu transportieren
Und genau das tust du, sobald deine Anlage am Netz hängt. Du verwendest das Netz als Puffer. Wenn sich bei die im Haus die Lastverhältnisse ändern, erzeugst du Spitzen im Netz.